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Meldepflicht für Veranstaltungen
Meldepflicht für Veranstaltungen im Jahr 2023
Für geplante Anlässe im nächsten Jahr muss das Gesuch um grundsätzliche Zustimmung bis Ende Oktober dem Büro für Veranstaltungen eingereicht werden.
Für geplante Anlässe in Spiez ist ein Gesuch bei der Gemeinde nötig. Bild: zvg
Sämtliche Veranstalter, die unentgeltliche Dienstleistungen und/oder öffentlichen Grund und Boden von der Gemeinde beanspruchen wollen oder für welche ein erhöhter Koordinationsbedarf besteht, müssen ihren Anlass bis spätestens 31. Oktober mit dem dafür vorgesehenen Grundgesuch anmelden. Anlässe mit Lautsprecheranlagen oder Anlässe, die von ihrem Ausmass her die öffentliche Ruhe in der Spiezer Bucht erheblich beeinträchtigen, sind aufgrund des vom Gemeinderat festgelegten Kontingents ebenfalls zwingend mit dem Grundgesuch anzumelden.
Das Gesuch um grundsätzliche Zustimmung für das Durchführen einer Veranstaltung ist auf www.spiez.ch/Verwaltung/Downloadbereich aufgeschaltet oder kann bei der Abteilung Sicherheit am Schalter bezogen werden.
Für die Benützung des Buchtareals ohne Lautsprecheranlage kann bei der Abteilung Sicherheit das Gesuch für die Benützung von öffentlichem Grund «Bucht Spiez» bezogen werden. Das Gesuch ist zudem auf www.spiez.ch / Verwaltung/Downloadbereich aufgeschaltet.
Bewilligungsverfahren
Das Büro für Veranstaltungen nimmt die formelle und materielle Prüfung der Gesuche um grundsätzliche Zustimmung vor. Die angemeldeten Anlässe durchlaufen jeweils im November eine für den Gemeinderat vorberatende Arbeitsgruppe Anlässe. Diese besteht aus Mitgliedern des MühlematteLeists, der Spiez Marketing AG, des Vereins Bucht Spiez und Vertretern der Abteilungen der Verwaltung. Über die Durchführung und Unterstützung des Anlasses entscheidet abschliessend der Gemeinderat Ende Jahr. Die Eröffnung der Zusage oder Absage an den Veranstalter erfolgt im Januar und mittels einer Publikation an die Bevölkerung. Dem Veranstalter wird die Zusage oder Absage zudem schriftlich eröffnet. Wenn der Anlass gutgeheissen wird, muss der Veranstalter bis spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung ein Detailgesuch mit sämtlichen Unterlagen einreichen, damit die Bewilligung rechtzeitig und korrekt erteilt werden kann. Das Detailgesuch wird den Veranstaltern mit der grundsätzlichen Zustimmung Anfang Jahr zugestellt.
Abteilung Sicherheit Büro für Veranstaltungen
Ausnahmen und weitere Informationen
Weitere Informationen und Ausnahmen wie beispielsweise die Vermietung der Rogglischeune oder des Gemeindezentrums Lötschberg können unter www.spiez.ch eingesehen werden. Reine Festmaterialvermietungen durch den Gemeindewerkhof Spiez müssen nicht beantragt werden. Diese werden direkt vom Gemeindewerkhof entgegengenommen. Für nähere Auskünfte steht das Büro für Veranstaltungen gerne unter 033 655 33 48 oder sicherheit@spiez.ch zur Verfügung.