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Neue Schulassistenz in Pflichtschulen macht Bildungssystem inklusiver

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„Flachgelegt“

„Flachgelegt“

Die Schulassistenz ist eine wichtige Unterstützungsleistung, um SchülerInnen mit Behinderung beziehungsweise anderen besonderen Bedürfnissen den Schulbesuch in der Steiermark zu ermöglichen. Im Rahmen der Inklusion im Bildungswesen wird die Schulassistenz ab dem Schuljahr 2023/2024 auf neue Beine gestellt und vom Sozial- in das Bildungsressort verlagert. Darauf haben sich Soziallandesrätin Doris Kampus und Bildungslandesrat Werner Amon verständigt. Beide Landesräte präsentierten unlängst im Medienzentrum Steiermark die Eckpunkte des neuen Schulassistenzgesetzes, das in Kürze in Begutachtung gehen wird. Wichtig ist zudem, dass bestehende Bescheide zur Schulassistenz gültig bleiben werden. LR Doris Kampus: „Wir

Soziallandesrätin Doris Kampus und Bildungslandesrat Werner Amon. Foto: setzen mit der Schulassistenz neu einen weiteren inklusionspolitischen Meilenstein in der Steiermark. Die neue Schulassistenz wird dadurch zur Gänze Teil des Bildungswesens, vereinheitlicht und einfacher zugänglich. Unser Bildungswesen wird dadurch noch inklusiver. Wir greifen damit auch Anre- gungen von Behindertenanwalt, Volksanwaltschaft und Selbstvertretern auf. Da es sich um eine sensible Materie handelt, ist es mir besonders wichtig, dass alle Bescheide bestehen bleiben und sich niemand Sorgen machen muss“, betont Kampus. Präsident der Stmk. Bildungsdirektion LR Werner

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Amon: „Mit der Reform der Schulassistenz starten wir eine Qualitätsoffensive in diesem wichtigen Bereich. Die Schulen werden nun in den Entscheidungsprozess stärker eingebunden, Doppelgleisigkeiten werden beseitigt und das Angebot für die Kinder wird verbessert. Diese Neuerungen ermöglichen es, dass zukünftig auch Kinder mit medizinischen Bedürfnissen wie etwa Diabetes von einer Schulassistenz in der Schule unterstützt werden können. Wir stellen damit sicher, dass wir im Bildungsbereich kein Kind zurücklassen.“ Neben der geplanten Vereinfachung der Antragstellung –sie erfolgt von den SchuldirektorInnen in Abstimmung mit medizinischen ExpertInnen –ist auch eine Evaluierung und Weiterentwicklung der Qualitätsanforderungen vorgesehen.

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