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Sicher grillieren – ohne üblen Nachgeschmack

G E M E I N D E

Beim Grillieren ist stets Vorsicht geboten – die wichtigsten Tipps zum sicheren Grillieren.

Immer wieder kommt es beim Grillieren zu Unfällen, die bei einer sicheren Anwendung des Grillgeräts verhindert werden könnten.

Verbrennungen beim scheinbar harmlosen Grillplausch sind selten tödlich, aber immer schmerzhaft und manchmal unwiderruflich entstellend. Leider sind es in fast zwei Dritteln aller Fälle Kinder, die zu Opfern von Verbrennungsunfällen werden.

Nicht selten unterschätzen Hobby-Grillmeister beim Grillplausch mit der Familie die Feuer- und Explosionsgefahr. Wer die folgenden Tipps beherzigt, steht vor einer vergnüglichen und zugleich sicheren Grillsaison: • Der Grill sollte einen festen Stand auf einer nicht brennbaren Unterlage haben. • Grillieren Sie nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen. • Halten Sie mit dem Grill immer einen Abstand von mindestens einem Meter zu brennbaren Materialien und Gegenständen ein. • Ein Grill muss immer beaufsichtigt werden, Kinder sind nie unbeaufsichtigt in der Nähe zu lassen. • Giessen Sie beim Holzgrill auf gar keinen Fall Anzündflüssigkeit (Explosionsgefahr) nach. Verwenden Sie zum

Entfachen des Feuers am besten sichere Anzündhilfen wie Brennpaste,

Würfel oder Holzspäne. • Löschen Sie die Asche nach dem Grillen mit Wasser, oder lassen Sie sie draussen im unbrennbaren Behälter mindestens zwei Tage lang auskühlen. • Überprüfen Sie bei einem Gasgrill Leitungen und Ventile auf Lecks (Leitung mit Seifenwasser bestreichen, Blasen weisen auf undichte Stellen hin). • Schliessen Sie bei Gasgeruch sofort alle Ventile.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung und die Abteilung Sicherheit wünschen allen eine unfallfreie Grillsaison.

Abteilung Sicherheit bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung Foto: zvg

G E M E I N D E

Strandweg: Regeln für Hunde und ein Fahrverbot

Der Strandweg Spiez-Faulensee ist ein beliebtes Erholungsgebiet. Damit das so bleibt, sind einige wenige Vorschriften nötig – insbesondere zum Führen von Hunden.

Der äusserst beliebte Strandweg Spiez-Faulensee darf begangen, aber nicht befahren werden. Und auch Hunde müssen sich an Regeln halten. So kann allen Bedürfnissen Rechnung getragen werden. An sonnigen Tagen zieht er Hunderte an, die sich gerne in der Natur erholen. Möglich ist dies allerdings nur, wenn sich alle rücksichtsvoll verhalten. Verkehrssignalisationen und Hinweistafeln für Hundeführerinnen und -führer weisen auf Vorschriften und Regeln hin: • Fahrverbot – auch für Velos: Damit der Strandweg seine Attraktivität für

Spaziergänger nicht verliert, wurde er mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt, welches insbesondere auch für Velofahrende und «Biker» gilt. • Hundekot in neue Behälter entsorgen:

In den letzten Monaten liegen viel häufiger als früher volle Robidog-

Die wohl beliebteste Promenade in Spiez: Der Strandweg zwischen Spiezer Bucht und Faulensee. Foto: zvg

säckchen auf dem Gehweg anstatt in einem offiziellen Abfallbehälter. Besonders schlimm ist «unverpackter» Hundekot – eine penetrante Geruchsbelästigung für alle, die die klebrige Bescherung an ihren Schuhen schon mal ins

Auto oder in die Wohnung mitgeschleppt haben. Achtung:

Die vertrauten grünen Robidog-Kästen sind grösstenteils durch alufarbene Kombikübel ersetzt worden. Bei diesen können auch die orangen Säckchen bezogen werden. • Leinenpflicht für Hunde: Zwischen der Interlakenstrasse in

Faulensee und dem Waldeingang bei der Fischzucht sind

Hunde anzuleinen. • Keine Hunde auf Spielplatz, Wiesen und im Schattenbad:

Hunde dürfen sich weder auf dem Kinderspielplatz noch auf der angrenzenden Wiese aufhalten. Auch im Schattenbad sind keine Hunde gestattet. • Hundeausschütteln ja, aber mit Rücksicht: Hunde schütteln sich nach einem Bad im See gerne in der Nähe von Menschen aus. In den diversen kleinen Badebuchten entlang dem Strandweg ist diesbezüglich Rücksicht auf Badende zu nehmen.

Ein beaufsichtigtes Freilassen der Hunde zwischen der Fischzucht und dem Freibad Spiez ist nur dann erlaubt, wenn die Hunde keine Spaziergänger belästigen und jederzeit durch den Besitzer oder die Besitzerin zurückgerufen werden können.

Am Spiezberg und in andern Wäldern gelten ähnliche Regeln

Als Erholungsgebiet beliebt ist auch der Spiezberg. Hier gelten ähnliche Vorschriften und Regeln wie am Strandweg, insbesondere ein allgemeines Fahrverbot. Da es sich beim Spiezberg um einen Jagdbannbezirk handelt, müssen Hundebesitzer/-innen ihre Tiere jederzeit unter Kontrolle haben. Empfohlen wird das Anleinen der Hunde. Es freut Sportler und Spaziergänger, wenn sich keine Hunde an ihre Fersen heften oder sie – sei es auch nur aus Übermut – bellend anspringen.

Weitere allgemeine Fahrverbote in Spiez gelten zum Beispiel …

• auf allen Friedhöfen, • in diversen Wäldern, • in allen Fussgängerunterführungen • und in der Bucht entlang der Seepromenade.

Durch das Einhalten der Regeln und Vorschriften können Einheimische und Gäste die wunderschöne Umgebung von Spiez unbeschwert geniessen.

Abteilung Sicherheit

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