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Mit einem Testament das Vermögen verteilen – Aber richtig

Oft wollen Erblasser einzelnen Personen bestimmte Vermögensgegenstände zuwenden. Bei der testamentarischen Umsetzung dieses Wunsches lauern jedoch zahlreiche Fallstricke.

Gesamtrechtsnachfolge

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Mit dem Tod einer Person geht deren Nachlass insgesamt automatisch auf den Erben bzw. die Erben über. Das Erbe betrifft sowohl Vermögen als auch Schulden. Eine gegenständliche Aufteilung findet kraft Gesetzes nicht statt. „Bei mehreren Erben ist es nicht möglich, einzelne Vermögensgegenstände, wie das Eigenheim oder einen Geldbetrag, einer bestimmten Person zu vererben”, erläutert Dr. Christian Grüner, Geschäftsführer der Notarkammer Thüringen. „Vielmehr erhalten die Erben den gesamten Nachlass gemeinschaftlich. Es entsteht eine Erbengemeinschaft. Die Verteilung der einzelnen Gegenstände erfolgt erst in einem zweiten Schritt, der sogenannten Erbauseinandersetzung.” Vermeiden lässt sich eine Erbengemeinschaft nur, wenn lediglich eine einzige Person Erbe wird.

Warnung vor unklaren Formulierungen

In der Praxis kommt es trotzdem vor, dass handschriftliche Testamente Formulierungen wie die Folgende enthalten: Meine Tochter erbt mein Wohnhaus. Mein Sohn erbt mein Bankvermögen. „Da eine ,Vererbung’ von Einzelgegenständen nicht möglich ist, sind solche Formulierungen höchst streitanfällig und schaffen nur Unklarheiten”, weiß Grüner aus Erfahrung zu berichten. Abhängig vom Wert der einzelnen Gegenstände könnten hier etwa nur die Tochter oder nur der Sohn oder beide mit jeweils zweifelhaften Quoten als Erben eingesetzt sein. Unklar ist auch, was mit dem sonstigen Nachlass geschehen soll. Sollen bei unterschiedlichen Werten der Vermögensgegenstände Ausgleichszahlungen zu leisten sein? Wie soll verfahren werden, wenn das Haus beim Tod bereits verkauft ist oder sich das Bankvermögen seit Abfassung des Testaments erheblich verändert hat? „Testierende wollen Klarheit nach ihrem Tod schaffen und Streit vermeiden. Gerade dann, wenn einzelne Vermögensgegenstände verteilt werden sollen, legen die handschriftlichen Formulierungen vieler Erblasser jedoch erst den Grundstein für Rechtsstreit und Familienzwist”, gibt Grüner zu bedenken.

(Voraus-) Vermächtnis oder Teilungsanordnung

Soll eine bestimmte Person einen bestimmten Gegenstand erhalten, kommen vor allem zwei testamentarische Gestaltungsmittel in Betracht: ein Vermächtnis oder eine Teilungsanordnung. Zwischen beiden bestehen zahlreiche Unterschiede . Bei einem Vermächtnis sind die Erben verpflichtet, der begünstigten Person den zugewendeten Gegenstand zu übertragen. lst der Vermächtnisnehmer zugleich Erbe, handelt es sich um ein Vorausvermächtnis. Bei diesem erhält der Miterbe den zugewendeten Gegenstand im Voraus, also vor der Teilung des restlichen Nachlasses. lm Ergebnis wird er damit begünstigt, da er den anderen Miterben keine Ausgleichszahlungen leisten muss. Mittels einer Teilungsanordnung hingegen bestimmt der Erblasser, wie die Vermögensgegenstände unter den Miterben zu verteilen sind. Die Höhe und der Wert der einzelnen Erbteile verschieben sich dadurch nicht, sodass Ausgleichszahlungen entsprechend der Wertverhältnisse zu leisten sind. Für welches dieser – und auch weiterer – Gestaltungsmittel man sich bei einem Testament entscheidet, bedarf einer Entscheidung im Einzelfall. lhr Notar berät Sie umfassend und erstellt gemeinsam mit lhnen das Testament, das lhre Wünsche und Vorstellungen rechtssicher umsetzt.

Peter Orth

Notar

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Kulturelle und künstlerische Höhepunkte

Inmitten der ostthüringischen Stadt Greiz befindet sich die Vogtlandhalle, die bis zu 800 Besuchern Platz bietet. Die Location ist kulturelles und gesellschaftliches Zentrum der Stadt. Das Veranstaltungsangebot richtet sich an alle Altersgruppen und reicht von klassischen und modernen Konzerten, Musicals, Theatervorstellungen und Comedy Shows bis zu Kinder- und Jugendveranstaltungen, Diavorträgen, Tanzveranstaltungen und Tagungen. Dabei besuchen immer wieder namhafte Künstler, wie z. B. Tom Pauls, Katrin Weber, Olaf Schubert, Jürgen von der Lippe, Heinz Rudolf Kunze oder auch Stefan Mross und Andy Borg die Vogtlandhalle Greiz. Sie ist Heimstatt der Vogtland Philharmonie Greiz/ Reichenbach und dient zahlreichen Vereinen der Stadt Greiz als Proben- und Veranstaltungsort. Neben dem Großen Saal, der mit Auszugstribüne und Hubpodesten variabel gestaltbar ist, verfügt die Vogtlandhalle Greiz über eine Studiobühne, Ballettsaal und 4 Tagungsräume. Mit ihrem großen und hell ausgelegten Foyer lädt sie vor und nach jeder Veranstaltung zum Verweilen ein. Das aktuelle Programm ist unter www.vogtlandhalle.de zu finden.

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