Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) Stand: 26. Juni 2021
A. Vorbemerkung: Die CoSchuV wurde am 22. Juni 2021 beschlossen und ist am 25. Juni 2021 in Kraft getreten. Sie löst die bislang geltenden Verordnungen (Corona-Einrichtungsschutzverordnung und die Corona-Kontaktund Betriebsbeschränkungsverordnung) ab. Die nachfolgende Auflistung ist nach den Regelungen der Verordnung gegliedert und gibt einen Überblick über häufige Nachfragen; sie ist nicht abschließend. Die Auslegungshinweise ersetzen nicht die Regelungen der Verordnung. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert. Die jeweiligen Hygienevorschriften der Verordnung sind einzuhalten. Für Vollzugsfragen siehe im Folgenden unter § 27.
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