Partnermagazin Nr. 31

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Sachversicherungen

Urlaubszeit ist Reisezeit Tipps für Auslandsreisen mit dem Auto oder Motorrad

Wenn in der Ferienzeit wieder Urlaubsreisen mit dem Auto oder Motorrad ins Ausland anstehen, stellt sich für viele die Frage, welche Versicherung und Schutzbriefe sind nötig. Wir haben hier wichtige Informationen zusammengefasst, die bei Urlaubsfahrten ins Ausland erforderlich oder dringend zu empfehlen sind.

Internationale Versicherungskarte (grüne Karte) Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr ermöglicht mit der Kfz-Haftpflichtversicherungspolice des Herkunftslandes in verschiedenen Ländern fahren zu können, ohne an der Grenze eine dem nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachkaufen zu müssen. Dies wäre andernfalls nötig, da auch in der EU die Haftungsregelung im Straßenverkehr und die dazugehörigen Versicherungslösungen keineswegs vereinheitlicht sind. So sind beispielsweise in allen Ländern unterschiedlich hohe Begrenzungen der Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtverssicherung üblich. Bei manchen Versicherern wird die grüne Karte nur auf Anfrage ausgestellt. Das Mitführen dieser Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr kann bei einem Unfall die Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern. Grüne Versicherungskarte Die grüne Versicherungskarte gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und bescheinigt den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen. Die grüne Versicherungskarte enthält die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, an die ein Unfallgeschädigter verwiesen werden kann

Europäischer Unfallbericht Der Europäische Unfallbericht erleichtert die Aufnahme eines Unfallschadens im europäischen Ausland. Jeder Autofahrer sollte diesen in zweifacher Ausfertigung im Handschuhfach haben, damit er im Schadenfall schnell zur Hand ist. Einen Europäischen Unfallbericht zum Herunterladen gibt es im Infosystem unter PSC-Code 4436D.

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Auslandsschadenschutz Wie lange dauert die Erstattung der Kosten? Bekomme ich alle Kosten erstattet? So lauten die vorrangigen Fragen des Kunden. Ohne Auslandsschadenschutz bleibt der Versicherungsnehmer oftmals auf seinen Kosten sitzen. Besteht dagegen ein Auslandsschadensschutz, können die Ansprüche direkt bei der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht (abgetreten) werden. Voraussetzungen für diese Leistung ist, dass ein Großteil der Schuld dem ausländischen Versicherungsnehmer zuzuordnen ist. Desweiteren muss es sich bei dem gegnerischen Unfallfahrzeug um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist. Der Auslandsschadenschutz ist ein Zusatz zur normalen Kfz-Haftpflichtversicherung. Er wird von einigen Gesellschaften ohne zusätzlichen Beitrag angeboten und führt zu keiner Hochstufung in der Versicherung. Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel Die Mallorca-Police oder auch Mallorca-Klausel greift immer dann, wenn sich der Versicherungsnehmer im Ausland einen Leihwagen nimmt. Die Deckungssummen erhöhen sich auf die in Deutschland geforderten gesetzlichen Mindestdeckungen von 2,5 Mio. EUR Personenschäden; 500.000 EUR Sachschäden pro Unfall. Oft liegen die gesetzlichen Mindestdeckungen im Ausland deutlich unter den deutschen Deckungssummen. Höhere Kosten müssen Urlauber dann aus eigener Tasche zahlen.

Schutzbrief Der Schutzbrief ist eine Deckungserweiterung in der KfzVersicherung. Der Versicherungsnehmer erhält durch den Versicherer Hilfe im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eine Diebstahls. Der Schutzbrief deckt Bergungs- und Abschleppkosten ab oder übernimmt die Rückführungskosten für Familie und Auto, falls der Führerscheininhaber nicht mehr fahrtüchtig ist. Team HUKR Sach, [pma:]


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