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Ausbau Zweifamilienhaus

ZWEIGESCHOSSIGES ZWEIFAMILIENHAUS ODER EINLIEGERWOHNUNG IM ERDGESCHOSS.

Ist in Ihrer Grundrissplanung ein zweigeschossiges Zweifamilienhaus oder eine Einliegerwohnung im Erdgeschoss vorgesehen, dann wird, in Ergänzung oder Abänderung vorstehender Baubeschreibung, in den jeweiligen Leistungsstufen wie folgt ausgeführt:

MEHRAUSSTATTUNG

Im Treppenhaus werden zu allen angrenzenden Wohn- räumen Wohnungstrennwände (Schallschutzwände) eingebaut.

Die Geschossdecke zwischen den separaten Wohneinheiten erhält zusätzlich eine verstärkte mineralische Wärmedämmung. Die Unterseite der Deckenbeplankung wird, anstelle einer Lattung, mit Metallprofilschienen befestigt.

Der Zählerschrank ist für zwei Wohneinheiten ausgelegt.

Jede Wohneinheit erhält eine Unterverteilung gemäß DIN- und VDE-Vorschriften.

Die Installation in den einzelnen Räumen erfolgt analog der für das Erdgeschoss beschriebenen Elektroinstallation.

Jede Wohnung ist über eine Haustürstation erreichbar. Sprechanlage mit Türöffner und Innensprechanlage (Etagenklingel OPTIONAL).

Für die getrennte Ermittlung des Wasserverbrauchs werden je Wohnung die erforderlichen Kalt- und Warmwasserzähler, sowie Wärmemengenzähler installiert (Differenzmessung).

TECHNIKAUSSTATTUNG

Haben Sie sich beim Heizsystem für eine Gasbrennwertanlage mit Solaranlage entschieden, dann wird die Anlage mit einem Brauchwasserbereiter von ca. 300 Litern Nutzinhalt und 3 Solarkollektoren, mit einer Gesamtfläche von ca. 4,8 m² ausgestattet.

AUF ANFRAGE erhalten Sie einen Wärmemengenzähler je Wohneinheit.

Angepasste Lüftungskonzepte, je nach Heizungsanlage, für jede Wohneinheit

AUSSTATTUNG SCHLÜSSELFERTIG

Wohnungsabschlusstüren werden mit einer automatischen Türabdichtung schallhemmend zum Boden eingebaut.

Auf Anfrage erhalten Sie gleichschließende Zylinderschlösser für die Wohnungs- und Eingangstür.

Beim Ausbau eines Hauses mit zwei Wohneinheiten werden häufig von den Behörden zusätzliche Aufwendungen gefordert.

Häuser mit mehr als zwei Wohneinheiten werden in den Landesbauordnungen anders behandelt als Häuser mit 1 – 2 Wohneinheiten.

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