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Mehr Geld für Energieeffiziente Sanierung

WILLICH ERLEBEN AB 2021: MEHR GELD VOM STAAT FÜR ENERGIEEFFIZIENTE SANIERUNGEN

Die Zielvorgabe ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs noch einmal deutlicher: Deutschland muss seine Anstrengungen in Sachen Klimaschutz langfristig verbessern und im Klimaschutzgesetz auch Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031 machen. „Ein Element in diesem umfassenden Thema ist dabei auch die finanzielle Unterstützung von Umweltschutzmaßnahmen für private Hauseigentümer. Seit 1. Juli gelten weitere Aspekte der ‚Bundesförderung für effiziente Gebäude‘ (BEG)“, erklärt Diplom-Geologin Birgit Alewelt, Mitarbeiterin der Geobit Energieprojekte GmbH, eines der Partner-Unternehmen im Energiezentrum Willich (EZ:W) Ein Ziel ist es, die Sanierung von Bestandsgebäuden voranzutreiben. „Dazu gehört auch der Bereich Einbau von Heizungssystemen mit Geothermie und Wärmepumpen. Die Technik der erdgekoppelten Wärmepumpen hat sich so verbessert, dass sie vielfach auch in Bestandsgebäuden eingebaut werden können“, erklärt Birgit Alewelt. Außerdem können in einigen Fällen bestehende Heizkörper genutzt oder spezielle Niedertemperaturheizkörper eingebaut werden, eine Fußbodenheizung ist nicht mehr zwingend erforderlich. Die BEG hat drei Säulen und ist in den Förderdetails so umfassend, dass der Expertenrat geboten ist: • BEG EM: Förderung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden (gilt seit 1. Januar 2021) • BEG WG: Förderung von Wohngebäuden, Neubau und Bestand (gilt seit 1. Juli 2021) • BEG NWG: Förderung von Nicht-Wohngebäuden, Neubau und Bestand (gilt seit 1. Juli 2021) Antragsteller können z.B. Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine sein.

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INHALTE DER FÖRDERUNG

Das BEG EM kann für viele Maßnahmen in Anspruch genommen werden, die bei der Optimierung oder Sanierung in einem Bestandsgebäude anfallen: so auch für Einbau der Wärmepumpe, Fachplanung, Baubegleitung, Bohrungen für die Erdwärmesonden, Ausbau der alten Ölheizung oder des Öltanks… bis hin zu Mauerdurchbrüchen o.ä. im Kontext dieser Maßnahmen. „Die Förderquoten betragen in der Regel 35 Prozent, beim Austausch einer Ölheizung bis zu 45 Prozent“, so Birgit Alewelt. In jedem Jahr kann der Hauseigentümer für bis zu 60.000 Euro Fördergelder beantragen. Umfasst das Gebäude auch eine Einliegerwohnung, kann die Förderung verdoppelt werden. Die Fördermöglichkeiten der BEG WG und BEG NWG beziehen sich auf Neubauten oder umfassende Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Antragsteller benötigen hierfür einen iSFP (individuellen Sanierungsfahrplan), der von einem anerkannten EnergieeffizienzExperten ausgearbeitet werden muss. Dieser iSFP kann über einen Zeitraum von 15 Jahren umgesetzt werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Förderung als Zuschuss beim BAFA oder als zinsvergünstigte Kredite bei der KfW zu beantragen. Was der Antragsteller wissen sollte: Alle Förderanträge müssen vor der Beauftragung eines ausführenden Unternehmens gestellt werden.

KUMULIERUNG MIT LANDESFÖRDERUNG

Für die Bohrmaßnahmen zur Erstellung der Erdwärmesonden kann ein Eigentümer zusätzlich auf ein Landesförderprogramm (progres.nrw) zurückgreifen. Das Fazit: Die Förderprogramme von Bund und Land für die Sanierung von Bestandsgebäuden sind ab diesem Jahr noch umfassender und können noch individueller ausgestaltet werden als zuvor. Auch die Kombination verschiedener Förderprogramme ist möglich. Ob sich ein Gebäude z.B. für eine Umrüstung auf Erdwärmenutzung eignet, erfahren Interessenten im EZ:W: „Die unabhängige Beratung durch einen Experten wie im EZ:W der Stadt Willich ist ein lohnenswerter Service – auch für vermeintlich ungeeignete Fälle“, so Willy Kerbusch, Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft Willich.

SAVE THE DATE:

7. Willicher Praxistage Geothermie: 3. und 4. November 2021

INFO

Das EZ:W ist eine kostenlose Beratungseinrichtung der Stadt Willich zu verschiedenen Themen im Bereich alternativer Energien und Nachhaltigkeit: Geothermie, Photovoltaik, Energieeffizientes Bauen und Smart Home. Außerdem gibt es eine Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW. Es wird getragen von der Grundstücksgesellschaft Willich, den Stadtwerken Willich und der GEOBIT Ingenieurgesellschaft / Aachen. Infos und Termine für Beratungen unter Tel.: 02154 / 814482, E-Mail beratung@energiezentrum-willich.de oder auf www.energiezentrum-willich.de.

DIE ADRESSE

EZ:W im Gründerzentrum Gießerallee 19 · 47877 Willich (Stahlwerk Becker)

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