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Strandweg: Regeln für Hunde und ein Fahrverbot

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EVP Spiez

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Der Strandweg Spiez-Faulensee ist ein beliebtes Erholungsgebiet. Damit das so bleibt, sind einige wenige Vorschriften nötig – insbesondere zum Führen von Hunden.

Der äusserst beliebte Strandweg Spiez-Faulensee darf begangen, aber nicht befahren werden. Und auch Hunde müssen sich an Regeln halten. So kann allen Bedürfnissen Rechnung getragen werden. An sonnigen Tagen zieht er Hunderte an, die sich gerne in der Natur erholen. Möglich ist dies allerdings nur, wenn sich alle rücksichtsvoll verhalten. Verkehrs-Signalisationen und Hinweistafeln für Hundeführerinnen und -führer weisen auf Vorschriften und Regeln hin:

• Fahrverbot – auch für Velos: Damit der Strandweg seine Attraktivität für Spaziergänger nicht verliert, wurde er mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt, welches insbesondere auch für Velofahrende und «Biker» gilt.

• Hundekot in neue Behälter entsorgen: In den letzten Monaten liegen viel häufiger als früher volle Robidogsäckchen auf dem Gehweg anstatt in einem offiziellen Abfallbehälter. Besonders schlimm ist «unverpackter» Hundekot – eine penetrante Geruchsbelästigung für alle, die die klebrige Bescherung an ihren Schuhen schon mal ins Auto oder in die Wohnung mitgeschleppt haben. Achtung: Die vertrauten grünen Robidog-Kästen sind grösstenteils durch alufarbene Kombikübel ersetzt worden. Bei diesen können auch die orangen Säckchen bezogen werden.

• Leinenpflicht für Hunde: Zwischen der Interlakenstrasse in Faulensee und dem Waldeingang bei der Fischzucht sind Hunde anzuleinen.

• Keine Hunde auf Spielplatz, Wiesen und im Schattenbad: Hunde dürfen sich weder auf dem Kinderspielplatz noch auf der angrenzenden Wiese aufhalten. Auch im Schattenbad sind keine Hunde gestattet.

• Hundeausschütteln ja, aber mit Rücksicht: Hunde schütteln sich nach einem Bad im See gerne in der Nähe von Menschen aus. In den diversen kleinen Badebuchten entlang dem Strandweg ist diesbezüglich Rücksicht auf Badende zu nehmen.

Ein beaufsichtigtes Freilassen der Hunde zwischen dem Freibad Spiez bis zur neuen Grillstelle vor der Fischzuchtanlage ist nur dann erlaubt, wenn die Hunde keine Spaziergänger belästigen und jederzeit durch den Besitzer oder die Besitzerin zurückgerufen werden können.

Die wohl beliebteste Promenade in Spiez: Der Strandweg zwischen Spiezer Bucht und Faulensee. Bild: zvg

Am Spiezberg und in andern Wäldern gelten ähnliche Regeln

Als Erholungsgebiet beliebt ist auch der Spiezberg. Hier gelten ähnliche Vorschriften und Regeln wie am Strandweg, insbesondere ein allgemeines Fahrverbot. Da es sich beim Spiezberg um einen Jagdbannbezirk handelt, müssen Hundebesitzer/-innen ihre Tiere jederzeit unter Kontrolle haben. Empfohlen wird das Anleinen der Hunde. Es freut Sportler und Spaziergänger, wenn sich keine Hunde an ihre Fersen heften oder sie – sei es auch nur aus Übermut – bellend anspringen.

Weitere allgemeine Fahrverbote in Spiez gelten zum Beispiel…

• auf allen Friedhöfen, • in diversen Wäldern, • in allen Fussgängerunterführungen • und in der Bucht entlang der Seepromenade.

Durch das Einhalten der Regeln und Vorschriften können Einheimische und Gäste die wunderschöne Umgebung von Spiez unbeschwert geniessen.

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