Der OÖ Jäger N°151

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Tagung des Internationalen St. Hubertusordens im Stift Kremsmünster TEXT und FOTOS DI Siegried Birngruber Am 30. April fand im Stift Kremsmünster anlässlich der 375-Jahr-Feier ein Treffen des Internationalen St. Hubertus-Orden statt. Dieser Jagdorden, dessen Ziele neben der Erhaltung und Förderung der Jagd, der Erhaltung von Lebensräumen auch eine ethisch vertretbare Ausübung der Jagd mit Achtung vor dem Geschöpf gehört, lud zu einer Informationsveranstaltung zum Thema: „Schalldämpfer bei der Jagd – Lautlos Jagen – Mythos und Wahrheit“ ein. Das Thema wird derzeit in ganz Europa intensiv diskutiert. In skandinavischen Ländern ist die Verwendung von Schalldämpfern beim Büchsenschuss eine Selbstverständlichkeit. Auch in Bayern und anderen deutschen Bundesländern wurden im Sinne des Gesundheitsschutzes Schalldämpfer auf Antrag für die Jäger freigegeben. Fünf jagdlich erfahrene Referenten gestalteten die Vorträge. Martin Vetter von Blaser- Jagdwaffen erklärte die Vorgänge in einem Schalldämpfer. Dabei wird der Mündungsknall durch Reflektion und mechanische Dämmstoffe in Wärmeenergie umgewandelt. Der Mythos eines lautlosen Schusses wie in James-BondFilmen wurde allerdings widersprochen, da bei normaler Büchsenmunition der Überschallknall jedenfalls zu hören ist. Dieser Überschallknall tritt bereits ab 340 m/sec Fluggeschwindigkeit des Projektils auf. Ein Schuss einer 30.06 wird daher von etwa 156 Dezibel (gehörschädigend) auf etwa 120 Dezibel verringert. Dies entspricht noch immer etwa der Lautstärke eines Hornetschusses. Langsamere Unterschall-Munition ist aus Tierschutzgründen nicht einsetzbar, da die benötigte Auftreffenergie fehlt. In Vorarlberg wurden aus Gründen der Seuchenbekämpfung (TBC) seit 3 Jahren Schalldämpfer für die Bejagung durch Berufsjäger und Jagdschutzorgane erlaubt. Der Vorarlberger Wildbiologe Dr. Hubert Schatz erläuterte die Vor- und Nachteile des Schalldämpfereinsatzes. Insbesondere eine für das Rotwild geringere Beunruhigung, verbunden mit erhöhter Vertrautheit des Wildes und infolge dessen deutlich verbesserte Jagderfolge, zeigen klar die Vorteile für das

Wild. Man soll sich aber bewusst sein, dass Rotwild die Schüsse im Nahbereich bemerken. Großräumige Beunruhigung und das panische Flüchten des Wildes aus Bergkesseln wird aber vermieden. Auch der Schütze profitiert durch verminderten Rückstoß (ca. 1/3 weniger), sowie die bessere Schussleistung mit Schalldämpfer infolge kontrollierten Gasaustritts und Fehlen des ‚Muckens’. Er berichtete auch von einer anfänglichen Zurückhaltung der traditionsbewussten Berufsjäger, die allerdings in eine deutliche Begeisterung führte. Dr. Schatz entkräftete die Vorurteile, dass Schalldämpfer das Wildern fördere, da sich Wilderer ohnehin nicht durch Gesetze einschränken lassen. Eine Verlängerung der Gewehrlänge um 10-15 cm wird in kurzer Zeit kaum mehr störend wahrgenommen und steht in keinem Verhältnis zu den Vorteilen. Abschließend bemerkte er, dass bei Auswertung der Befragungen aller Berufsjäger und Jagdschutzorgane nach 3 Jahren kein einziger auf die Schalldämpfer verzichten will. Medizinalrat Dr. Helmut Racic erklärte die Vorgänge des Hörens aus medizinischer Sicht. Er belegte eindrucksvoll die Gehörschäden durch den Schussknall. Jeder einzelne ungedämpfte Schuss schädigt das Gehör. Als Mediziner befürwortete er daher die Verwendung der Schalldämpfer. Die Verwendung der Schalldämpfer wird seit über 2 Jahren auch in Österreich im Sinne des Arbeitnehmerschutzes intensiv diskutiert. DI Siegfried Birngruber, Sicherheitsberater der SVB zeigte, das

der Schutz vor Lärm bei Arbeitnehmer gesetzlich gefordert ist. Der Grenzwert beträgt dabei 137 Dezibel bei kurzzeitigem Spitzenschallwert. Dieser wird durch den Büchsenschuss mit 160 dB weit übertroffen. Arbeitnehmerschutz gilt allerdings nur für angestellte Berufsjäger und Förster. Jagdpächter und „Ausgeher“ unterliegen aber nicht dem Arbeitnehmerschutz, sollten aber aufgrund der häufigen Lärmschädigung durch Büchsenschuss jedenfalls Gehörschutz verwenden. Da die Verwendung der Schalldämpfer gesetzlich im Waffenrecht und in den meisten Landesjagdgesetze (Ausnahmeregelung in Vorarlberg) nicht erlaubt ist, bleibt daher nur die Verwendung von üblichem Gehörschutz, wie Kapselgehörschutz oder Ohrstöpsel. Diese gibt es mittlerweile auch als aktiven Gehörschutz, bei dem man alle „normallaute“ Geräusche hört. Der laute Schussknall wird dabei elektronisch gedämpft. Abschließend berichtete Dr. Hanno Zanier (Rechtsanwalt in Wien) über die Gesetzeslage und erläuterte den Schutz der Gesundheit als höchstes Gut. Das Waffengesetz und verschiedene Landesjagdgesetze in Österreich verbieten aber die Verwendung von Schalldämpfern auf Langwaffen. Er verwies auf deutsche Gerichtshofurteile, die den Schutz der Gesundheit voranstellen und Waffenrechtsänderungen bewirkten. Abgerundet wurde das Symposium durch intensive Diskussionen. Gemeinsamer Gedankenaustausch und eine feierlich zelebrierte Jägermesse in der Stiftskirche Kremsmünster rundeten die Veranstaltung ab.

JUNI 2016

OÖ JÄGER

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