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Ein zeitgemässer Über bauungsvorschlag für das Untere Kandergrien
from SpiezInfo Mai 2022
by WEBER VERLAG
GEMEINDEINFORMATIONEN
Ein zeitgemässer Überbauungsvorschlag für das Untere Kandergrien
Voraussichtlich im September 2022 stimmt die Spiezer Stimmbevölkerung darüber ab, ob im Unteren Kandergrien eine Wohnsiedlung mit integriertem Bootstrockenplatz entstehen kann oder die heutigen, auf den Bau von Einfamilienhäusern ausgerichteten Bestimmungen in Kraft bleiben.
Die neue Wohnüberbauung neben der Marina und dem Deltapark. Illustration: zvg Nebeneinander von Wohnen und Freizeit. Illustration: zvg
Man sieht es der Wiese neben dem Bootstrockenplatz im Unteren Kandergrien nicht an: Sie liegt seit Jahrzehnten in der Bauzone. Mal war die Rede von einem Parkhaus, mal von Gewächshäusern. Beides stiess in der Nachbarschaft auf wenig Gegenliebe. Im geltenden Zonenplan ist das Gebiet als Zone mit Planungspflicht (ZPP) bezeichnet, mit der ursprünglichen Absicht, neben dem Bootstrockenplatz Einfamilienhäuser zu erstellen. Nach einem Handwechsel trat die neue Eigentümerschaft 2016 an die Gemeinde Spiez heran. Relativ rasch wurde klar, dass eine Einfamilienhausüberbauung zu verschwenderisch mit dem raren Bauland umgeht und es für einen so sensiblen Ort wie das Untere Kandergrien eine sorgfältige, gut in die Umgebung integrierte Gesamtüberbauung braucht statt verstreuter, beliebiger Einfamilienhäuser.

Stimmiges Miteinander von Siedlung und Hafen
Um eine bessere Überbauungslösung zu finden, führten die Gemeinde und die Eigentümerschaft ein qualitätssicherndes Verfahren über beide Parzellen durch. Das renommierte Architekturbüro von Ballmoos Krucker hat ein überzeugendes Richtprojekt entwickelt: Die neue Wohnüberbauung mit rund 55 Wohnungen soll Uförmig um den Bootstrockenplatz angeordnet werden, so dass beide eine Einheit bilden. Die Siedlung besteht aus zwei zweigeschossigen Riegeln und zwei viergeschossigen Punktbauten, die den Abschluss bilden und mit maximal 15 m nicht höher sind als der Deltapark. Die Häuser stehen aus Hochwasserschutzgründen auf einem rund 1 m hohen Sockel, in dem die unterirdische Parkierung untergebracht ist. Ein Servicegebäude mit Sanitäranlagen, Kiosk und Raum für einen Segelladen ergänzt die Hafenanlage. Die Erschliessungsstrasse zum Deltapark führt diagonal durch das Areal. Tempo 30, das Hafenumfeld und die vielen Spaziergänger auf dem Gehweg sorgen für eine gemächliche Fahrweise.
Rücksicht auf Natur und Fauna
Der Bachlauf am Hangfuss verbindet das Gwattlischenmoos mit dem Kanderdelta und ist deshalb für Wildtiere und Amphibien ein wichtiger Vernetzungskorridor. Das Richtprojekt wurde mit den Naturschutzorganisationen intensiv diskutiert und nimmt auf den Vernetzungskorridor Rücksicht: Der Grünraum zwischen dem Bachlauf und der Überbauung ist mit rund 20 m deutlich breiter als in der geltenden ZPP, wo nur 6 m vorgeschrieben sind. Die Anordnung der Hauszugänge am Platz und der Verzicht auf ebenerdige Gartensitzplätze sorgen dafür, dass Wildtiere möglichst wenig gestört werden.
Anpassung der ZPP Unteres Kandergrien notwendig
Die Planungsbehörden von Spiez sind von der Qualität des Richtprojekts überzeugt. Damit es realisiert werden kann, braucht es eine Anpassung des Uferschutzplans Nr. 10 ZPP «Unteres Kandergrien». Der Bootstrockenplatz, bisher Zone für öffentliche Nutzungen, wird in die ZPP integriert. Die Zweckbestimmung der ZPP umfasst neu sowohl den Bootsplatz als auch die Wohnüberbauung. Um eine haushälterische Nutzung des Bodens zu ermöglichen, wie vom Kanton und dem Raumplanungsgesetz vorgeschrieben, wird das Nutzungsmass erhöht. Da der Wert des Grundstücks dadurch steigt, fällt für die Gemeinde eine Mehrwertabgabe von rund 1.1 Mio. Franken an. Die Bestimmungen der ZPP und der nachfolgenden Überbauungsordnung sorgen für eine sorgfältige Umsetzung des Richtprojekts.
Volksabstimmung im September 2022
Die Anpassung der ZPP «Unteres Kandergrien» lag Ende 2021 öffentlich auf. Gegen das Vorhaben gingen sechs private Einsprachen aus der Nachbarschaft ein (davon eine Sammeleinsprache), aber keine Einsprachen von Naturschutzorganisationen. Da die Vorbehalte grundsätzlicher Natur sind, konnte keine Einigung erzielt werden. Nun ist es im Juni am Grossen Gemeinderat und voraussichtlich im September an der Stimmbevölkerung, darüber zu entscheiden, ob das Untere Kandergrien gemäss dem Richtprojekt überbaut werden kann oder ob die bisherigen, auf eine Einfamilienhausüberbauung ausgerichteten Bestimmungen in Kraft bleiben.
Abteilung Hochbau / Planung / Umwelt
Südostfassade mit Sockel. Illustration: zvg
