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Immobilien Wyss Schweiz AG

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Casa Immobilien AG

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Ehevertrag statt Rosenkrieg

Wenn zwei Menschen sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen, denken sie häufig nicht an das Unhappy End. Weil die gemeinsame Immobilie häufig den grössten Wirtschaftsfaktor einer Ehe darstellt, ist Vorsorge nicht verkehrt.

Wer das Familienglück in den eigenen vier Wänden gefunden hat, denkt häufig nicht an den schlimmsten Fall, und Begriffe wie Ehevertrag oder gar Scheidungsvereinbarung passen schon gar nicht in die Idylle. «Wieso sich mit etwas beschäftigen, was uns eh nie passieren kann?» – denkt sich das eine oder andere Paar. Unerwartete Veränderungen gehören allerdings zum Leben. Deshalb kann es Sinn machen, sich mit der Zukunft einer Immobilie im Scheidungsfall zu beschäftigen. Vor allem für Selbstständigerwerbende, deren Existenz finanziell mit der Hypothek verbunden ist, oder wenn die Immobilie der Altersvorsorge dient. Auch in solchen Fällen ist Marc Wyss von Immobilien Wyss für die Kunden da – auch in Zeiten, wo diese rundum glücklich sind. Er hilft mit professioneller Distanz, die individuell passende Lösung zu skizzieren, damit im Härtefall nicht noch alles härter wird. Ein Ehevertrag hilft, die Eigengüter klar zu deklarieren. So können diese auch nach der Scheidung der Partei zugeteilt werden, welche sie in die Ehe eingebracht hat. Alles andere ist gemeinsame Errungenschaft und wird hälftig geteilt. Eine Immobilie zählt meistens zum Gesamteigentum und damit zur Errungenschaft. Deshalb ist es angebracht, sich die Frage zu stellen, wie diese nach einer allfälligen Trennung oder Scheidung genutzt werden soll. Übernimmt einer der geschiedenen Partner die Immobilie, soll sie den Kindern vermacht werden, verkauft oder vermietet werden? – Das ist die Frage. Auch hier zahlt es sich aus, wenn man sich rechtzeitig Gedanken macht. Und auch hier ist der Immobilienexperte des Vertrauens eine grosse Stütze – nicht nur, wenn es um die Veräusserung geht. Es gibt viele unterschiedliche Wege – solche, die funktionieren, und solche, die vor Gericht enden. Eine gütliche Einigung ist immer der

Oben: Marc Wyss steht auch bei heiklen Immobilienthemen mit Rat und Tat zur Seite.

beste Weg. Denn eine Scheidung ist anspruchsvoll genug – auch ohne Rosenkrieg und Streitereien wegen der Immobilie.

Text und Bild: zvg

Weitere Informationen

Wer mehr wissen will, kann sich kostenlos den Ratgeber «Immobilie in der Scheidung» von der Webseite www.immowyss.ch herunterladen.

Immobilien Wyss Schweiz AG

Bernstrasse 39, 3602 Thun Tel. 033 221 77 33 www.immowyss.ch

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