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Aufgepasst mit Kerzen

G E M E I N D G E M E I N D E E

Im Brandfall Feuerwehr 118 alarmieren

Wenn es draussen dunkel und kalt ist, zaubern Kerzen Wärme und Geborgenheit in die gute Stube. Doch man muss achtsam mit ihnen umgehen.

Wer nicht aufpasst, bei dem löst sich die besinnliche Stimmung schnell einmal in Rauch auf – und mit ihr möglicherweise gleich das ganze Hab und Gut. Deshalb kann das bfu nicht oft genug an den richtigen Umgang mit Kerzen und Feuer erinnern:

Stellen Sie den Weihnachtsbaum vor Weihnachten in ein Wassergefäss und lagern Sie ihn an einem kühlen Ort. Sorgen Sie beim Aufstellen für einen festen und sicheren Stand des Baumes. Verwenden Sie nicht brennbare Kerzenhalter, welche die Kerzen sicher festhalten. Bringen Sie die Kerzen nie unter einem Zweig oder anderem brennbaren Material an. Achten Sie auf einen ausreichenden seitlichen Abstand der Kerzen zu brennbaren Materialien wie Zweigen, Dekorationen, Vorhängen oder Fernsehgeräten. Löschen Sie brennende Kerzen vor dem Verlassen des Raumes. Halten Sie einen Handfeuerlöscher oder einen Wassereimer mit Handwischer bereit. Kinder gehören unter Aufsicht, solange sie sich in einem Raum mit einer brennenden Kerze aufhalten. Bewahren Sie Zündhölzer ausserhalb der Reichweite von Kindern auf. Nach Silvester sind Weihnachtsbäume und Adventskränze sehr dürr und können sekundenschnell in Vollbrand geraten. Zünden Sie die Kerzen deshalb nicht mehr an. Im Brandfall handeln Sie nach dem Grundsatz «Alarmieren – Retten – Löschen». Feuerwehr: Telefonnummer 118.

Abteilung Sicherheit Feuerwehr

G E M E I N D G E M E I N D E E

Hilfsbedürftigen Menschen beistehen

Private Mandatsträger/innen gesucht

Viele Menschen befinden sich in Situationen, die sie überfordern. Die Abteilung Soziales Spiez sucht private Mandatsträger/innen.

Sind Sie an anderen Menschen interessiert? Haben Sie Freude, hilfsbedürftigen Menschen in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen? Haben Sie Freude an administrativen Aufgaben?

Dann melden Sie sich bitte!

Es gibt viele Menschen, die sich in einer Situation befinden, die sie überfordern. Immer mehr Menschen sind auf Hilfe angewiesen, sei dies in persönlichen, gesundheitlichen oder administrativen Angelegenheiten infolge Gebrechlichkeit, Krankheit, Unerfahrenheit, und/ oder Abnahme der geistigen Fähigkeiten.

Diese Menschen brauchen Hilfe – sie brauchen Ihre Hilfe! Werden Sie private Mandatsträgerin oder privater Mandatsträger. Eine Beistandschaft für hilfsbedürftige Menschen ist sinnvoll und kann Freude bereiten.

Welche Anforderungen werden an einen privaten Mandatsträger/private Mandatsträgerin gestellt? Für die Führung einer Beistandschaft braucht es:

Zeit

Lebenserfahrung einen guten Leumund

Freude an Mitmenschen eine Portion gesunden

Menschenverstand administrative und organisatorische

Fertigkeiten

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, sind Sie die richtige Person.

Welche Aufgaben erwarten Sie? Die Aufgabe als privater Mandatsträger oder private Mandatsträgerin beinhaltet: regelmässige persönliche Kontakte

Unterstützung bei der Regelung der finanziellen und/oder administrativen

Angelegenheiten eine sorgfältige Verwaltung der Einkünfte und des Vermögens für persönliche, medizinische und soziale Betreuung der Person besorgt zu sein das Führen einer einfachen Buchhaltung alle zwei Jahre einen Bericht mit Abrechnung zu Handen der Kindes- und

Erwachsenenschutzbehörde KESB

Oberland West, Amthausgasse 4,

Postfach 74, 3714 Frutigen, zu erstellen

Falls Sie gerne einen Menschen begleiten möchten, aber betreffend der Führung einer Buchhaltung zögern, besteht durchaus die Möglichkeit, die Buchhaltung durch die Abteilung Soziales Spiez erstellen zu lassen.

Spesen Anfallende Spesen wie Briefmarken, Tede Oberland West, nach Wunsch und

lefongebühren, Kopien, Bahnbillette sowie Autokilometer (Fr. 0.70 / km) kann die/der private Mandatsträger/in zusätzlich geltend machen.

Entschädigung Die Entschädigung hat nicht den Charakter einer Entlöhnung, sondern der einer Wertschätzung für erbrachte persönliche Leistungen. Sie wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Oberland West alle zwei Jahre anlässlich der Berichts- und Rechnungsablage festgesetzt. Bei dieser Entschädigung wird der betreuerische und lichkeit berücksichtigt.

Wie werden Sie bei Ihren Aufgaben unterstützt? Die Ansprechstelle für alle Fragen rund um die Mandatsführung ist die Fachstelle der privaten Mandatsträger der Abteilung Soziales Spiez. Nach der Eignungsprüfung und einer Instruktion vor der Mandatsübernahme durch die PriMa-Fachstelle werden Sie nach der Einsetzung als MandatsträgerIn durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehör-

buchhalterische Aufwand nach MögDringlichkeit von der PriMa-Fachstelle Spiez beraten und unterstützt.

Sie können jährlich kostenlos an einer Weiterbildungsveranstaltung für private Betreuungspersonen teilnehmen.

Für weitere Auskünfte und für die Entgegennahme Ihrer Anmeldung steht Ihnen gerne Frau Ruth Wyler, Dienstchefin des Kindes- und Erwachsenenschutzes der Abteilung Soziales Spiez, Telefon 033 655 33 55, zur Verfügung.

Wir freuen uns bereits jetzt auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen und danken für Ihr Interesse.

Anmeldungen sind zu richten an: PriMa-Fachstelle der Abteilung Soziales Spiez Frau Ruth Wyler Sonnenfelsstrasse 1 Postfach 119 3700 Spiez

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Ist zu richten an: PriMa-Fachstelle der Abteilung Soziales Spiez, Frau Ruth Wyler, Sonnenfelsstrasse 1, Postfach 119, 3700 Spiez

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