SUPERIOR Media Kit 2013

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# MEDIA  KIT 2013 The SUPERIOR  world of photography & film connected to fashion


Media Kit 2013

#  SUPERIOR is an international magazine focused on young vanguard fashion-, beauty- and art- photography and film. SUPERIOR Magazine stands for high-quality photography and film — connected to fashion — offering its readers exciting fresh photo-editorials & films as well as background interviews and stories from the world of fashion, beauty, art and design. Combining the excellence of renowned photographers and filmmakers, artists and designers with the talent of outstanding newcomers from around the world, SUPERIOR Magazine is a fund of new insights and inspiration.

SUPERIOR  Magazine’s sophisticated design provides an artistic showcase for all kinds of avant-garde visual expression and imagery. SUPERIOR Magazine is published across all media channels — print, digital online, web and mobile — with a strong link between the channels and a constant supply of information.


SUPERIOR MAGAZINE

ONLINE

play it hot! photography, styling & make-up model

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TAISIA

TATIANA KURNOSOVA


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SUPERIOR EDITION

#  The international print magazine SUPERIOR  EDITION comes as an exclusively designed magazine full of exciting fashion & beauty editorials as well as art & design stories. The sophisticated design underlines the aim of SUPERIOR  EDITION to be a must have for fashion- and photography-lovers. SUPERIOR  EDITION is complemented by digital content like videos, additional photo-series and text, which is linked to the respective print content. The print magazine SUPERIOR  EDITION is published twice a year in English.


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#  SUPERIOR  ONLINE is published monthly as a designed digital magazine showing fashion & beauty editorials from all over the world, interviews with designers, artists and people from the fashion- and art-industry as well as background stories. Additionally each issue features outstanding labels as a premium selection under a specific theme. SUPERIOR  ONLINE is published in English and has a worldwide circulation. The digital magazine SUPERIOR  ONLINE is available on computers and mobile devices.


SUPERIOR ONLINE


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SUPERIOR BLOG & WEBSITE

#  SUPERIOR  BLOG is a distinct web-magazine integrated into the SUPERIOR  WEBSITE and complementing the print and online editions of SUPERIOR  Magazine. In SUPERIOR  BLOG editors and guest authors write in eight sections about all themes from the world of fashion, beauty, art and design.

- Section #EDITORIAL presents fashion & beauty photography. - #MOTION features fashion films from all across the world. - Under #TALK our readers find interviews with photographers and filmmakers, designers, models and artists. - Section #STORY provides the story behind the scenes. - Under #FASHION  WEEK our editors and photographers report from the catwalk and backstage. - #SELECTION presents outstanding labels with their products. - #NEWS and #EVENT keep our readers updated.

The SUPERIOR  BLOG content is published in English or German or other languages, depending where the author comes from. SUPERIOR  BLOG is available on computers and mobile devices.


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#  SUPERIOR  Magazine’s readers are competent, committed and highly motivated in their approach to the world and their own life. They view the topics and trends in the fields of fashion, beauty, art and design and their visual expression with openness and curiosity — ­ either as consumers or because they work in the fashion-, photography- and film-industry.

The majority of SUPERIOR Magazine’s readers are educated to a high level, committed to their careers and active members of society. They are mainly extremely enthusiastic consumers.


SUPERIOR READERS

SUPERIOR Magazine’s readers are particularly receptive to the internet as well as social media and they are keen users of these media. At the same time, they love the unique possibilities that print and digital magazines offer for presenting design.

The SUPERIOR Magazine readership consists of 55% female and 45% male. About 20% of the magazine’s readers are between the ages of 18-24, about 55% are between the ages of 25-34, about 20% are between the ages of 35-44 and 5% are over 45 years old.


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t H e F i N e st c Lot H e s & Acc e s s o r i e s Fo r t H e co N t e m P o r A rY g e N t L e m A N

#  SUPERIOR  Magazine provides flexible and remunerative ADVERTISING opportunities across all media channels. The possibilities range from Ad-Pages to Advertorials or Online Advertising up to a Combination of different forms of advertising. SUPERIOR  EDITION and SUPERIOR  ONLINE offer with their high quality design and their sophisticated readership the ideal environment for your Ad-Pages to communicate your brand message.


Media Kit 2013

#  With our Advertorials at SUPERIOR  EDITION, SUPERIOR  ONLINE or at the SUPERIOR  WEBSITE the credible and sustainable integration of your relevant brand message is central. Each Advertorial is individually designed for you and will be shown as a SPECIAL  SELECTION.


ADVERTORIALS


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ONLINE-ADVERTISING

# Our SUPERIOR  WEBSITE, including the SUPERIOR  BLOG, offers a wide range of Online Advertising formats to meet your communication objectives.


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#  You are interested in advertising with us? Please contact us under advertising@superior-mag.com and we will send you the full Media Kit 2013 or our Ad-Facts 2013

PUBLISHER: SUPERIOR Publishing UG (haftungsbeschränkt) Lychener Strasse 76 10437 Berlin

General Terms & Conditions / Allgemeine Geschäftsbedingungen “AGB” (gültig ab 01.12.2012) § 1 Geltungsbereich: Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge mit CREATIVE FACE Media UG (Haftungsbeschränkt) / SUPERIOR Magazine, Lychener Strasse 76, 10437 Berlin [nachfolgend: SUPERIOR] über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Advertorials bzw. Online-Werbung [nachfolgend: WERBESEITEN] in dem SUPERIOR Magazine (Print, Online, Web) [nachfolgend: MAGAZIN]. § 2 Abrufzeitraum: Soweit nicht anders vereinbart, sind WERBESEITEN innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten WERBESEITE zur Veröffentlichung abzurufen. § 3 Mengennachlass: Der Auftraggeber hat, soweit nicht anders vereinbart, Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von WERBESEITEN innerhalb Jahresfrist gemäß § 2 entsprechenden Nachlass. Wurde dem Auftraggeber aufgrund der Menge der von ihm bestellten WERBESEITEN ein Nachlass auf den WERBESEITEN-Preis gewährt und wird ein WERBESEITEN-Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die vom Auftraggeber zu vertreten sind oder in seinem Risikobereich liegen, so hat der Auftraggeber SUPERIOR unbeschadet weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen WERBESEITEN-Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. § 4 Platzierung von WERBESEITEN: Sofern SUPERIOR dem

Auftraggeber bei der Auftragserteilung nicht ausdrücklich schriftlich eine bestimmte WERBESEITEN-Platzierung an bestimmten Plätzen zugesagt hat, besteht kein Anspruch auf Aufnahme an bestimmten Plätzen des Magazins. Für die Einhaltung einer vereinbarten Platzierung übernimmt SUPERIOR keine Haftung, sofern der Auftraggeber die WERBESEITEN-Unterlagen nach Ablauf der in der Preisliste (Media Kit) hierfür festgelegten Frist liefert und die Einhaltung der Platzierung für SUPERIOR aus diesem Grunde nicht mehr oder nur mit unzumutbarem Aufwand möglich ist. § 5 Ablehnung von WERBESEITEN-Aufträgen, Kennzeichnung von WERBESEITEN: SUPERIOR behält sich vor, WERBESEITEN-Aufträge – auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form der WERBESEITEN nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von SUPERIOR abzulehnen, wenn die WERBESEITEN nach pflichtgemäßem Ermessen von SUPERIOR gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen oder deren Veröffentlichung für SUPERIOR unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. WERBESEITEN, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht eindeutig als WERBESEITE erkennbar sind, werden als solche von SUPERIOR mit dem Wort “Advertising” kenntlich gemacht. § 6 und Der den

Verantwortlichkeit des Auftraggebers für Inhalt Zulässigkeit der WERBESEITE, Haftungsfreistellung: Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die


GENERAL  TERMS & CONDITIONS (AGB) Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, SUPERIOR von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen SUPERIOR erwachsen, und dem SUPERIOR den aus der Geltendmachung solcher Ansprüche entstehenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, der Auftraggeber hat das Entstehen der Ansprüche Dritter bzw. den SUPERIOR entstandenen Schaden nicht zu vertreten. SUPERIOR ist nicht verpflichtet, Aufträge daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. § 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Für die Lieferung des WERBESEITEN-Textes und -layouts sowie einwandfreier WERBESEITEN-Unterlagen gemäß den in der Preisliste (Media Kit) festgelegten Vorgaben ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist ferner für die Lieferung der WERBESEITEN-Unterlagen innerhalb der in der Preisliste (Media Kit) festgelegten Fristen verantwortlich. Nach Ablauf dieser Fristen sind Änderungen, insbesondere hinsichtlich Größe, Format und Farben nicht mehr möglich. SUPERIOR übernimmt die Erstellung und Änderung von WERBESEITEN-Unterlagen nur ausnahmsweise und nur gegen gesonderte Berechnung. SUPERIOR gewährleistet die einwandfreie Wiedergabe der WERBESEITEN, soweit es die übermittelten WERBESEITEN-Unterlagen zulassen. Die Mängelhaftung von SUPERIOR bei unzulänglicher WERBESEITENQualität ist ausgeschlossen, wenn diese auf Mängeln der WERBESEITEN-Vorlage beruht, die sich erst bei der Veröffentlichung zeigen. § 8 Verspätete Veröffentlichung: Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Auftraggeber im Falle der verspäteten Veröffentlichung einer WERBESEITE vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, SUPERIOR hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Die Haftung von SUPERIOR für Schäden wegen einer verspäteten Veröffentlichung richtet sich nach § 10. § 9 Mängelhaftung, Reklamationsfrist: Weist die veröffentlichte WERBESEITE SUPERIOR zuzurechnende Mängel auf, so steht dem Auftraggeber nach Wahl von SUPERIOR ein Recht auf eine schnellstmögliche Behebung des Mangels oder auf Ersatz zu. Wählt SUPERIOR die schnellstmögliche Behebung des Mangels und schlägt diese fehl, so steht dem Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Herabsetzung des WERBESEITEN-Preises oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen der WERBESEITE geltend gemacht werden, es sei denn, dass es sich um verborgene Mängel handelt. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit die Haftung von SUPERIOR nicht gemäß § 10 ausgeschlossen oder beschränkt ist. Andere als in diesem § 9 geregelte Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen. § 10 Haftung: Für von SUPERIOR oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden haftet SUPERIOR unbeschränkt, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte (nachfolgend “wesentliche Nebenpflicht”), ist die Haftung von SUPERIOR auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Nebenpflichten sind, haftet SUPERIOR nicht. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden. § 11 Preise: Soweit nicht anders vereinbart, ergeben sich die Preise aus der bei Abschluss des WERBESEITEN-Auftrages jeweils gültigen Preisliste (Media Kit). Sie bestimmen sich nach dem vom Auftraggeber gewählten Format, das einem der in der Preisliste (Media Kit) angegebenen Formate entsprechen muss.

§ 12 Preisänderungen: Eine Änderung der WERBESEITEN-Preisliste (Media Kit) gilt ab Inkrafttreten auch für bereits abgeschlossene WERBESEITEN-Aufträge. Eine Preiserhöhung wird jedoch frühestens drei Monate nach Bekanntgabe wirksam. Falls sich der Preis für einen bereits abgeschlossenen WERBESEITEN-Auftrag um mehr als 10 % erhöht, kann der Auftraggeber von dem Auftrag zurücktreten; bei einem WERBESEITEN-Auftrag über mehrere WERBESEITEN kann der Auftraggeber zurücktreten, soweit einzelne WERBESEITEN von der 10 % übersteigenden Preiserhöhung betroffen sind. Der Rücktritt ist innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich zu erklären. § 13 Konzernrabatte: Bei Vereinbarung eines Konzernrabatts wird den konzernverbundenen Unternehmen der Rabatt nach näherer Maßgabe dieser Bestimmung gewährt. Konzernverbundene Unternehmen sind Unternehmen, an denen das Unternehmen, mit dem der Konzernrabatt vereinbart wurde, direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte hält. Der Konzernstatus ist von dem den Rabatt beanspruchenden Unternehmen in geeigneter Form (z.B. durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder notarielle Bestätigung oder durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges) innerhalb eines Monats nach Abschluss des WERBESEITEN-Auftrages nachzuweisen. Bei späterem Nachweis ist eine rückwirkende Anerkennung für bereits geschlossene WERBESEITEN-Aufträge ausgeschlossen. Mit dem Ende der Konzernverbundenheit im Sinne dieser Bestimmung endet automatisch auch die Konzernrabattierung für das betreffende Unternehmen. Das Ende der Konzernzugehörigkeit ist SUPERIOR unverzüglich schriftlich anzuzeigen. § 14 Fälligkeit, Zahlungsfrist: Der WERBESEITEN-Preis wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der WERBESEITE fällig. Ist Gegenstand des WERBESEITEN-Auftrages die Veröffentlichung mehrerer WERBESEITEN, so ist der auf die einzelnen WERBESEITEN entfallende WERBESEITEN-Preis bei Veröffentlichung der jeweiligen WERBESEITE fällig. Rechnungen von SUPERIOR sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. § 15 Zahlungsverzug, Gefährdung der Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 6 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Einziehungskosten berechnet. Die Rechte von SUPERIOR, einen weitergehenden Schaden ersetzt zu verlangen, bleiben unberührt. SUPERIOR kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch von SUPERIOR auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist SUPERIOR berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis der Auftraggeber die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet hat. SUPERIOR kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Auftraggeber Zugum-Zug gegen die Leistung die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. SUPERIOR ist nach Fristablauf berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen. § 16 WERBESEITEN-Belege: SUPERIOR liefert auf Wunsch einen WERBESEITEN-Beleg. Kann ein Beleg nicht geliefert werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von SUPERIOR über die Veröffentlichung der WERBESEITE. § 17 Aufbewahrungspflicht: Die Pflicht zur Aufbewahrung von WERBESEITEN-Unterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der WERBESEITE. § 18 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht: Erfüllungsort ist Berlin, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist. Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. SUPERIOR ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt deutsches Recht.


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