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1 Finanzierung mithilfe von Bankkrediten
from BWL 07 - SV
1 Finanzierung mithilfe von Bankkrediten
Banken sind – als Folge der Finanzkrise von 2008/2009 – in der Vergabe von Krediten zurückhaltender geworden und haben ihre Anforderungen an die Schuldner seither deutlich erhöht. Grundlage einer Kreditgewährung ist eine Bonitätsprüfung, die sich normalerweise auf einen Businessplan abstützt.
■ Businessplan als Grundlage für das Kreditgesuch Unternehmungen, die eine Bankfinanzierung durchführen möchten, müssen heute in der Regel einen Businessplan vorlegen. Dieser gibt in knapper Form Auskunft über die Leistungsziele der Unternehmung, enthält eine Chancen- und Gefahrenanalyse in Bezug auf Produkte und Märkte und umreisst die finanzielle Dimension des Unterfangens. Zudem liefert der Businessplan auch Informationen über den persönlichen Hintergrund der entscheidenden Personen. Für grössere Unternehmungen bildet die Erstellung eines solchen Businessplans keine besonderen Schwierigkeiten, weil es sich eigentlich nur um eine Zusammenfassung unterschiedlicher Überlegungen handelt, die im Rahmen der Unternehmungsplanung ohnehin angestellt werden. Für KMU sieht die Situation manchmal etwas anders aus. Bei diesen Unternehmungen hat sich die Tätigkeit häufig aus einer zentralen Geschäftsidee heraus entwickelt, und die Planungsschritte sind nicht systematisch vorgenommen worden. Die Erstellung eines Businessplans wird deshalb oftmals als unnötiger Zusatzaufwand verstanden.
Ein Businessplan ist allerdings als Basis für einen Kreditentscheid praktisch unabdingbar. Er dient als Entscheidungsgrundlage für die Kreditbeschaffung sowohl bei Banken als auch bei weiteren möglichen Kreditgebern und/oder Partnern.
■ Bonitätsprüfung und Rating Bei einer Bonitätsprüfung geht es um die Überprüfung der Kreditwürdigkeit bzw. der Kreditfähigkeit eines Kreditnehmers. Mit der Bonität bezeichnen wir ganz allgemein die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners (einer natürlichen Person, einer Unternehmung oder auch eines Staates), d. h. die Fähigkeit, aufgenommene Schulden zurückzahlen zu können.
Bei der Beurteilung eines Kreditgesuchs unterscheiden die Banken zwischen der Kreditwürdigkeit und der Kreditfähigkeit eines Kreditnehmers.
Mit der Kreditwürdigkeit wird die persönliche Situation eines Interessenten überprüft. Dabei werden beispielsweise der Charakter oder das Alter eines Interessenten beurteilt. Ist der Kreditnehmer willens und aufgrund seiner fachlichen und beruflichen Qualifikationen auch fähig, den künftigen Verpflichtungen nachkommen zu können? Im Falle einer Unternehmung als Kreditnehmer werden die Fachkompetenzen des Managements, Führungsstrukturen und ähnliche Faktoren überprüft.
Die Kreditfähigkeit kann als Voraussetzung für die Kreditwürdigkeit angesehen werden. Sie umfasst die «materielle Seite» eines potenziellen Kreditnehmers. Wird er aufgrund der zu erwartenden Vermögens- und Ertragslage in der Lage sein, Zins- und Amortisationszahlungen leisten zu können? Sind z. B. die Annahmen zur künftigen Absatzerwartung realistisch eingeschätzt, und kann eine Unternehmung aufgrund der im Businessplan aufgezeigten Entwicklung finanzielle Überschüsse erwirtschaften?
Als Ergebnis der Bonitätsprüfung wird ein Kredit einer bestimmten Risikoklasse zugeteilt (= Rating). Die Skala reicht von sehr geringen Risiken, bei denen die Rückzahlung des Kredits auch bei ungünstigen Entwicklungen gewährleistet bleibt, bis zu sehr hohen Ausfallrisiken, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Ausbleiben von Zinszahlungen, ja sogar mit einem Verlust des ausgeliehenen Kapitals zu rechnen ist. Je nach Risikoklasse fällt die Bank ihren Kreditentscheid. Bei hohen Risiken wird der Kunde kaum den gewünschten Kredit bekommen. Eventuell kann der Kunde aber ein hohes Risiko mit entsprechenden Sicherheiten auffangen.
Das Rating eines Kredits ist auch massgebend für die Festlegung des Zinsfusses, zu dem der Kredit gewährt wird. Der Zinsfuss variiert je nach Risikoklasse, Kreditbetrag, Laufzeit oder Kundenbeziehungen. Ein Kredit mit einem höheren Risiko enthält einen höheren Risikozuschlag und muss damit zu einem höheren Zinsfuss verzinst werden als ein Kredit mit einem tieferen Risiko.
Die Credit Suisse kennt beispielsweise 18 Risikoklassen; gestützt darauf werden bei einer Einteilung in die Klassen CR 14 bis CR 18 keine neuen Kredite gewährt.
■ Beispiele der Risikoklassen der Credit Suisse (Auszug)
CR 01 CR 02
CR 08 CR 09 Geringstes Risiko
Der Kreditnehmer verfügt über eine hervorragende Bonität und ist in der Lage, schwerste ungünstige Entwicklungen zu absorbieren.
Geringes Risiko
Der Kreditnehmer verfügt über eine gute Bonität und ist in der Lage, ungünstige Entwicklungen zu absorbieren.
CR 13 CR 14 CR 15 Erhöhtes Risiko
Der Kreditnehmer verfügt über eine limitierte Bonität , kommende unerwartete negative Entwicklungen zu absorbieren; kreditgefährdende Änderungen sind zu erwarten.
CR 18 Sehr hohes Risiko
Der Kreditnehmer verfügt über eine äusserst limitierte Bonität , kommende unerwartete negative Entwicklungen zu absorbieren; stark anfällig für Zahlungsverzug; Vertragsverletzung, Kreditkündigung, Kapitalverlust, Überschuldung, Betreibungsbegehren bzw. Insolvenzerklärung des Schuldners sind zu erwarten.
