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WARUM SIE SICH VERLOBEN SOLLTEN …
Wer spricht heute noch von «meinem Verlobten» oder «meiner Verlobten»? Trotzdem bringt der Brauch des Verlobens Romantiker zum Schwärmen und Frauen zum Träumen …
REDAKTION Therese Krähenbühl Müller
Es hilft sicher, wenn Sie vorher bereits einmal über das Thema Heiraten und Ihre Vorstellungen davon gesprochen haben. Vielleicht kommen Sie dabei bereits überein, dass Sie sich verloben wollen.
«Er wird mich heiraten und kauft mir einen Ring», singt Dolly Parton in ihrem Lied «He’s gonna marry me» und malt sich dann die Zukunft mit ihrem Liebsten in schillerndsten Farben aus. Die traditionelle Verlobung mit Antrag, Antraben bei den Eltern und Fest im Familienkreis gerät immer mehr in Vergessenheit. Sollten Sie zu den Traditionalisten gehören, die sich trotzdem dafür entscheiden, gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten.
EIN EHEVERSPRECHEN
In der Schweiz wird die Verlobung im Zivilgesetzbuch in den Artikeln 90 bis 93 geregelt. «Das Verlöbnis wird durch das Eheversprechen begründet». Per Definition sind also alle Paare verlobt, die sich geeinigt haben, einander zu heiraten. Trotzdem entsteht laut ZGB aus dem Verlöbnis kein klagbarer Anspruch auf Eingehung der Ehe. Sollten Sie doch noch kalte Füsse bekommen, kann Sie niemand zur Heirat zwingen.
In früheren Zeiten – und besonders auch in adligen Kreisen – wurden Verlobungen manchmal bereits bei der Geburt von Kindern geschlossen. Dabei ging es nur um die Machtsicherung der Familie und nicht im Geringsten um Liebe oder Romantik. Später wurde die Verlobungszeit verkürzt. Nach einem Jahr sollte nach allgemeinem Verständnis geheiratet werden. Häufig bereitete sich die Braut in dieser Zeit besonders intensiv auf die Hochzeit vor und vervollständigte ihre Aussteuer.
ROMANTIK IM VORDERGRUND
Heute spricht vor allem der romantische Aspekt für ein offizielles Verlöbnis. Es ist eine bewusste Entscheidung für die Ehe, die oft mit einem stimmungsvollen Antrag und einem Ring besiegelt wird.
Heiratswillige Männer haben dabei einige Klippen zu umschiffen. Denn nicht nur Ort und Zeit für den Antrag, sondern auch der Ring sollten sorgfältig gewählt werden. Versuchen Sie also unauffällig, mögliche Präferenzen Ihrer Liebsten herauszufinden. Sprechen Sie mit ihren Eltern, Geschwistern oder Freundinnen. Oft wissen diese am besten, wovon Ihre Zukünftige träumt. Wenn Sie beim Ring auf Nummer sicher gehen wollen, nehmen Sie ebenfalls eine Verwandte oder Freundin ihrer Braut, die bestenfalls auch noch deren Ring-Grösse kennt, zum Ringkauf mit.
Beim Antrag sollten Sie darauf achten, den richtigen Ton zu treffen. Die ganz grosse Schau ist nicht jederfraus Sache.
IM KREISE DER FAMILIE
Sollte Ihre Liebste fahnenflüchtig werden, nachdem Sie Ihr einen teuren Ring gekauft haben, kann dieser laut Artikel 91 des Zivilgesetzbuches zurückgefordert werden. «Mit Ausnahme der gewöhnlichen Gelegenheitsgeschenke können die Verlobten Geschenke, die sie einander gemacht haben, bei Auflösung des Verlöbnisses zurückfordern, es sei denn, das Verlöbnis sei durch Tod aufgelöst worden.» Sie können also getrost in einen etwas teureren Ring investieren.
Wollen Sie es ganz traditionell halten, bittet der Mann vor dem Antrag bei den Eltern der Braut darum, um ihre Hand anhalten zu dürfen. Die Verlobung wird dann im Kreise der Familie mit einem Essen gefeiert. Dabei können sich die Familien besser kennenlernen und allenfalls schon einige Details der Hochzeit besprochen werden.
Zu guter Letzt sollten Sie auch keinesfalls den Zauber der Zeit unterschätzen: Denn wenn Sie schon wissen, dass Sie heiraten wollen, wenn Sie bereits das grosse Fest planen und voller Glück und Vorfreude sind, dann macht das mit einem Verlobten oder einer Verlobten an Ihrer Seite sicherlich noch viel mehr Freude!