für Rotwild und Rehwild in NÖ ab Jagdjahr 2014 – Vorziehen der Schusszeit für 1-jährige Stücke (Rehwild ab 16.4., Rotwild ab 1.5.) – Durchgehende Schusszeit für die Schmalgeiß von 16.4. bis 31.12. – Abschaffung der Kronenhirschregelung beim Rotwild in der AK III (nicht
in der AK II) – Schusszeitende für Rothirsche der AK I und AK II mit 30.11. – Anpassung der Schusszeit auch für Damwild und Sikawild an Rotwild (1-jährige ab 1.5.) n Evaluierung der Abschussplanverordnung in Oberösterreich: bei weiblichem Rot- und Rehwild ist Mindestabschuss festgelegt n Vorbereitung einer Jagdgesetznovelle in Tirol mit Schwerpunkten: – Fütterung – Verjüngungsdynamik als MonitoringVerfahren – Besucherlenkung/Ruhezonen n Harmonisierung der Fütterungsverordnungen für Rotwild landesweit in NÖ n Einführung einer flächendeckenden Grünvorlage für Rotwild landesweit in NÖ
Abschussrichtlinien n Entwurf
einer neuen Abschuss-Verordnung für Rotwild durch BLJV – zur Vorlage bei der Landesregierung im
Burgenland n Schusszeitende
n Disziplinarrecht
in Tirol des Jagdprüfungsbehelfes im Bereich „Forstwirtschaft“
beim Hirsch AK I und II mit 15.12. in Kärnten n In Schadgebieten Abschusspläne mit folgenden Möglichkeiten in Kärnten: – Erhöhung der Abschussquoten beim weiblichen Wild um 30% – zusätzliche Topfabschüsse beim Kahlwild nach oben offen
n Überarbeitung
– Abschussfreigabe Hirsch/Tier/Kalb im Verhältnis 20/40/40 – Abschuss von 3 Stk. Kahlwild, dann erst Abschuss des 1.Hirsches n Abschussplanung für Rotwild in Schadensgebieten in NÖ 1:2:2 (H/T/K) schon ab Frühjahr 2014) n Festhalten an den hohen Abschussvorgaben durch die WEM-Ergebnisse bei Rot- und Rehwild in Salzburg n Überarbeitung der Abschussrichtlinien in Tirol und Abstimmung mit den Bundesländern (besonders im Bereich der Sozialstrukturen bei den jeweiligen Wildarten)
Verantwortungsträger auf allen Ebenen erreichen und diese in ihrem Bestreben der Umsetzung adäquater Maßnahmen gestärkt werden. n Evaluierungsprozesse über Wildeinflussmonitoringsystem unterstützen und die vereinbarte gemeinsame Interpretation der Ergebnisse auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene bestmöglich fachlich fundiert voranzutreiben. n Gemeinsam mit den für die jagd- und forstgesetzlich für Legistik und Vollzug Verantwortlichen positive Erfahrungen weiter identifizieren, die fachpolitisch Verantwortlichen informieren und die für die Optimierung ausgeglichener Wald-Wildverhältnisse nötigen Maßnahmen vorantreiben.
Sonstige Maßnahmen n Evaluierung
der Jungjägerausbildung in Kärnten mit Schwerpunkt Wildlebensraum ab 2015 n Spezielle Schießseminare für Jäger in Schadgebieten in Kärnten n Ergebnisse von ÖWI und WEM fließen bei der Jagdvergabe der ÖBG AG (Periode endet 2015) in Salzburg ein n Evaluierung der Jägerausbildung in Tirol
Im kommenden Arbeitsjahr wollen wir unter anderem: n Geeignete
Strategien weiterentwickeln, die sicherstellen, dass die Inhalte der Mariazeller Erklärung die
Über den Fortschritt bei der Umsetzung dieser Maßnahmen werden wir die Öffentlichkeit wieder entsprechend informieren. Für den Forst und Jagd Dialog: Schima/Höbarth/Lebersorger
SEPTEMBER 2014
OÖ JÄGER
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