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HEV Berner Oberland West
Vorsorgeauftrag
Donnerstag, 23. September 2021, Spiez 19.00 Uhr, im CLZ, Faulenbachweg 92, 3700 Spiez oder via Livestream

Selbstbestimmung (!) und das auch in einer Zeit, in welcher man vielleicht nicht mehr handlungsfähig sein wird – oft ein grosser Wunsch der Menschen in unserer Gesellschaft.
Seit Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts per Januar 2013 haben wir die Möglichkeit diesem Anliegen mittels eines Vorsorgeauftrags und einer Patientenverfügung nachzugehen. Doch im Zusammenhang mit der Verfassung eines Vorsorgeauftrags stellen sich oft verschiedene rechtliche wie auch persönliche Fragen: • Wie kann ich einen Vorsorgeauftrag verfassen? • Welche Formvorschriften muss ich dabei beachten? • Wann kommt der Vorsorgeauftrag zum Tragen? • Hilft der Vorsorgeauftrag auch wirklich? • Was hat der Beauftragte zu tun? • Wen setze ich überhaupt als Vorsorgebeauftragten ein? • Kann ich mehrere Personen beauftragen? • Was hat die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) mit meinem Vorsorgeauftrag zu tun?
Referentinnen
• Dr. iur. Rahel Rohr, Rechtsanwältin, Präsidentin Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde • (KESB) Oberland West • Melanie Bütschi, Rechtsanwältin und Notarin, HADORN.GRAF
Advokatur, Notariat, Mediation
Kosten
Fr. 10.– für Nichtmitglieder. Für Mitglieder des HEV Berner Oberland West ist der Vortrag gegen Vorweisen des Mitgliederausweises kostenlos.
Der HEV Berner Oberland West lädt Sie herzlich zu diesem Anlass ein.
❍ Teilnahme vor Ort ❍ Teilnahme via Livestream ❍ CHF 10.– (Nichtmitglied) ❍ gratis (Mitglied HEV BeO)
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