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KULTURRAUM

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ETHOS

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Seit fast 30 Jahren gibt es das Sächsische Kulturraumgesetz und Sachsen ist damit berühmt geworden. In einer weltweit einzigartigen Konstruktion werden die regional bedeutsamen Kulturprojekte, -aktivitäten und -einrichtungen finanziell gestützt – und zwar so, dass ein großer Teil der Mittel vom Freistaat kommt, die Entscheidungen darüber aber vor Ort getroffen werden.

Die zehn sächsischen Landkreise sind zu fünf Kulturräumen zusammengefasst und in jedem dieser Kulturräume arbeitet eine Vielzahl von ehrenamtlichen Kultursachverständigen aus allen Sparten, um die Entscheidungen des Kulturkonvents vorzubereiten und zu begleiten. Der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen, der aus den beiden gleichnamigen Landkreisen besteht, ist der größte: er erstreckt sich über 4.000 Quadratkilometer und hier wohnen rund 700.000 Menschen. Vorsitzender des Kulturkonvents ist der Landrat des Landkreises Mittelsachsen. Zwei große Theater und Orchester gibt es hier: die Mittelsächsische Theater- und Philharmonie GmbH in Freiberg und Döbeln und die Erzgebirgische Theater- und Orchester GmbH in Annaberg-Buchholz und Aue-Bad Schlema.

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Daneben fördert der Kulturraum mit den Mitteln, die aus den Landkreisen stammen und den Zuschüssen des Freistaats die ganze reiche Kulturlandschaft mit Museen, Bibliotheken, Musikschulen, Kulturhäusern, Kirchenmusik, Bildender Kunst, soziokulturellen Zentren und den großen Veranstaltungsreihen wie dem „Musikfest Erzgebirge“, dem „Mittelsächsischen Kultursommer“, dem „Gottfried-Silbermann-Wettbewerb“ und der Konzertreihe „artmontan“.

Informationen dazu finden Sie unter kulturraum-erzgebirge-mittelsachsen.de

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