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Daniel Rolli Der Finanzplanungs-Tipp

Jetzt noch Steuern sparen

Bald ist dieses Jahr vorbei. Am 31.12.2019 ist somit auch Stichtag für die Berechnung Ihrer Steuern für das Jahr 2019. Haben Sie die folgenden Möglichkeiten ausgenutzt?

Säule 3a

Haben Sie Ihre Einzahlung schon geleistet oder bereits ausgeschöpft? Sind Sie einer Pensionskasse angeschlossen, können Sie maximal Fr. 6‘826 einzahlen. Selbstständig Erwerbende und Angestellte ohne Pensionskassenanschluss können maximal 20 Prozent des erzielten Jahreseinkommens überweisen (Höchstbetrag Fr. 34’128). Teilzeiterwerbstätigen Frauen rate ich, ebenfalls eine eigene Säule 3 aufzubauen. Wenn Sie länger arbeiten als und Vorsorgethemen sowie rund um Ihre Pensionierung?

das ordentliche Rentenalter (Frauen Alter 64, Männer Alter 65), können Sie weiterhin Einzahlungen leisten.

Spenden

Das Geben ist sinnvoll und befriedigend. Durch Ihre Unterstützungen helfen Sie nicht nur vielen armen Leuten, Sie sparen dabei auch noch Steuern. Der Abzug ist zulässig bei Spenden an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die durch Gemeinnützigkeit oder durch Verfolgung öffentlicher Zwecke steuerbefreit sind. Der Abzug ist auf 20 Prozent des Reineinkommens begrenzt. Wenn Sie beispielsweise pro Jahr Fr. 1‘000 für gute Zwecke einzahlen, sparen Sie je nach Ihrer Steuerprogression zwischen Fr. 200 und Fr. 400 Steuern.

Auszahlung Vorsorgegelder

Die Auszahlungen von Guthaben der Säule 3a, FreizügigAuszahlungen im gleichen Jahr werden zusammengezählt. Je höher die ausbezahlten Guthaben, desto höher ist der Steuersatz, der zur Anwendung kommt. Darum lohnt sich der gestaffelte Bezug über mehrere Jahre. Es könnte sich für Sie eventuell noch lohnen, wenn Sie sich noch in diesem Jahr eines Ihrer Vorsorgeguthaben auszahlen lassen.

Renovationen und Unterhaltsarbeiten

Eigenheimbesitzer können durch eine kluge Planung massiv Steuern sparen. Grössere Renovationen sollten Sie wenn möglich über mehrere Jahre verteilen. Beachten Sie jedoch, dass Akontorechnungen nicht abgezogen werden können, sondern nur die Schlussrechnungen. Deshalb könnte es für Sie ratsam sein, die Handwerkerrechnung noch dieses Jahr zu verlangen.

Neutrale Beratung

Haben Sie Fragen rund um Immobilien, Steuer-, Anlage- keits- und Pensionskassenguthaben werden besteuert.

Ihnen ist eine unabhängige Beratung garantiert, weil ich weder für eine Bank noch eine Versicherung arbeite. Nicht der Verkauf von Bank- und Versicherungsprodukten stehen im Vordergrund (Provisionen), sondern Sie mit Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

Gerne erwarte ich Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Daniel Rolli

neutraler und unabhängiger Finanzplaner mit eidg. Fachausweis

Bahnhofstrasse 37 (Stedtli-Zentrum) 3800 Unterseen Telefon 033 823 60 53

www.rolli-finanzplanungen.ch

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