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Bauen in Thun: Bundesgericht stützt
from TM Nr. 4 / 2016
by WEBER VERLAG
Bundesgericht stützt Thuner Bauentscheid
Die Stadt Thun legt ihr Baureglement nicht willkürlich aus. Zu diesem Befund kam das Bundesgericht, als es einen Entscheid des Bauinspektorates zu einem privaten Wohn- und Geschäfts-Neubau stützte. «thun! das magazin» sprach mit dem in Pension gehenden Bauinspektor Ruedi Tschan und Gemeinderätin Marianne Dumermuth über die nach wie vor hohe Rechtssicherheit für Bauwillige in Thun.
Der bisherige, in Pension gehende Bauinspektor Ruedi Tschan und Gemeinderätin Marianne Dumermuth bei der Prüfung eines Baugesuchs. Eine zentrale Anforderung für Bauwillige ist dabei die Rechtssicherheit.
Das Bundesgericht befasste sich Ende 2015 mit einem Bauentscheid des Thuner Bauinspektorates, was eher unüblich ist. Um welchen Fall ging es dabei konkret? Rudolf Tschan: Es handelte sich um ein privates Gesuch für einen Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bernstrasse 7. Gegen unseren Bauentscheid, mit welchem wir eine Einsprache abwiesen, wurde beim
Weitere Informationen: www.thun.ch/bauinspektorat Kanton, vor Verwaltungsgericht und schliesslich vor Bundesgericht Beschwerde geführt.
Was wurde in der Einsprache gegen das Bauvorhaben vorgebracht?
Rudolf Tschan: In der Einsprache wurde gerügt, dass die Stadt Thun das Baureglement willkürlich auslege und sich nicht an die eigenen Vorschriften halte. Insbesondere ging es dabei um die Frage, ob das Bauvorhaben nicht dem Baureglement widerspreche, indem eine zu hohe Nutzung angestrebt werde.
An besagtem Ort «gelten das Nutzungsmass und die baupolizeilichen Masse der vorherrschenden Bebauung», heisst es im Bau-
reglement. Wie ist dies zu verstehen? Marianne Dumermuth: Dies bedeutet, dass jeweils eine städtebauliche Beurteilung vorgenommen werden muss. Die Vorschrift dient dazu, in städtebaulich heiklen Lagen auf den Einzelfall bezogene Lösungen zu finden. Nur so können wir der Komplexität der architektonischen Situation gerecht werden. Zu berücksichtigen ist die Gesamtwirkung eines Bauvorhabens unter Einbezug der baulichen Entwicklung in der Umgebung.
Welche Kriterien werden dabei angewandt? Marianne Dumermuth: Massgebend ist eine qualitative und nicht eine quantitative Betrachtung der Situation. Im konkreten Fall wurde die Eingangssituation zur Innenstadt als prägend beurteilt. Diese erscheint auf Grund der dichten Bauweise, der städtischen Dimensionen und der Gestaltung der Bauten als Einheit. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die offene Formulierung des Thuner Baureglementes Raum für eine bauliche Entwicklung des Gebiets, insbesondere für gute städtebauliche Lösungen, zulässt.
Was bedeutet dieser Entscheid des Bundesgerichtes für die Stadt
Thun? Rudolf Tschan: Dieser Entscheid bedeutet, dass wir mit unserer Auslegung der Vorschriften auf dem richtigen Weg sind. Zusammen mit allen weiteren Entscheiden, die in den Beschwerdeverfahren der letzten Jahre fast ausschliesslich gestützt wurden, ergibt sich für Bauwillige hier in Thun eine grosse Rechtssicherheit. Sie können sich auf unsere Beratung verlassen.
Interview Stadtredaktion Bild Hans Mischler