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Das Grütried aus kantonaler Sicht
Im landwirtschaftlich intensiv genutzten Lauchetal ist das Grütried eine wichtige Ergänzung zu den grossen Feuchtgebieten bei Lommis. Das kantonale Vernetzungskonzept trägt diesem Umstand Rechnung: Das Grütried wird in Folge seiner hohen Artenvielfalt als wichtiges Kerngebiet bezeichnet und über einen Vernetzungskorridor mit dem Fliesswasserkorridor der Lauche und dem Imenberg im Westen sowie dem Kaabachtobel im Südosten verbunden. Dies ist heute auch im Kantonalen Richtplan im Sinne eines «Gebietes mit Vernetzungsfunktion» behördenverbindlich festgehalten.
Vor 75 Jahren war der Schutz des Riedes eine Pioniertat des Grütriedvereins. Die Bemühungen um das Gebiet waren wohl oft ein Kampf gegen Windmühlen und über einige Zeit gesellschaftlich kaum breit abgestützt. Heute aber ist das Grütried gesichert: Naturschutzzone im Gemeindezonenplan, ein wichtiges Schutzobjekt nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz des Kantons Thurgau (das erst seit dem 1. April 1994 in Kraft ist!) und – wie oben geschildert – es ist auch in die kantonale Planung als wichtiges Objekt integriert. Die Pioniere von einst haben offensichtlich einiges bewegt, denn ohne die Initiative von damals kein Schutzobjekt heute! Ohne jahrelange Bemühungen der Vereinsmitglieder vor Ort und ohne deren Pflege hätte das Gebiet nicht über die Jahre erhalten werden können.
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Bereits mein Vorgänger, Res Stauffer hat den Wert des Grütriedes anerkannt und so besteht seit geraumer Zeit eine enge Zusammenarbeit mit unserer Fachstelle bezüglich der Pflege des Gebietes: Schon immer ist die Pflege nur mit grossem Aufwand möglich. Der Einsatz von gewöhnlichen landwirtschaftlichen Maschinen funktioniert in Feuchtgebieten oft nicht. Streueschnitt in Handarbeit mit vielen Leuten ist heute kaum mehr organisierbar. So werden diese Arbeiten schon seit längerem durch unseren kantonalen Reservatspfleger mit Spezialmaschinen ausgeführt. Vorarbeiten dazu und die Entsorgung des Schnittgutes sowie Entbuschungsaktionen und Weiherpflege sind hingegen Arbeiten der Vereinsmitglieder. Diese funktionierende und unbürokratische Zusammenarbeit zeigt insgesamt gute Resultate und so wurde das Naturschutzgebiet vom Bund im Jahr 2007 sozusagen in den Adelsstand erhoben: Mit der Nummer TG349 wurde das Grütried ins «Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung» aufgenommen.
Nach §17 NHG-TG ist für Biotope von nationaler Bedeutung der Kanton zuständig. Entsprechend werden mit der Inkraftsetzung des Bundesinventares die Gemeinden aus der Verantwortung für diese Amphibiengebiete entlassen. Aus Sicht unserer Fachstelle gibt es deshalb aber keinen Grund von der bewährten Zusammenarbeit abzuweichen. Die Zusammenarbeit mit Organisationen und Leuten vor Ort bietet die beste Gewähr für eine regelmässige Aufsicht und eine gute Pflege.
Der heutige Zustand des Gebietes ist gut. Er kann sicher in einigen Bereichen noch verbessert werden, aber gerade deshalb: Zusammen und auf mehreren Schultern verteilt fällt die Arbeit für alle etwas leichter! Ich freue mich auf eine erfolgreiche gemeinsame Weiterentwicklung der Naturschutzarbeit im Grütried!
Dr. Raimund Hipp Amt für Raumplanung Abteilung Natur und Landschaft