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KREIS BERGSTRASSE – Am Mittwoch gaben Bund und Länder zahlreiche Lockerungen bezüglich des Umgangs mit dem Corona-Virus bekannt. So dürfen Restaurants und Hotels noch im Mai wieder öffnen, ebenso wie Campingplätze. Eine wichtige Nachricht für die Eltern im Kreis: Am 18. Mai sollen die Sekundarstufen I, also die 5. und 6. Klassen der weiterführenden Schulen, sowie die Viertklässler wieder uneingeschränkt in die Schule gehen, ab dem 2. Juni auch die anderen Klassen. Ebenfalls ab dem 2. Juni sollen auch die Kindertagesstätten wieder öffnen. Und auch alle Geschäfte dürfen unter

entsprechenden Auflagen bezüglich der Hygienevorschriften wieder öffnen, unabhängig von der Größe. Für das private Leben eine wichtige Entscheidung: Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich treffen – Konkret heißt das: etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Und auch im Breiten- und Freizeitsport gibt es Lockerungen, hier darf der Trainingsbetrieb unter freiem Himmel unter Auf lagen wieder aufgenommen werden. Und: Die weitgehenden Besuchsbeschränkungen für Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen und Krankenhäuser in der Corona-

Krise sollen bundesweit begrenzt gelockert werden. Landrat Christian Engelhardt sowie die beiden Kreisbeigeordneten Diana Stolz und Karsten Krug sprachen am Donnerstag im Rahmen einer Videopressekonferenz über die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Kreis Bergstraße und die aktuelle Situation vor Ort. Dabei betonte Landrat Engelhardt, dass es „richtig und wichtig ist, dass es Lockerungen gibt. Und es ist richtig, dass die Länder selbst entscheiden, welche Maßnahmen getroffen werden, auch wenn wir hier im Drei-Länder-Eck diese Auswirkungen besonders spüren. Denn wir haben

ein sehr unterschiedliches Infektionsgeschehen in unterschiedlichen Bundesländern. Genau so richtig ist es, die Situation nochmals kleinräumiger zu betrachten und eine Obergrenze für Neuinfektionen einzuführen, die für den jeweiligen Landkreis greift. Dies bedeutet: Sollten innerhalb einer Woche die Neuinfektionen in den Landkreisen die Zahl von 50 pro 100.000 Einwohner übersteigen, muss wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden. Ich hätte mir diese regionale Betrachtung früher gewünscht, aber dieser Weg ist sicher richtig.” Fortsetzung auf Seite 2

Gottesdienste finden ab diesem Wochenende wieder statt Pfarrgemeinderäte üben beim Probegottesdienst die Hygiene- und Abstandsregeln LAMPERTHEIM – So langsam bewegen wir uns wieder ein klein wenig in Richtung Normalität, auch Gottesdienst dürfen unter Einhaltung bestimmter Hy-

giene- und Abstandsvorschriften wieder stattfinden – so auch in den Gemeinden St. Andreas und Mariä Verkündigung. Die Gottesdienstbesucher müssen sich vor-

her jedoch unbedingt telefonisch im Pfarrbüro unter 06206/946250 anmelden. „Viele unserer Gottesdienstbesucher gehören der Risikogruppe an. Jeder soll unbedingt

Gottesdienst in Corona-Zeiten mit großem Abstand und Hygienevorschriften: Die Pfarrgemeinderäte machten am Donnerstag einen Probelauf. Foto: Eva Wiegand

auf seine Gesundheit achten“, betonte Pfarrer Christian Rauch und rät den Risiko-Patienten, zuhause im Fernsehen oder online an Gottesdiensten teilzunehmen. Zunächst werden am Samstag, 9. Mai um 17 Uhr, sowie am Sonntag, 10. Mai um 9 und um 11 Uhr, Gottesdienste in Mariä Verkündigung angeboten. „Hier haben wir rund 450 Quadratmeter, deshalb können hier mehr Gottesdienstbesucher teilnehmen als in St. Andreas“, erklärte Pfarrer Christian Rauch – maximal 45 sind es. Außerdem sei auch die Einbahnstraßenregelung in Mariä Verkündigung besser umzusetzen. Nach dem Gottesdienst verlassen die Besucher bankweise die Kirche an den Seiteneingängen. Dann erledigt das Desinfektionsteam seine Arbeit. Weitere Gottesdiensttermine geben die Gemeinden noch bekannt, da die Organisatoren mit den neuen Regeln Fortsetzung auf Seite 3

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