Partnermagazin Nr. 31

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Krankenversicherungen

PKV-Verband und Versicherer haben Tarifwechsel-Leitlinien erarbeitet

Die Private Krankenversicherung bietet ihren Versicherten garantierte Leistungen und Wahlfreiheit. Sie können nicht nur zu Vertragsbeginn den tariflichen Leistungsumfang selber wählen. Sie können insbesondere aufgrund des vertraglich und gesetzlich garantierten Tarifwechselrechts nach § 204 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Versicherungsschutz auch nach Vertragsschluss jederzeit an die individuellen Bedürfnisse anpassen. Privatversicherte sind somit nicht an ihren Tarif lebenslang gebunden, sondern haben jederzeit das Recht, in andere gleichartige Tarife ihres Versicherers zu wechseln. Um die Wahlfreiheit zwischen Tarifen mit Leistungs- und Preisunterschieden kompetent ausüben zu können, brauchen die Versicherten eine qualifizierten Beratung, die sich an ihrem individuellen Bedarf und ihren Wünschen orientiert. Außerdem sollte Transparenz bezüglich der Tarifalternativen herrschen.

Die auf den folgenen Seiten wiedergegebenen Tarifwechsel-Leitlinien der Privaten Krankenversicherungen beschreiben Kriterien einer guten Praxis des Tarifwechselrechts in der privaten Krankheitskostenvollversicherung. Die unterzeichnenden Versicherungsunternehmen verpflichten sich, die Leitlinien in der Praxis des eigenen Unternehmens zu verankern. Auch im Ombudsmannverfahren können sich die Versicherten gegenüber den unterzeichnenden Unternehmen auf diese Leitlinien berufen.

Um die Wahlfreiheit zwischen Tarifen mit Leistungs- und Preisunterschieden ausüben zu können, brauchen die Versicherten eine qualifizierte Beratung

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2 | 2015


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