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Veerkehrssicherheit
DOSSIER
Sicher ans Ziel kommen – egal mit welchem Fahrzeug
Bereit sein, wenn es darauf ankommt, ist für jeden Verkehrsteilnehmer elementar. Wie es sich in kritischen Situationen zu verhalten gilt, ist deshalb besonders wichtig zu wissen. Das nötige Wissen dazu gibt es im Dossier Verkehrssicherheit.
ILLUSTRATION NICOLAS KRISTEN



April 2019 | touring 11
Wann wird aus Vorbeifahren ein Überholvorgang?
Während der Verkehr auf der Überholspur stockt, ist die Fahrt auf der Normalspur frei, zumindest für ein paar Hundert Meter. Aber darf man in diesem Fall an den Fahrzeugen vorbeirollen? Der «Touring» gibt Antwort auf brennende Fragen.
TEXT DINO NODARI | ILLUSTRATIONEN NICOLAS KRISTEN
Die Situation ist wohlbekannt
und dennoch wird sich wohl der eine oder andere Automobilist fragen, ob er jetzt richtig gehandelt hat. Der tägliche Pendelverkehr auf der Autobahn kommt immer wieder ins Stocken. Mal wird auf der Rechten, mal auf der Linken etwas schneller gefahren. Doch darf man an einer stehenden Kolonne vorbeifahren, wenn die Spur frei ist? Im «Touring» 2/ 2019 hat unser Rechtsexperte Urs-Peter Inderbitzin in seiner Kolumne darauf hingewiesen, dass Rechtsvorbeifahren nicht immer zulässig ist, auch wenn im Moment Bestrebungen im Gang sind, die Praxis zu ändern. Aufgrund der vielen Nachfragen zu diesem Thema versucht der «Touring» anhand von fünf konkreten Beispielen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Die verschiedenen Situationen sowie die dazugehörige Einschätzung der TCS-Verkehrssicherheit finden Sie auf den folgenden Seiten.


Vorbeifahren bald erlaubt
In einer Motion hat TCS-Vizepräsident und FDP-Nationalrat Thierry Burkart verlangt, dass das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlaubt sein soll. Das Verbot des Rechtsüberholens soll hingegen beibehalten werden. Die Lockerung der Verkehrsordnung soll für flüssigeren Verkehr und mehr Platz auf der Strasse sorgen. Nachdem beide Kammern und der Bundesrat die Motion angenommen haben, fand ein Vernehmlassungsverfahren statt. Es ist also damit zu rechnen, dass es schon bald erlaubt sein wird, auf der Normalspur an anderen Fahrzeugen vorbeizufahren – nicht aber zu überholen. Letzteres würde dann vorliegen, wenn die Spur nach dem Vorbeifahren wieder gewechselt würde. ◆
Slalomfahrer
Rechts überholen ist und bleibt wohl auch verboten. Wird also die Spur gewechselt, handelt es sich nicht mehr um vorbeifahren, sondern um überholen. Da es sich hierbei um eine grobe Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes handelt, bleibt es nicht bei einer Busse. Die Strafe kann in diesem Fall erheblich sein. Ein Beispiel aus dem Kanton Aargau führte zu
Stockender Verkehr
Diese Situation kennen wohl die meisten Autofahrer in der Schweiz. Bei parallelem Kolonnenverkehr ist immer eine Spur schneller als die andere. In diesem Beispiel dürfen die blauen an den grauen Autos vorbeifahren – genauso wie die gelben Autos an den blauen, wenn ihre Spur schneller ist. Allerdings ist das Konzept von parallelen Kolonnen nicht im Gesetz oder in der Verordnung definiert. Es wird je nach Entscheid vom Bundesgericht angepasst. Rechts vorbeifahren darf man also, wenn es stockenden Verkehr oder sehr dichten Verkehr hat und die
einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 210 Franken und einer Busse von 1050 Franken. Die Anzahl Tagessätze richtet sich nach dem Grad der Verschuldung und die Höhe des Tagessatzes nach den finanziellen und persönlichen Verhältnissen. Hinzu kommt noch der Entzug des Führerscheins, welcher mit einer groben Verletzung der Verkehrsregeln zusammenhängt.
Geschwindigkeiten und Abstände auf beiden Fahrstreifen ungefähr gleich sind. Bei anderen Situationen ist die Lage nicht generell zu beurteilen, weswegen diese Fälle regelmässig vor Gericht enden. Das Bundesgericht hat in einem Entscheid eine Präzisierung geliefert: Es passiert regelmässig, dass der Verkehr auf der Überholspur langsamer wird (Handorgeleffekt) und gleichzeitig auf der rechten Fahrbahn normal gefahren werden kann. In diesem Fall wird die Situation neu als parallele Kolonne angeschaut und das Vorbeifahren (ohne zu beschleunigen) erlaubt.
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