#2G ! Keine Kündigung für Mitarbeiter, die eine Impfung ablehnen!! | http://Corona.Presse-Echo.de

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15.09.21, 17:24

Arbeitsrecht und Impfung - VEBWK

Arbeitsrecht und Impfung vebwk.com/corona/corona-und-arbeitsplatz/kann-ein-arbeitgeber-ungeimpftenarbeitnehmern-den-zugang-zum-betrieb-verweigern-2 23. August 2021

Seit dem 23.8.2021 gilt in ganz Deutschland für den Zutritt in die Gastronomie die sogenannte 3 G Regel. Voraussetzung für einen Besuch ist also, dass man entweder geimpft, genesen oder getestet ist. In Bayern gilt diese 3 G Regel jedoch nur für Gäste und nicht für die Mitarbeiter. Rund um das Thema Impfen und Arbeitsrecht gibt es viele Rechtsfragen, die auch wir aufgrund bisher fehlender gerichtlicher Entscheidungen nicht alle befriedigend beantworten können. 1. Gibt es eine Impfpflicht?

Eine gesetzliche Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 gibt es nicht. Der Arbeitgeber darf Mitarbeiter, die eine Impfung ablehnen daher nicht z. B. kündigen oder durch eine Abmahnung bestrafen 2. Darf ich Prämien für Impfungen an Mitarbeiter ausloben?

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