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Ghei(d

Unschwer lässt sich am festen Haus in der Ghei bei Einigen dessen ehemals fortifikatorischer Charakter erkennen.

Burg südöstlich von Einigen. Heute restaurierter Wohnturm. Privatbesitz. LK 1207 616.78 / 172.40

Bereits 1267 werden in einer Urkunde die Freiherren von Strättligen als Besitzer dieses Turmes erwähnt. Es muss demnach schon damals hier ein festes Haus bestanden haben. Somit dürfen wir annehmen, dass die Strättliger den Steinturm in der Ghei ungefähr zur gleichen Zeit ausführen liessen wie den Burgfried zu Spiez.

Ghei wurde später über Jahrhunderte von Bauern bewohnt und zerfiel zusehends mangels Unterhalt. 1975 konnte die Anlage saniert und wieder wohnlich hergerichtet werden. Der Sage nach soll zwischen dem Turm zur Ghei und der Strättligburg ein unterirdischer Geheimgang vorhanden sein. Dieser Gang hat mit Sicherheit nie bestanden. Viel eher deutet diese phantasievolle Aussage auf das Eigentum der Strättliger hin, welche hier gegen das «Feindesland ennet dem See» eine verstärkende Anlage erbaut haben.