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KOA 11.268/12-005

Bescheid Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat durch Senat II, bestehend aus dem Vorsitzenden-Stellvertreter Dr. Florian Philapitsch, LL.M. als Senatsvorsitzenden sowie den weiteren Mitgliedern Dr. Susanne Lackner und Mag. Michael Truppe, im Auftragsvorprüfungsverfahren gemäß §§ 6 ff ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 15/2012, wie folgt entschieden:

I. Spruch Über Antrag des Österreichischen Rundfunks wird die Änderung des OnlineAngebots oesterreich.ORF.at mit der Erweiterung um ein unbefristet abrufbares Teil-Angebot „Focus Sendungsarchiv“ nach Maßgabe des am 20.08.2012 vorgelegten geänderten Angebotskonzepts oesterreich.ORF.at gemäß § 6b Abs.1 ORF-G genehmigt.

II. Begründung 1.

Gang des Verfahrens

Mit Schreiben vom 26.06.2012, am selben Tag bei der KommAustria per EMail eingelangt, übermittelte der Österreichischen Rundfunk (ORF) einen Vorschlag für das sendungsbasierte Angebot „Focus Sendungsarchiv“. Diesen Vorschlag übermittelte der ORF auch der Wirtschaftskammer Österreich sowie der Bundesarbeitskammer. Gleichzeitig veröffentlichte der ORF den Vorschlag auf seiner Website unter Hinweis darauf, dass allen vom geplanten Angebot Betroffenen die Möglichkeit offen steht, binnen einer Frist von sechs Wochen hierzu Stellung zu nehmen, sowie dass vertrauliche Daten im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation direkt der Bundeswettbewerbsbehörde übermittelt werden können.


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