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Bernau zwitschert jetzt auch Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Blutspendetermine
Musik im öffentlichen Raum
Musikalische Klänge waren Anfang Mai im Innenhof des Seniorenwohnparks am Kirschberg zu hören. Durch die offenen Fenster genossen die Senioren das kulturelle Angebot von Muzet Royal. Das Damentrio wurde vom Bernauer Kulturamt enga giert, um denjenigen, die besonders von den CoronaEinschränkungen betroffen sind, eine Freude zu ma chen. „Pro Woche finden etwa 15 Kurzdarbietungen an verschiedenen Orten in der Stadt, vor allem an Senioreneinrichtungen, statt. Wir hoffen, mit diesen Freiluftdar bietungen etlichen Bernauern eine Freude zu machen“, so Kulturamtsleiter Christian Schwerdtner. Die Künstler spielen für eine halbe Stunde und wechseln dann die Orte. Die beteiligten Künstler stammen allesamt aus der Region. Etwa 3000 Euro investiert das Kulturamt pro Woche hierfür. „Mit dieser Musikreihe wollen wir nicht nur Freude machen, sondern ein Stück weit auch die Kleinkünstler unterstützen. Die Kulturschaffenden sind vom Veranstaltungsverbot bis zum Ende des Sommers besonders betroffen“, so Bürgermeister André Stahl.
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Foto: privat

Unschöne Entdeckung
Mehrere Müllberge entdeckten Anwohner des Ortsteils Birkholz zuletzt auf dem Weg von Birkholz nach Neu Schwanebeck. „Das muss doch nicht sein. Es ist unsere Umwelt, die gilt es zu schützen “, so Ortsvorsteher Dieter Geldschläger. Er hat kein Verständnis für Müllsünder und appelliert an alle, den Müll auf dem Recyclinghof zu ent sorgen. Der Birkholzer Ortsvorsteher hat die entdeckten Müllberge umgehend dem Land kreis Barnim gemeldet.
Service
Bernau zwitschert jetzt auch
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Deutsches Rotes Kreuz sucht Blutspender
Der DRK-Kreisverband Niederbarnim sucht Blutspender. Am Freitag, dem 3. Juli, besteht von 15 bis 18.30 Uhr die Möglichkeit, in der DRK-Geschäftsstelle Börnicker Chaussee 1 (Bahnhofspassage, Büroturm) Blut zu spenden. Weitere Informationen unter Tel. (03338) 75386 oder unter www.drk-niederbarnim.de
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
15. Juni bis 22. Juni Zahnärztin Antje Wesch Klansdorfer Straße 58 16348 Marienwerder Tel. (03335) 32 69 57 oder (0179) 282 93 65 22. Juni bis 29. Juni Zahnärztin Insa Riechers Wiener Straße 41 16341 Panketal Tel. (030) 91 14 64 61 29. Juni bis 6. Juli Zahnarztpraxis Schache Berliner Straße 43 16321 Bernau Tel. (03338) 81 62 6. Juli bis 13. Juli Zahnarzt Michael Regen Prenzlauer Chaussee 164 16348 Wandlitz Tel. (033397) 68 53 53 13. Juli bis 20. Juli Zahnarzt Marcus Vogel Ötztaler Straße 11 16341 Panketal Tel. (030) 944 70 05
Hinweis: Die Bereitschaftsdienste beginnen jeweils um 7.00 Uhr am erstgenannten Tag und enden um 7.00 Uhr am letztgenannten Tag.
Gottesdienste und Veranstaltungen
Service
Christlich-missionarische Gemeinschaft Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist die Teilnahme an den Gottesdiensten derzeit auf 50 Personen begrenzt. Die Anweisungen vor Ort sind zu beachten. Es besteht eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht beim Gottesdienst. Zudem werden Anwesenheitslisten geführt.
Gottesdienste: sonntags 10 Uhr Teenietreff: donnerstags 18 Uhr Suppenküche: dienstags bis sonntags 12.30–13.30 Uhr
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde, Christuskirche
Aufgrund der Pandemie fallen alle Gottesdienste aus. Änderungen finden Sie auf: www.efg-bernau.de
Evangelische Kirchengemeinden
Informationen zu den Gottesdiensten erhalten Sie auf: www.bernaustmarien.de Die St.-Marien-Kirche ist ab sofort wieder täglich von 14 bis 16 Uhr für Besucher geöffnet. Gottesdienste in der Kirche Lobetal Aufgrund der Pandemie werden die Besucher der sonntäglichen Gottesdienste gebeten, sich vorher bis spätestens Donnerstag um 17 Uhr dafür im Gemeindebüro anzumelden. Es werden Anwesenheitslisten geführt. Für die samstäglichen Wochenschlussandachten ist keine vorherige Anmeldung nötig, jedoch werden auch hier Anwesenheitslisten geführt. Gottesdienste: sonntags 10 Uhr, samstags 19.30 Uhr: Wochenschlussandacht
Jehovas Zeugen
Aufgrund der Pandemie finden die Gottesdienste als Videokonferenz statt.
Fr., 19.6., 19 Uhr: 1. Mose 48–50 – Von Älteren können wir viel erfahren; So., 21.6., 10 Uhr: Eine gute Botschaft in einer gewalttätigen Welt; Fr., 26.6., 19 Uhr: 2. Mose 1–3 – „Ich werde, was ich werden möchte“; So., 28.6., 10 Uhr: Wie gut kennst du Gott?; Fr. 3.7., 19 Uhr: 2. Mose 4–5 – „Ich werde bei dir sein, wenn du redest“; So., 5.7., 10 Uhr: Gebete, die von Gott erhört werden; Fr., 10.7., 19 Uhr: 2. Mose 6–7 – „Jetzt wirst du sehen, was ich mit dem Pharao machen werde“; So., 12.7., 10 Uhr: Stützt sich deine Hoffnung auf die Wissenschaft oder auf die Bibel?
Katholische Kirchengemeinde Herz-Jesu
Aufgrund der Pandemie ist die Teilnahme an den Gottesdiensten derzeit auf 40 Sitzplätze begrenzt. Eine vorherige Anmeldung unter Tel. (03338) 22 09 ist unbedingt nötig. Die Sitzplätze sind ausgewiesen, es gibt keine Stehplätze. Ein eigenes Gebetbuch ist mitzubringen. Ein Gemeindegesang ist nicht erlaubt. Die Anweisungen vor Ort sind zu beachten. Es besteht eine MundNasen-Schutz-Pflicht beim Gottesdienst. Gottesdienste So., 31.5., 8.30 Uhr: Pfingstsonntag; Mo., 1.6., 8.30 Uhr: Pfingstmontag; So., 7.6., 8.30 Uhr: Dreifaltigkeit; Do., 11.6., 18 Uhr: Fronleichnam; So., 13.6., 11 Uhr; Fr., 19.6., 18 Uhr: Patronat Heiligstes Herz Jesu; So., 21.6., 8.30 Uhr: mit Fahrzeugsegnung; So., 28.6., 8.30 Uhr; So., 5.7., 8.30 Uhr; So., 12.7., 11 Uhr; So., 19.7., 8.30 Uhr; So., 26.7., 8.30 Uhr; So., 2.8., 8.30 Uhr
Foto: Pressestelle/Ker

Eine bunte Steinkette schlängelt sich entlang des Schwanenteichs in Bernau. Von Tag zu Tag wird sie bunter. Viele Familien mit Kindern legen ihre bunt verzierten Steine an eines der Enden und machen mit bei dieser Aktion, die für Freude sorgt.
Hinweise aus aktuellem Anlass zur Corona-Krise
Durch die Allgemeinverfügungen des Landkreises zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind weiterhin viele öffentliche und private Veranstaltungen untersagt oder können nur unter weitreichenden Auflagen stattfinden. Aus diesem Grund fehlen in dieser Ausgabe derartige Terminankündigungen und Tipps.
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BERNAU BEI BERLIN
Amtlicher Teil
Inhalt der öffentlichen Bekanntmachungen
Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bernau bei Berlin .. 2
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnund Gewerbeflächen Viehtrift“ .............................. 3 Entgeltordnung für Einzelabschüsse und Wildbret für die Jagdausübung im Eigenjagdbezirk Vorderheide der Stadt Bernau bei Berlin vom 05. März 2020 .......... 5 Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für die beidseitige Erweiterung der Tank- und Rastanlage Seeberg an der BAB 10.................................... 6

Öffentliche Bekanntmachungen
Die 7. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat in ihrer 9. Sitzung am 14.05.2020 gemäß § 6 Absatz 6 des Baugesetzbuches (BauGB) die öffentliche Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bernau bei Berlin von 2008 (FNP) in der Fassung, die er durch die seitdem wirksam gewordenen Änderungen und Berichtigungen erhalten hat, beschlossen (Beschlussnummer 7-217/2020). Der Flächennutzungsplan der Stadt Bernau bei Berlin in der vorgenannten Fassung wird hiermit neu bekannt gemacht.
Hinweise: Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bernau bei Berlin wurde nach einem förmlich durchgeführten Bauleitplanverfahren am 31.01.2008 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschlossen und am 11.09.2008 ortsüblich bekanntgemacht (FNP 2008). Seit der Neufassung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2008 sind aufgrund von erfolgten Bauleitplanverfahren folgende Änderungen von Teilflächen des Flächennutzungsplanes wirksam geworden: vor dem Verfahrensabschluss abgebrochen. Die Änderungsverfahren Nr. 6 und Nr. 9 sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus erfolgten seit der Neufassung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2008 im Rahmen von Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB folgende Berichtigungen:
• im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heinrich-Heine-Straße/Dorfstraße“, Bekanntmachung am 15.04.2013 • im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der
Bernauer Straße“, Bekanntmachung am 03.08.2015
• 1. Änderung (Sammeländerung) – Bekanntmachung am 18.04.2016 • 3. Änderung „Bernauer
Straße/An der Plantage“ – Bekanntmachung am 21.12.2015 • 4. Änderung „Wohnen am
Panke-Park“ – Bekanntmachung am 04.07.2016 • 8. Änderung „Ladestraße“ – Bekanntmachung am 21.10.2019 • 10. Änderung „Wohngebiet
Schönfelder Weg“ – Bekanntmachung am 19.12.2019. Die Änderungsverfahren Nr. 2, Nr. 5 und Nr. 7 wurden

Flächennutzungsplan der Stadt Bernau bei Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung, Februar 2020 (Kartengrundlage: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB), DTK10, 23.10.2019)
• im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zepernicker Chaussee/Lenastraße“, Bekanntmachung am 09.10.2017 • im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ladeburger Chaussee/Sachtelebenstraße/Tobias-Seiler-Straße“, Bekanntmachung am 19.03.2018 • im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Aldi-Markt
Schönow“, Bekanntmachung am 08.04.2019. Aufgrund des § 6 Absatz 6 BauGB sind die Gemeinden ausdrücklich ermächtigt, den Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung aller bisher durchgeführten Änderungen und Ergänzungen einschließlich etwaiger Berichtigungen neu bekannt zu machen. Die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes hat keine rechtsbegründende, sondern nur klarstellende Wirkung. Maßgebend sind also weiterhin der förmlich aufgestellte Flächennutzungsplan der Stadt Bernau bei Berlin von 2008 und die seither wirksam gewordenen Änderungen und Berichtigungen, die der nunmehr erfolgenden Neubekanntmachung vorangegangen sind. Im aktuellen Datenbestand wurden auch die nachrichtlichen Übernahmen der Schutzgebiete (Wasserschutzgebiete, Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Naturparke) durch die aktuellen Daten der zuständigen Behörden ersetzt. Jedermann kann den neu bekannt gemachten Flächennutzungsplan der Stadt Bernau bei Berlin – bestehend aus dem Blatt Nord und dem Blatt Süd, die wirksamen Änderungen und Ergänzungen mit den jeweiligen Erläuterungen und Begründungen sowie den Flächennutzungsplan der Stadt Bernau bei Berlin von 2008 ab dem 16.06.2020 bei der Stadt Bernau bei Berlin, Der Bürgermeister, Stadtplanungsamt, Dienstort Zepernicker Chaussee 45, 2. Obergeschoss, 16321 Bernau bei Berlin während der Sprechzeiten (siehe Impressum) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die 7. Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer 3. Sitzung am 26.09.2019 die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohn- und Gewerbeflächen Viehtrift“ in der Fassung vom 06.09.2019 gemäß § 1 Absatz 8 i. V. m. § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen (Beschlussnummer 7-86/2019).
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 1 Absatz 8 i. V. m. § 10 Absatz 3 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses tritt die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnund Gewerbeflächen Viehtrift“ in Kraft.
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist im Lageplan dargestellt, er umfasst das im Übersichtsplan umgrenzte Plangebiet des am 01.08.1994 in Kraft getretenen Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohn- und Gewerbeflächen Viehtrift“ der Stadt Bernau bei Berlin, Gemarkung Bernau bei Berlin. Durch die Satzung werden die Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplans aufgehoben. Jedermann kann die Satzung, bestehend aus der Plankarte, der Satzung und der dazugehörigen Begründung gemäß § 1 Absatz 8 i. V. m. § 10 Absatz 3 BauGB, ab dem 16.06.2020 bei der Stadt Bernau bei Berlin, Der Bürgermeister, Stadtplanungsamt, Dienstort Zepernicker Chaussee 45, 2. Obergeschoss in 16321 Bernau bei Berlin während der Sprechzeiten (siehe Impressum) nach telefonischer Terminvereinbarung einsehen und Auskunft über deren Inhalt verlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans sowie die in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bernau bei Berlin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).
André Stahl Bürgermeister
Der neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan ein schließlich dieses Bekanntmachungstextes wird auch im Internet unter www.bernau.de > Rathaus > Planen & Bauen > Stadtplanung > Bauleitplanung veröffentlicht.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögens-nachteile, deren Leistungen schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen sind, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
André Stahl Bürgermeister
Gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB werden die genannten Unterlagen ergänzend auch im Internet unter www.bernau. de > Bürgerportal > Rathaus > Planen & Bauen > Stadtplanung > Bauleitplanung sowie über das Zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de veröffentlicht. Hinweis: Diese Bekanntmachung ersetzt die fehlerhafte Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 2/2020 vom 30. März 2020, Seite 8.

1. Grundsätze
Für die Zulassung von Jagdgästen zur Jagdausübung im Eigenjagdbezirk Vorderheide der Stadt Bernau bei Berlin ist ein Grundbetrag und bei Jagderfolg ein Abschussent gelt in Höhe des Wildbretpreises zu bezahlen. Der Grundbetrag ist vor der Jagdausübung und das Abschussentgelt nach Beendigung der Jagdausübung zu entrichten. Die Aufwendungen für die Jagdführung bzw. Einweisung zur Jagd ohne Führung sind mit dem Grundbetrag abgegolten.
Die nachfolgend genannten Entgelte beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Grundbetrag
Der Grundbetrag ist das Entgelt für die Zulassung zur Jagdausübung bzw. für die Jagdausführung im Eigenjagdbezirk. Gibt der Jagdgast den Abschuss vor Antritt der Jagd, jedoch spätestens vier Wochen nach der Zuteilung, zurück, wird kein Grundbetrag erhoben. Dieser ist jedoch dann fällig, wenn der Abschuss nicht rechtzeitig zurückgegeben wird. Bei erfolgloser Jagd erfolgt keine Rückerstattung des Grundbetrages. Der Grundbetrag gilt generell für einen Jagdeinsatz bis zu maximal fünf Tagen (An- und Abreise werden als ein Tag gerechnet).
2.1 Grundbetrag für den Einzelabschuss von Trophäenträgern und anderem Schalenwild
Für den Einzelabschuss nachfolgender Trophäenträger ist ein Grundbetrag in Höhe von 350,00 €, vor der Jagdausübung, zu entrichten: Rothirsch AK 3 und 4 Damhirsch AK 3 und 4 Muffelwidder AK 2 und 3. Dieser Grundbetrag gilt auch, wenn eine Führung auf Schalenwild über die Trophäenträger hinaus gewünscht wird. Der Grundbetrag ist bestimmt für einen Jagdeinsatz mit maximal fünf Jagdtagen. Bei erfolgloser Jagd erfolgt keine Rückerstattung des Grundbetrages. Bei vorzeitiger Erlegung des Trophäenträgers ist die weitere Jagdausübung auf Scha lenwild möglich, ohne dass dafür ein neuer Grundbetrag erhoben wird. Die Führung des Jagdgastes endet jedoch mit der Erlegung des Trophäenträgers. Besteht die Möglichkeit und der Wunsch einer Verlängerung des Jagdeinsatzes bei bisher nicht realisiertem Trophäenträgerabschuss, so ist für jeden weiteren Tag ein Grundbetrag in Höhe von 100,00 € vor der weiteren Jagdausübung zu zahlen.
2.2 Grundbetrag für allgemeine Einzelabschüsse ohne Jagdführung
Für die Vergabe von Einzelabschüssen mit Ausnahme der in Punkt 2.1 genannten Trophäenträger ist ein Grundbetrag in Höhe von 40 € je Jagdtag zu zahlen. Dieser Grundbetrag ist nicht an die Anzahl der zu erlegenden Stücke gebunden. Eine tageweise Verlängerung wird mit 40,00 € je Jagdtag berechnet. 3 Jagdtage = 100,00 € Eine komplette Woche (7 Tage) = 250,00 € Zwei zusammenhängende Wochen (14 Tage) = 450,00 €
In diesen Beträgen ist der kostenfreie Abschuss sämtlichen weiblichen Wildes sowie nach der Maßgabe des Jagdleiters der Abschuss männlichen Wildes der Altersklasse 1 enthalten. Alle Abschüsse darüber hinaus werden mit dem Abschussentgelt dieser Entgeltordnung berechnet.
3. Abschussentgelte
Der Jagdgast hat für das von ihm erlegte Wild entsprechend dieser Entgeltordnung ein Abschussentgelt in Höhe des Wildbretpreises zu bezahlen. Wird vom Jagdgast Wild krankgeschossen und kommt es bei der Nachsuche nicht zur Strecke, so hat er das dafür benannte Abschussentgelt entsprechend dieser Entgeltordnung zu entrichten (krankgeschossen, nicht gefunden). Der Jagdgast ist verpflichtet, das Abschussentgelt zu bezahlen, wenn das Wild erst auf der Nachsuche zur Strecke kommt. Wird Schalenwild angeschweißt und nicht während des Aufenthaltes des Jagdgastes, sondern später gefunden, so ist der Jagdgast zur Zahlung der Differenz (Betrag für Krankschuss und Abschussentgelt) verpflichtet. Krankes Wild nach § 22a Abs. 1 BJagdG ist zu erlegen. Erlegt ein Jagdgast Wild, welches vom Jagdführer nicht zum Abschuss freigegeben wurde, so gilt Tabelle 1. Dergleichen gilt auch für Abschüsse ohne Jagdführung, wenn hierfür keine Freigabe zum Abschuss erteilt wurde. Tabelle 1: Abschussentgelt für nicht freigegebenes Wild
Wildart
Rotwild
Damwild
Muffelwild Abschussentgelt für nicht freigegebenes Wild
520,00 €
400,00 €
520,00 € Abschussentgelt für krankgeschossenes Wild, nicht gefunden
510,00 €
410,00 €
410,00 €
4. Sonstige Entgelte 4.1 Entgelte Wildbret
Rehwild 3,16 €/kg Rotwild 2,11 €/kg Damwild 2,11 €/kg Muffelwild 2,11 €/kg Schwarzwild 0,51 €/kg
4.2 Mitnahme des Hauptes zur Präparation
Auf der Grundlage des ermittelten Wildbretgewichtes und Wildbretentgeltes kann die Mitnahme des Hauptes zur Präparation erfolgen.
4.3 Raubwild
Alles Raubwild wird Jagdgästen kostenlos überlassen.
4.4 Entgelt Begehungsvertrag
Das Grundentgelt pro Hektar Fläche im Eigenjagdbezirk beträgt 4,29 €. Zusätzlich zum Grundentgelt wird pro Jagdjahr je angefangene 50 ha Fläche Entgelt für ein Stück Rehwild erhoben. Für die Ermittlung dieses Bestandteils des Begehungsvertrages wird das Durchschnittsgewicht pro Stück Rehwild aus der Abschussstatistik der letzten 10 Jagdjahre (2010 bis 2020) mit dem Wildbretentgelt für Rehwild aus Punkt 4.1 der Entgeltordnung multipliziert: Entgelt Begehungvertrag = Fläche (in ha) x 4,29 € (Grund-entgelt) + (Anzahl Rehwild x Durchschnittsgewicht je Stück x Wildbretpreis)
Aufgrund von § 13 Satz 3 i. V. m. den §§ 3 Abs. 1 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Bbg KVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Ju ni 2019 (GVBl. I/19, [Nr. 38]) und § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bernau bei Berlin vom 28. Januar 2016 in der Fassung der 3. Änderung vom 15. Mai 2019, beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin folgende Satzung:
Präambel
Mit dieser Satzung wird der Wille aus dem Bürgerent scheid vom 20.10.2013 zum Straßenbau in Anliegerstraßen im Hinblick auf die Einwohnerbeteiligung, der mit der er forderlichen Mehrheit der Ja-Stimmen zustande gekommen war, dessen Bindungswirkung jedoch gem. § 15 Abs. 5 BbgKVerf abgelaufen ist, fortgeführt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Abschaffung von Bei trägen für den Ausbau kommunaler Straßen vom 19. Juni 2019 (GVBL. I/19 Nr. 36) wird mit der Satzung nur noch die Befragung der betroffenen Beitragspflichtigen bei Maß nahmen zur Herstellung von Erschließungsanlagen in Anliegerstraßen geregelt.
5. Verwaltungsjagd
Im Zuge der Durchführung der Verwaltungsjagd werden die ortsansässigen Jäger zur Jagd durch den Jagdleiter eingeladen. Die Verwaltungsjagd wird zum Ende des Kalenderjahres durchgeführt und dient den Auszubildenden zum Forstwirt als Lehrjagd. Der Abschuss erfolgt nach Freigabe durch den Jagdleiter. Erlegt ein Jäger Wild, welches vom Jagdführer nicht zum Abschuss freigegeben wurde, so ist ein Abschussentgelt gemäß Tabelle 1 zu entrichten. Diese Entgeltordnung für Einzelabschüsse und Wildbret für die Jagdausübung im Eigenjagdbezirk Vorderheide der Stadt Bernau bei Berlin tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Bernau bei Berlin, den 25. März 2020
André Stahl Bürgermeister
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
(1) Bei Maßnahmen zur Herstellung von Erschließungsan lagen im Sinne von §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Anliegerstraßen, für die nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bernau bei Berlin Beiträge erhoben werden, erfolgt eine Befragung der jeweils betroffenen Beitrags pflichtigen (§ 3 der Satzung).
(2) Maßnahmen zur Herstellung von Erschließungsanlagen
im Sinne von Absatz 1 umfassen insbesondere die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, Parkflächen und Grünanlagen.
(3) Anliegerstraßen sind Straßen, die überwiegend der Er schließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen.
(4) Bei Erschließungsmaßnahmen in Anliegerstraßen, zu deren Durchführung die Stadt Bernau bei Berlin verpflich tet ist, findet keine Befragung der Beitragspflichtigen statt.
(5) Die Pflicht zur Durchführung von Erschließungsmaß nahmen im Sinne von Absatz 4 kann sich insbesondere dann ergeben, wenn
die Stadt durch Gesetz oder Verordnung zur Erschlie ßung verpflichtet ist, die Erschließungsmaßnahme in einem Bebauungs plangebiet durchgeführt wird, welches unmittelbar zuvor dem Außenbereich zuzuordnen war. die Stadt durch Auflagen anderer Behörden zur Er schließung verpflichtet ist.
§ 2 Örtlicher Geltungsbereich
Die Befragung erfolgt maßnahme- und stichtagsbezogen für die Grundstücke in einer Anliegerstraße im Gebiet der Stadt Bernau bei Berlin, die von der erstmaligen Herstel lung der einzelnen Anlage im Sinne von § 1 Absatz 2 der Satzung betroffen sind.
§ 3 Persönlicher Geltungsbereich
(1) Zu befragen ist der Beitragspflichtige, der zum Zeitpunkt der Befragung von der beabsichtigten Erschließungsmaß nahme betroffen wäre.
(2) Beitragspflichtig ist der Grundstückseigentümer, Erb bauberechtigte bzw. dinglich Nutzungsberechtigte gemäß § 134 BauGB.
§ 4 Befragung
(1) Die Befragung erfolgt vor Beginn der Straßenplanung (Einstellung von Mitteln in den Haushalt). Dazu werden die betroffenen Beitragspflichtigen angeschrieben und mittels Formblatt befragt, ob sie sich für die Umsetzung der Stra ßenbaumaßnahme aussprechen. Dabei ist über die Höhe der geschätzten Kosten (in Analogie zur Leistungsphase 2 der HOAI – Vorplanung) und den Zeitplan im Rahmen ei ner Anliegerinformationsveranstaltung zu informieren. Der Ausbaugrad der Erschließungsmaßnahme orientiert sich an den Festlegungen in der Straßenausbaukonzeption der Stadt Bernau bei Berlin.
(2) Die Beitragspflichtigen erhalten die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu äußern und der Umsetzung der Erschließungsmaßnahme zuzustimmen oder sie abzulehnen. Es wird unter Einfügung des kon kreten Projektnamens die Frage gestellt: „Sind Sie für die erstmalige Herstellung der …-straße?“. Diese Frage kann nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.
(3) Das Ende des Befragungszeitraums ist auf den Stimm zetteln mit genauem Datum anzugeben. Die Stimmzettel sind innerhalb des Befragungszeitraums an die Stadt Ber nau bei Berlin zurückzusenden. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs bei der Stadt Bernau bei Berlin. Nach En de des Befragungszeitraums zurückgesandte Stimmzettel werden nicht gezählt; die Stimmen gelten als nicht abge geben. Auf die Folgen einer nicht rechtzeitigen Rücksendung ist hinzuweisen.
§ 5 Stimmberechtigung
Stimmberechtigt im Sinne der Satzung ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Befragung Beitragspflichtiger der Maß nahme wäre, unabhängig davon, wer nach Abrechnung der Maßnahme der sachlichen Beitragspflicht unterfällt.
§ 6 Stimmgewicht
(1) Für jedes beitragspflichtige Grundstück der von der Er schließungsmaßnahme betroffenen Anliegerstraße kann eine Stimme abgegeben werden. Steht ein Grundstück im Eigentum, Erbbaurecht bzw. Nutzungsrecht mehrerer Bei tragspflichtiger, so können diese das Stimmrecht nur einheitlich ausüben.
(2) Bei Wohnungs- oder Teileigentum bestimmt sich die Stimme für das Grundstück aus der Mehrheit der Stimmen der Wohnungen oder Teileigentumsanteile, wobei Stimm berechtigte pro Wohnung oder pro Teileigentum eine Stimme unabhängig vom Umfang des Miteigentumsan teils nach dem Grundbuch haben.
(3) Für städtische Grundstücke in Anliegerstraßen, die von
Erschließungsmaßnahmen betroffen sind, wird jeweils pro Grundstück eine Ja-Stimme berücksichtigt.
§ 7 Quorum
(1) Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen be antwortet wurde.
(2) Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ be antwortet.
§ 8 Ungültige Stimmen
(1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel a) nicht amtlich hergestellt ist, b) keine Kennzeichnung oder mehr als eine Kennzeich nung enthält, c) den Willen des Befragten nicht zweifelsfrei erkennen lässt, d) einen Zusatz enthält, e) einen Vorbehalt enthält oder f) durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnit ten ist oder wenn g) die Stimme nicht einheitlich abgegeben wird. (2) Ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.
Die DEGES GmbH (Vorhabenträger) hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17 FStrG, § 73 VwVfG und § 1 VwVfGBbg beantragt. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Bernau und Ladeburg beansprucht.
Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom
29.06.2020 bis 28.07.2020
während der Dienststunden Montag von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr Dienstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr Donnerstag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der Stadt Bernau bei Berlin, Stadtplanungsamt, Dienstort Zepernicker Chaussee 45 (Erdgeschoss), 16321 Bernau bei Berlin zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem wird der Plan im Internet auf https://lbv.brandenburg.de/plan_Anh_verf.htm > Aufgaben > Planfeststellung > Anhörungsverfahren veröffentlicht. Hinweise: 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 11.08.2020, beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21 – Anhörung/Planfeststellung Straßen und Eisenbahnen, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten (Telefon: 03342 4266-2112, Fax: 03342 4266-7603 oder 03342 4266-7601) oder bei der Stadt Bernau bei Berlin Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen 2112-31101/0010/043
§ 9 Sperrfrist
Bei Ablehnung einer geplanten Erschließungsmaßnahme in Anliegerstraßen erfolgt frühestens nach fünf Jahren eine erneute Befragung der Beitragspflichtigen.
§ 10 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bernau bei Berlin, den 15. Mai 2020
André Stahl Bürgermeister
erheben oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) i. V. m. der Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter https:// LBV.Brandenburg.de/media/QES_technische_Rahmenbedingungen.pdf aufgeführt sind. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 S. 5 f. VwVfG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form ver vielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der zu gegebener Zeit noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17 a Nr. 1 FStrG). Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungs9.
10.
11. 12. behörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite der auslegenden Verwaltungsbehörde (Stadt Bernau bei Berlin, www.bernau.de > Bürgerportal > Rathaus > Planen & Bauen > Stadtplanung > Beteiligung der Öffentlichkeit) gemäß § 27a VwVfG zugänglich. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststel lungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten aus schließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Lan desamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Lan desamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@ lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) ge speichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betrof fenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung er forderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit recht mäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Die DEGES GmbH (Straßenbaubehörde) als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflich tet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Da ten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Lö schung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
André Stahl Bürgermeister
Sonstige amtliche Mitteilungen
Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“
Der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ gibt bekannt, dass die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung Nr.: 01/20 des Wasserund Abwasserverbandes „Panke/Finow“ am 24.06.2020 um 17.00 Uhr in der Mensa der Grundschule „Am Pfefferberg“ in 16359 Biesenthal, Bahnhofstraße 9–12 stattfindet.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Verbandsmitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung der Tagesordnung 5. Beschlussfassung über Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung 6. Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung (20.11.2019) 7. Bericht des Verbandsvorstehers und des Geschäftsbesorgers über wichtige Angelegenheiten des Verbandes mit anschließender Diskussion 8. Bürgerfragestunde 9. Anfragen der Verbandsmitglieder 10. Behandlung der Tagesordnungspunkte 10.1 Beschlussfassung für einen Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Aufgabe der mobilen Abwasserentsorgung auf den Landkreis Barnim 10.2 Beschlussfassung für einen Grundsatzbeschluss zur Umstellung des Finanzierungssystems im Abwasserbereich
Nichtöffentlicher Teil
11. Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf einer unvermessenen Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Bernau, Flur 43, Flurstück 179, 176 12. Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf des
Grundstücks der Gemarkung Bernau, Flur 43, Flurstück 37 13. Schließung der Sitzung
gez. Kühn Vorsitzender der Verbandsversammlung
(Ende des amtlichen Teils)
Vorschläge für den Bürgerhaushalt 2021
Die zulässigen Vorschläge aus Anlage 1 werden als Vorschlagliste zum Bürgerhaushalt 2021 veröffentlicht.
Beschlussnummer: 7-206/2020
Verlängerung eines Pachtvertrages
Der Hauptausschuss beschließt, den bestehenden Pachtvertrag mit … der Gemarkung Bernau entsprechend des vorgeschlagenen Änderungsvertrages bis zum 31.12.2034 zu verlängern.
Beschlussnummer: 7-209/2020
Auftragsvergabe nach VOB/A: Umnutzung der ehemaligen Brennerei in eine Brauerei 60.1- 20/043, Los 3.0 – Terrasse Umrandung und Zuwegung
Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt die Vergabe der Bauleistungen für den Umbau der ehemaligen Brennerei auf dem Gutshof Börnicke von einer gastronomischen Einrichtung in eine Brauerei für das Los 60.1- 20/043 - 3.0 Terrasse Umrandung und Zuwegung an die Firma Aschoff GmbH aus 17268 Templin mit einer Bruttoangebotssumme von 85.879,65 EUR.
Beschlussnummer: 7-210/2020
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A: Sanierung Freianlagen Kita Angergang – 2. Bauabschnitt Außenanlagen VE 5-500
Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt die Vergabe der Bauleistungen für den zweiten Bauabschnitt der Außenanlagen der Kita „Angergang“ an die Firma Gebr. Brodmann aus 16359 Biesenthal mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 298.850,91 EUR.
Beschlussnummer: 7-211/2020
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A für das Bauvorhaben „Umbau und Sanierung Treff 23/ Stadtbibliothek“ – Aufzug
Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt für den Umbau und die Sanierung des Treffs 23/der Stadtbibliothek die Vergabe folgender Bauleistung:
Los 18 – Lieferung und Montage einer Aufzugsanlage an die Firma R & S Aufzugsbau GmbH aus 10365 Berlin mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 63.998,20 EUR. Beschlussnummer: 7-212/2020
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A: Neubau Besucherzentrum Bundesschule Bauhaus im Ortsteil Waldfrieden, Rohbauarbeiten
Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt die Vergabe der Rohbauarbeiten für den Neubau des Besucherzentrums Bundesschule Bauhaus im Ortsteil Waldfrieden an die Firma Mark-A. Krüger Bauunternehmung GmbH aus 16321 Bernau mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 1.085.306,25 EUR. Beschlussnummer: 7-213/2020
Vergabe nach UVgO: Mobilitätskonzept 2030 für die Stadt Bernau bei Berlin
Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt die Vergabe der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes 2030 für die Stadt Bernau bei Berlin an das Ingenieurbüro SVU Dresden aus 01157 Dresden mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 49.980,00 EUR. Beschlussnummer: 7-214/2020
Lieferung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Bernau bei Berlin – Zuschlagserteilung
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Compoint GmbH & Co. KG den Zuschlag zur Lieferung eines Mannschaftstrans portwagens (MTW) in Höhe von 64.069,60 EUR zu erteilen. Beschlussnummer: 7-215/2020
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Bernau bei Berlin zur Beteiligung von Einwohnern bei Erschließungsmaßnahmen in Anlieger straßen (Einwohnerbeteiligungssatzung Erschließung Anliegerstraßen – EbetSErschließungA). Beschlussnummer: 7-2016/2020
Die 7. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt gemäß § 6 Absatz 6 des Baugesetzbu ches die öffentliche Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bernau bei Berlin von 2008 in der Fassung, die er durch die seitdem wirksam geworde nen Änderungen und Berichtigungen erhalten hat. Beschlussnummer: 7-217/2020
Bildung eines Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“, Mitgliedschaft der Stadt Bernau bei Berlin
Die 7. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt:
1. Die Stadt Bernau bei Berlin hat die Absicht, dem noch in Gründung befindlichen Zweckverband „digitale Kommunen Brandenburg“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt beizutreten.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Bildung des
Zweckverbandes einen entsprechenden Antrag auf Beitritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt an diesen zu richten (§ 32 Abs. 1 Satz 1 GKGBbg). Vermögensge genstände, Verbindlichkeiten und Forderungen sollen mit dem Beitritt nicht auf den Zweckverband übergehen (§ 32 Abs. 1 Satz 2 GKGBbg). Beschlussnummer: 7-218/2020
Vergabe einer Zuwendung an den BernauSüdstadt e. V. zur Durchführung einer investiven Maßnahme
Die 7. Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe einer Zuwendung in Höhe von 300,00 EUR an den Bernau-Südstadt e. V. für die Anschaffung eines Notebooks gemäß Punkt 9 der geltenden Richtlinie zur Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen in den Bereichen Jugend und Soziales in der Stadt Bernau bei Berlin vom 15. Mai 2019.
Beschlussnummer: 7-219/2020
Vergabe einer Zuwendung an den Motorsportclub „Bernauer Schleife“ im ADMV e. V. zur Durchführung einer investiven Maßnahme
Die 7. Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe einer Zuwendung in Höhe von 6.371,74 EUR an den Motorsportclub „Bernauer Schleife“ im ADMV e. V. für den Bau eines Brunnens zur Bewässerung der Sportfläche gemäß Punkt 9 der geltenden Richtlinie zur Förderung der Sportvereinsarbeit in der Stadt Bernau bei Berlin vom 15. Mai 2019. Beschlussnummer: 7-220/2020
Weisung an die Vertreter der Stadt Bernau in der Verbandsversammlung des WAV „Panke/Finow“ zur Abschaffung von Abwasserbeiträgen
Die Vertreter der Stadt Bernau in der Verbandsversammlung des WAV „Panke/Finow“ werden angewiesen, in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung zu beantragen, die bestehenden Satzungen des Zweckverbandes dahingehend zu ändern, dass die Erhebung von Abwasserbeiträgen für angeschlossene oder anzuschließende Grundstücke ausgeschlossen wird. Sie werden zugleich beauftragt, diesem Antrag zuzustimmen. Beschlussnummer: 7-221/2020
Dieser Beschluss wurde mit namentlicher Abstimmung gefasst. Welcher Stadtverordnete wie abgestimmt hat, kann dem Sitzungsprotokoll (www.bernau.de > Bürgerportal > Rathaus > polit. Gremien > Stadtverordnetenversammlung > Bürgerinformationssystem > Kalender > Niederschriften) entnommen werden.
Künftiger Status der Fahrradstraße zwischen den Bernauer Ortsteilen Ladeburg und Lobetal nach der Aufhebung als Umleitungsstrecke
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Planungs- und Fördermittel für den Bau eines separaten Rad- und Fußweges zwischen Ladeburg und Lobetal für das Jahr 2021 zu beantragen. Der Bau und die Fertigstellung des Radund Fußweges sollen für das Jahr 2022 anvisiert werden. Beschlussnummer: 7-222/2020
Parkplatzmarkierungen Platz Champigny-sur-Marne
Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Parkplätze auf/ an dem Platz Champigny-sur-Marne so zu markieren, dass ein Rettungswagen die im hinteren Teil anliegenden Gebäude erreichen kann. Beschlussnummer: 7-223/2020
Kita, Hort und Krippe – für alle beitragsfrei in der Corona-Zeit!
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt: 1. Für die in Trägerschaft der Stadt Bernau befindlichen Kindertagesstätten, Krippen und Horteinrichtungen wird auf die Erhebung des Essensgeldes und des Beitrages für die Monate April und Mai verzichtet. Dies gilt auch, sofern eine sogenannte Notfallbetreuung genutzt wurde.
2. Den freien Trägern ist ein analoges Verfahren ge
mäß Punkt 1 zu ermöglichen. Daraus resultierende Defizite sind den Trägern auf Antrag auszugleichen. Beschlussnummer: 7-224/2020
Mietvertrag für den Speicher auf dem Gutsgelände Börnicke mit dem KulturGut e. V.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Mietvertrag mit KulturGut e. V. für den Speicher in Börnicke bis zum … zu verlängern. Für die Laufzeit des Mietvertrags ist ein symbolischer Mietzins in Höhe von … zu entrichten. Beschlussnummer: 7-225/2020
Erbbaurecht in Bernau bei Berlin
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Teilung des Erbbaurechts …, Erbbauberechtigte …, unter Heraus lösung eines neuen Erbbaurechts mit der Bezeichnung …, bestehend aus den Grundstücken Gemarkung Bernau, … sowie einer Teilfläche von ca. … aus dem …, zwecks Verkauf des neu gebildeten Erbbaurechts an … zu. Beschlussnummer: 7-226/2020
Zustimmung zum Rangrücktritt
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der im Grundbuch von … für das Grundstück in der Gemarkung … einzutragenden Grundschuld für … in Höhe von … mit jährlich 18 % Zinsen den Vorrang vor dem … eingetrage nen Recht zu Gunsten der … einzuräumen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rangrücktritt in grundbuchmäßiger Form zu erklären und nur auszuhändigen, wenn zwischen dem Eigentümer, … und der … eine Siche rungsabrede nebst Stillhalteerklärung vereinbart wurde. Beschlussnummer: 7-227/2020
Erwerb Grundstück in der Gemarkung Bernau
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Ankauf des … von Bernau in einer Gesamtgröße von … zum angebotenen Preis (Kaufpreis zuzüglich Aufwendungs entschädigungen) in Höhe von insgesamt … zuzustimmen. Beschlussnummer: 7-228/2020
Grundstück in der Gemarkung Bernau
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, auf die im Kaufvertrag … vom 19.11.2018 … in Anschnitt V. festgeschriebene Bauverpflichtung zur Errichtung eines Parkhauses/Parkpalette zu verzichten und in einer Nachtragsurkunde die Bauverpflichtung dahingehend zu ändern, dass nunmehr eine ebene befestigte und vermietbare Parkplatzanlage, vorzugsweise Variante 5.1 mit 68 Stellplätzen + 5 Behindertenstellplätzen, errichtet wird. Der Flächenbedarf der Stadt Bernau bei Berlin zum Bau des geplanten kombinierten Geh- und Radweges ist unbedingt zu berücksichtigen. Die Kosten der Nachtragsurkunde trägt …. Beschlussnummer: 7-229/2020
Sitzungstermine: Ortsbeiräte, Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlung
Im Juni finden voraussichtlich folgende Ausschuss-Sitzungen statt:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss: Dienstag, 9. Juni, 17 Uhr; Grundschule am Blumenhag, Zepernicker Chaussee 24, Rotunde
Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Ver
kehr: Mittwoch, 10. Juni; Grundschule am Blumenhag, Zepernicker Chaussee 24, Rotunde
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und
Sport: Montag, 11. Juni, 17 Uhr; Grundschule am Blumenhag, Zepernicker Chaussee 24, Rotunde
Hauptausschuss: Dienstag, 16. Juni, 17 Uhr; Grundschule am Blumenhag, Zepernicker Chaussee 24, Rotunde
Die Beiräte tagen voraussichtlich wie folgt:
• Ortsbeirat Birkenhöhe: Montag, 8. Juni, 18 Uhr; Birkholzer Dorfstraße 24, Dorfgemeinschaftshaus
Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, dem 18. Juni, ab 16 Uhr in der Erich-Wünsch-Halle, Heinersdorfer Straße 52 statt. In jeder Sitzung gibt es eine Einwohnerfragestunde. Im Juli finden voraussichtlich keine Sitzungen statt.
Termine und Tagesordnungen können den Aushängen in den Schaukästen am und im Rathaus oder der städ tischen Internetseite (www.bernau.de > Bürgerportal > Rathaus > Polit. Gremien) entnommen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den Sitzungen eingeladen.
Anmerkung zu den Beschlüssen: Im Amtsblatt werden die Beschlüsse der Stadtverordneten versammlung und des Hauptausschusses regelmäßig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Einzelne Beschlüsse können jedoch nicht vollständig wiedergegeben werden, da
dem Gründe des öffentlichen Wohls bzw. Rechte Dritter entgegenstehen. Gründe des öffentlichen Wohls können zum Beispiel bei Kreditaufnahmen, Erschließungsabsichten und beim Kauf bzw. Verkauf von Grundstücken vorliegen. Berechtigte Interessen Einzelner können sich aus dem von der Rechtsprechung entwickelten Grundrecht auf informa tionelle Selbstbestimmung ergeben, das in Art. 11 der Verfassung des Landes Brandenburg enthalten ist. Von diesem sind insbesondere wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse berührende Angelegenheiten geschützt, wozu Personalange legenheiten, Steuer- und Abgabenangelegenheiten bzw. die Prüfung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von Bie tern im Rahmen einer Vergabeentscheidung gehören. Wenn nicht anderweitig gekennzeichnet, wurden die Beschlüsse jeweils angenommen.
Fundgegenstände bitte im Rathaus abholen
Folgende Fundgegenstände wurden im Fundbüro der Stadt Bernau bei Berlin, Marktplatz 2 (Rathaus, Hauptamt), Telefon (0 33 38) 365-137 abgegeben: ein Au toschlüssel, eine Brille, ein Fahrrad, zwei Handys und zwei Schlüssel.
Die Stadtverwaltung bewahrt die Fundsachen ein halbes Jahr lang auf. Nicht abgeholte Gegenstände gehen in das Eigentum des Finders oder der Stadt über.

Abstimmungsbogen zum Bürgerhaushalt 2021 –Entscheiden Sie mit!
Sehr geehrte Bernauerinnen und Bernauer,
die Vorbereitungen für den Bernauer Bürgerhaushalt 2021 gehen in die nächste Runde. Der Bürgerhaushalt ist ein Instrument der kommunalen Bürgerbeteiligung. Auch in diesem Jahr stehen wieder 100.000 Euro zur Verfügung. Bis zum 31. März gingen insgesamt 79 Vorschläge ein, 28 davon haben die politischen Gremien der Stadt als zulässig ausgewählt.
Jetzt können Sie entscheiden, welche Vorschläge der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, indem Sie insgesamt fünf Punkte vergeben – entweder für einen Vorschlag oder Sie verteilen Ihre Punkte auf mehrere Vorschläge. Beachten Sie aber bitte, dass der Auswertungsbogen ungültig ist, wenn Sie mehr als fünf Punkte vergeben.
Beteiligen können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner von Bernau, die mindestens 14 Jahre alt sind.
Sie können den Abstimmungsbogen bis zum 31. Juli 2020
senden an:
Stadt Bernau bei Berlin Der Bürgermeister Geschäftsbuchhaltung PF 11 58 16311 Bernau bei Berlin oder per Fax: (03338) 365-105 oder per Mail: fibu-225@bernau-bei-berlin.de
Mit Fragen können Sie sich unter Tel. (03338) 365-225 gern an die Geschäftsbuchhaltung der Stadtverwaltung wenden.
Clemens Pfütz Finanzdezernent
Vorschlagsnummer
5
9
11
13
18
22
27
30
33
34
36
37
41
43
46
55
57
58
60
62
66
67
68
71
73
74
75
78
Vorschlag
Erneuerung der Hundewiese an der Jahnstraße
Schotterweg auf der Hundewiese im Rutenfeld
Beleuchtung der A11-Unterführung auf dem Usedom-Radweg
Querungshilfe (beleuchteter Fußgängerüberweg) für die Zepernicker Chaussee in Eichwerder
Aufstellung einer Tischtennisplatte am Bolzplatz in Bernau-Süd
Nachhaltige Weihnachten Anschaffung von 5.000 Porzellan-Tassen und Einführung eines Pfandsystems für den Weihnachtsmarkt
Begrünung von Rad- und Wanderwegen mit Wildblumen
Hundekotabfallbehälter im Kirschgarten
Installation eines Defibrillators im Gebäude des Schönower Gemeindezentrums
Modernisierung des Basketballplatzes im Blumenhag
Buswartehäuschen in Waldfrieden am „Waldkater“ Richtung Wandlitz
Veranstaltungszelt für die Outdoor-Veranstaltungen in Waldfrieden
Geschwindigkeitspiktogramme auf dem Straßenbelag der Einfahrten in Waldfrieden
Bänke in Richtung Stadtmitte
Bernau bleibt bunt und rettet Bienen Anschaffung und kostenlose Verteilung von Samentütchen mit Blühpflanzen
Zwei Geschwindigkeitsdisplays und Mülleimer auf der Albertshofer Chaussee links und rechts am Gieses Plan
Zwei Geschwindigkeitsdisplays und Mülleimer auf der Albertshofer Chaussee links und rechts am Gieses Plan
Seniorenweihnachtsfeier
Geschwindigkeitsdisplay für Birkholzaue an der Bernauer Chaussee zwischen der Mozartstraße und der Beethovenstraße vor der Bushalte-stelle
Errichtung eines Boule-Platzes im Ortsteil Schönow
Anschaffung eines Gasgrills mit Zubehör für Birkenhöhe (Ausstattung Dorfgemeinschaftshaus/Spielplatz)
Holzbank in Birkenhöhe Standort: Fichtenweg / Ecke Wacholderweg (höchste Stelle)
Beachvolleyballplatz Börnicke
Hundekotabfallbehälter in der Weserstraße
Überdachter Sitzplatz (Pavillon) für den Spiel- und Sportplatz in Birkenhöhe
Zwei Geschwindigkeits-Displays an beiden Ortseingängen am Börnicker Landweg in Birkenhöhe
Stand-Insektenhotel auf Fundament für den Spiel- und Sportplatz in Birkenhöhe
Beleuchtung der Fahrbahnüberquerung Wandlit-zer Chaussee / Rehpfad in Waldfrieden
Name __________________________ Vorname __________________________
Geburtsdatum__________________________________________________
Straße, Nr. _________________________________________________________
E-Mail-Adresse ______________________________________________________
Unterschrift_________________________________________________________
Kosten in Euro
7.000
5.000
8.000
mehr als 20.000
5.000
mehr als 20.000
15.000
500
2.000
12.750
11.500
1.000
1.350
1.500
12.000
5.000
20.000
6.000
2.500
10.010
500
200
20.000
500
15.000
5.000
1.000
9.000
Punkte
Nachruf
Die Freiwillige Feuerwehr Bernau trauert um ihre plötzlich und unerwartet aus dem Leben geschiedene Kameradin
Silvana Schmidt
* 26.06.1968 † 12.05.2020
Seit 2001 unterstützte sie die Feuerwehr durch ihr Mitwirken in der Versorgungsgruppe, in der sie später stellvertretende Leiterin wurde. Mit ihrer Hilfsbereitschaft zu jeder Zeit hat sie dem Begriff Kameradschaft stets Bedeutung verliehen. Ihre Lebensfreude werden wir ebenso vermissen wie sie selbst. Wir werden Silvana Schmidt ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt ihrer Familie.
André Stahl
Bürgermeister der Stadt Bernau bei Berlin
Jörg Erdmann
Stadtwehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Jürgen Herzog
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr
Bürgersprechstunden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen (Rei-henfolge alphabetisch):
AFD-Fraktion: Bürgersprechstunde nach Vereinbarung unter Tel. 0178-873 80 37 (erreichbar montags und mittwochs 15–19 Uhr sowie samstags 14–17 Uhr), E-Mail: afd-fraktion-bernau@mail.de
Bündnis 90-Grüne: Bürgersprechstunde nach Vereinbarung unter Tel. 0177-154 94 53, E-Mail: fraktion@bernauer-gruene.de, Breitscheidstraße 31 (rechtes Vorderhaus, Hochparterre)
Bündnis für Bernau/FDP: Bürgersprechstunde nach Vereinbarung mit dem Fraktionsvorsit-zenden Dr. Detlef Maleuda unter Tel. 0172-381 19 19, E-Mail: info@buendnis-fuer-bernau.de im BfB-Büro, Brauerstraße 11 (Eingang über den Hof des Fernsehgeschäftes)
BVB/FREIE WÄHLER Bernau: Sprechstunde jederzeit nach Vereinbarung mit Péter Vida, Tel. 0170-48 900 34 oder Thomas Strese, Tel. 0171-782 22 89, Ladeburger Chaussee 73, E-Mail: info@bvb-fw.de
CDU-Fraktion: Terminvereinbarungen sind jederzeit unter Tel. (03338) 76 43 45 möglich. CDU-Bürgerzentrum: Berliner Straße 79, E-Mail: info@cdu-bernau.de
DIE LINKE: Terminvereinbarungen sind jederzeit unter den E-Mail-Adressen fraktion-bernau@dielinke-barnim.de oder rabe@dielinke-Barnim.de möglich. Bürgerbüro: Berliner Straße 17
SPD-Fraktion: Bürgersprechstunden sind kurzfristig nach Vereinbarung mit der Fraktionsvor-sitzenden Cassandra Lehnert möglich, Tel. 0173-896 40 48, E-Mail: cassandra.lehnert@icloud.com.
Impressum
Herausgeber und V. i. S. P.: Stadt Bernau bei Berlin – Der Bürgermeister, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin, Tel. (0 33 38) 365-0, Fax (0 33 38) 365-105, E-Mail: stadtverwaltung@bernau-bei-berlin.de, Hinweis: Kein elektronischer Rechtsverkehr! Internet: www.bernau.de Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen: Bezogen werden kann das Amtsblatt bei der Stadt Bernau bei Berlin, Hauptamt, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin gegen Entrichtung der Portokosten in Höhe von jeweils 1,55 Euro. Auflage: 22.000 Exemplare Sprechzeiten der Stadtverwaltung: Di. 8.30–12, 13–17.30 Uhr (Einwohnermeldeamt bis 18.30 Uhr, Bürgermeister 13–17 Uhr), Do. 8.30–12, 13–15.30 Uhr (Einwohnermeldeamt bis 17.30 Uhr), Fr. 9–12 Uhr Erscheinungsweise: ca. 9-mal im Jahr Redaktion: Stadt Bernau bei Berlin, Pressestelle, Tel. (0 33 38) 365-107, Fax (0 33 38) 365-105, E-Mail: pressestelle@bernau-bei-berlin.de Foto Titelseite: Stefan Klenke für vr-easy Redaktionsschluss: 28. Mai 2020 Layout/Satz: mdsCreative GmbH, Alte Jakobstraße 105, 10969 Berlin, Tel.: (030) 23 2767-0, www.mdscreative.com Verantwortlich für den Druck des Amtsblatts: X-PRESS Grafik & Druck GmbH, Nunsdorfer Ring 13, 12277 Berlin Vertrieb: MMH Media-Vermarktung GmbH, Paul-Feldner-Straße 13, 15230 Frankfurt (Oder), Tel. (03 35) 55 30-311