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STEUER TIPP Neues Gesetz soll mehr Flexibilität für Elementarpädagogik schaffen
by soj.at
Was ändert sich 2023 beim Kleinunternehmerpauschale?
Kleinunternehmer können ihren steuerlichen Gewinn vereinfacht durch den Ansatz eines Pauschales für ihre Betriebsausgaben ermitteln. Das Kleinunternehmerpauschale beträgt 20% von den Einnahmen für Dienstleistungsbetriebe bzw. 45 % von den Einnahmen für andere Betriebe.
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Die Bestimmung kann in Anspruch genommen werden von Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (mit Ausnahmen).
Voraussetzung ist weiters, dass im Veranlagungsjahr die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung (bis € 35.000,00 Umsatz pro Jahr) anwendbar ist oder nur deswegen nicht anwendbar ist, weil - die KleinunternehmerGrenze um nicht mehr als € 5.000,00 überschritten wurde (neu ab 2023), - weil auf die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung verzichtet wurde.
Unschädlich ist die Überschreitung der Umsatzgrenze durch nicht pauschalierungsfähige Umsätze (z.B. Vermietung).
Wir beraten Sie gerne. Ihr Werner Lafer
Tel. 03112/4678-0, kanzlei@lafer-partner.at www.lafer-partner.at
Nachdem die Steiermärkische Landesregierung bereits im Sommer das Maßnahmenbündel für die Elementarpädagogik präsentiert und zum Teil bereits erfolgreich umgesetzt hat, wurde an weiteren Entlastungsmaßnahmen gearbeitet. Nach intensiven Verhandlungen haben sich ÖVP und SPÖ nun auf die konkreten Inhalte geeinigt und die Novellierungen des Steiermärkischen Kinderbildungs undbetreuungsgesetzes sowie des Kinderbetreuungsförderungsgesetzes in Begutachtung geschickt. Nach einer vierwöchigen Begutachtungsphase soll das Gesetz noch vor dem Sommer im Landtag beschlossen werden und alle Neuerungen sollen mit dem Kinderbetreuungsjahr 2023/24 in Kraft treten. „Es ist mir ein großes Anliegen, die Rahmenbedingungen in der Elementarpädagogik zu verbessern. Mit mehr Flexibilität und dem Grundsatz ‚Belohnen statt Strafen‘ entlasten wir das Personal und sichern gleichzeitig die Qualität in der Kinderbildung und -betreuung. Ich freue mich, dass es uns gemeinsam gelungen ist, gezielte Maßnahmen zu erarbeiten, die rechtzeitig mit Herbst in Kraft treten und zu weiteren Erleichterungen ab dem Betreuungsjahr 2023/24 führen wer- den,“ betont LR Werner Amon. „Die geplanten Maßnahmen wie die Senkung des Betreuungsschlüssels und die Einführung einer Sozialstaffel für Unter-Dreijährige sind wichtige Schritte, um die Qualität in der Elementarpädagogik zu verbessern,” ist auch SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz überzeugt.

