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SIND SYNTHETISCHE STIMMEN ERLAUBT?

Synthetische Stimmen werfen fünf Rechtsfragen auf: 1. Braucht es Transparenz? 2. Wann ist es Betrug? 3. Muss der Inhaber der Stimme einwilligen? 4. Wem gehören die Sprachdateien? 5. Kommt es darauf an, was geredet wird? Das Referat gibt die Antworten und zeigt, wo die rechtlichen Probleme (nicht) liegen..

Ber Philip K Bler

Philip Kübler ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer von ProLitteris, der Verwertungsgesellschaft für Texte und Bilder. Er ist Dr. iur. mit Abschlüssen in Zürich, Lausanne und Berkeley, Dozent für Kommunikations- und Medienrecht an der Universität Zürich und Mitglied der EMEK, dem Beratungsorgan des Bundesrates in der Medienpolitik. Die Stationen seiner beruflichen Laufbahn als Manager, Jurist und Verhandler waren ein TV-Start-up, ein Internetprovider, ein Telekomkonzern und eine Anwaltskanzlei.

Ber Prolitteris

ProLitteris verwertet Rechte nach Urheberrechtsgesetz (URG) in der Schweiz und im Ausland. Wir sind die offizielle Verwertungsgesellschaft für Kopiervergütungen und andere Urheberrechte. Wir definieren und verhandeln Tarife und verteilen die Einnahmen an Autoren, Verlage, Künstlerinnen, Fotografen und andere Rechteinhaber. ProLitteris ist eine Genossenschaft mit 30 Mitarbeitenden und 15’000 Mitgliedern (Urheber Text, Urheberinnen Bild, Verlage sowie Erben von Urhebern).

prolitteris.ch

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