AUS DER GESCHÄFTSSTELLE
Jagddienstprüfungen Die Jagddienstprüfungen (Jagdhüterbzw. Berufsjägerprüfungen) finden jedes Jahr im Mai und im November statt. Der jeweils genaue Prüfungstermin, ins besondere die Anzahl der Prüfungstage, wird nach Kenntnis der Anzahl der Be werbungen festgelegt. Anmeldungen zu den beiden Prüfungsterminen sind bis längstens 31. März (Frühjahrstermin) bzw. 30. September (Herbsttermin) beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land und Forstwirtschaft, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, einzubringen. Unter www.land-obero esterreich.gv.at / Themen / Land- und Forstwirtschaft / Formulare / Jagd- und Fischerei / Jagdhüterprüfung / Berufs jägerprüfung kann ein Antragsformular heruntergeladen werden. Verspätet ein langende Anmeldungen können jeweils erst zum nächsten Termin berücksichtigt werden. Zur Prüfung zugelassen werden nur Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Jahre im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind (und nicht bloß im Besitz der 3. Jahresjagdkarte). Hiebei werden Jagdkarten aus einem anderen Bundesland anerkannt, wenn für deren erstmalige Ausstellung die erfolgreiche
Ablegung einer Jagdprüfung erforderlich war. Für die Berufsjägerprüfung ist darü ber hinaus der erfolgreiche Besuch eines von der Landesregierung bewilligten oder anerkannten Fachkurses erforder lich. Bei der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse in folgenden Prüfungsgegen ständen nachzuweisen:
a) Vorschriften über die Ausübung der Jagd; b) Vorschriften über den Natur- und Tierschutz; c) jagdlicher Waffengebrauch; d) Jagdhundehaltung und Jagdhundeführung; e) Wildkunde und Wildhege; f) Verhütung von Wildschäden; g) Jagdgebräuche (jagdliches Brauchtum); h) Erste Hilfe bei Unglücksfällen. Die Berufsjägerprüfung umfasst neben dem mündlichen Teil auch eine schrift liche Arbeit über ein vom Vorsitzenden gestelltes Thema aus der Jagdverwal tung. Die für die Entscheidung über die Zu lassung zur Prüfung erforderlichen An gaben müssen im Antrag enthalten und belegt sein. Aus diesem Grund sind dem Antrag beizuschließen: Staatsbürger schaftsnachweis (im Original oder in Fotokopie), Nachweis über den minde
T-Shirts und Poloshirts des OÖ Landesjagdverbandes
stens dreijährigen Besitz der Jagdkarte (Fotokopie der Jagdkarte und der Ein zahlungsbelege). Zusätzlich bei Bewerbungen für die Berufsjägerprüfung: Nachweis über den Besuch des Fachkurses (Berufsjäger schule in Rotholz/Tirol). Die zur Prüfung zugelassenen Personen werden mindestens vier Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin unter Angabe des Prüfungsortes mit Bescheid zur Prüfung zugelassen bzw. geladen. Personen, die zur Prüfung nicht antre ten, müssen, wenn sie die Prüfung zu einem späteren Termin ablegen wol len, erneut um Zulassung zur Prüfung ansuchen. Die im Zusammenhang mit der Jagddienstprüfung anfallenden Ge bühren und Abgaben werden im Zulas sungsbescheid aufgeschlüsselt angeführt bzw. vorgeschrieben. Mit Verordnung der Oö. Landesregierung vom 12. Dezember 2011, LGBl.Nr. 111, wurde die Prüfungsgebühr für die Jagd hüterprüfung mit 210 Euro und für die Berufsjägerprüfung mit 230 Euro festge setzt. Für allfällige Rückzahlungen wird emp fohlen, im Ansuchen auch die Bankver bindung (IBAN und BIC) anzugeben. Die Vollendung der Diplomstudien der Studienzweige Forstwirtschaft oder Wildbach- und Lawinenverbauung der Studienrichtung Forst- und Holzwirt schaft an der Universität für Bodenkultur Wien oder der erfolgreich abgeschlos sene Besuch einer Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft ersetzen als abge schlossene Ausbildung zu einem Beruf im Sinn des § 45 Abs. 5 des Oö. Jagdge setzes die Ablegung der Jagdhüter- bzw. Berufsjägerprüfung. Der Vorsitzende der Prüfungskommission: W. Hofrat Dr. Friedrich Reisinger
Für die Freizeit und mehr! Erhältlich in der Geschäftsstelle des OÖ Landesjagd verbandes in Hohenbrunn, St. Florian
oder im Web-Shop unter www.ooeljv.at Preise: Polo: € 25,00; T-Shirt: € 7,50
MÄRZ 2012
OÖ JÄGER
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