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Gnas wird mit neuem PV-Projekt unabhängiger vom Energiemarkt
by soj.at
ÖGB-Regionalvors. der Südoststeiermark Christian Fürntrath.

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„Die Menschen brauchen Hilfe und sie brauchen sie jetzt“, fordert ÖGB-Regionalsekretär Karl Heinz Platzer einmal mehr schnelle preissenkende Maßnahmen. Er betont: „Ein Ende der katastrophalen Situation ist nicht in Sicht. Die Maßnahmen der Bundesregierung greifen nicht. Anstatt Preise zu deckeln, werden Einmalzahlungen nach dem Gießkannenprinzip ausgeschüttet, die im Endeffekt wenig bringen, aber viel kosten.“ Vors.

ÖGB-Südoststeiermark-Regionalsekretär Karl Heinz Platzer.


Christian Fürntrath ergänzt: „Es kann nicht sein, dass die einen Gewinne ohne Ende einstreichen und die anderen sich das Leben nicht mehr leisten können. Durch die Krise kommen wir nur gemeinsam!“ Der ÖGB fordert daher u.a. die Streichung der Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel, eine Preisdeckelung für Energie, eine Abschöpfung der Übergewinne die Rücknahme der Mieterhöhungen sowie höhrere Sozialleistungen.
Das 2020 gestartete Projekt „GoGnas“ fördert die Standortentwicklung mit Bürgerbeteiligung von Gnas. Die Arbeitsgruppe „Klimaschutz“ mit dem Ziel „Energieautarkie“ sah auch die Gründung einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft incl. einer Photovoltaik (PV-) Initiative vor. Die Marktgemeinde Gnas führt dazu aktuell einen PV-Ausbau auf ca. 130 öffentlichen Objekten durch. „Erneuerbare Energie-Erzeugung ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen für die Gemeinden“ ist Bgm. Gerhard Meixner überzeugt. „Die Energiegemeinschaft wird unsere Gemeinde nachhaltiger, umweltfreundlicher und unabhängiger gestalten. „Wir stärken so unsere Gemeinschaft und fördern unsere Wirtschaft.“ Das Besondere an dieser Aktion ist, dass der dabei erzeugte Strom nicht ins Netz eingespeist, sondern von der Gemeinschaft verbraucht wird.

Rechtsanwaltsanwärterin
Jasmin Köldorfer
§-JOURNAL
Mit seinem Eigentum darf ein jeder grundsätzlich machen was er möchte und andere von der Nutzung der Sache ausschließen. Bei Grundstücken wird dieses Eigentumsrecht zum Teil durch Nachbarrechte beschränkt.
Grundstücksveränderungen & Nachbarrecht
Nach § 364 Abs 1 ABGB darf die Ausübung des Eigentumsrechts nur insofern stattfinden, als dadurch in die Rechte eines Dritten, somit auch des Grundnachbarn, nicht eingegriffen wird. Untersagt werden können Einwirkungen auf das Nachbarsgrundstück durch Abwässer, Rauch, Gerüche, Geräusche und ähnliches, wenn eine solche Einwirkung das gewöhnliche Maß überschreitet und eine ortsübliche Benutzung des Nachbargrundstücks dadurch wesentlich beeinträchtigt wird. Auch ein Entzug von Licht und Luft durch Bäume und andere Pflanzen kann bei einer unzumutbaren Beeinträchtigung untersagt werden. Einen Sonderfall bilden Grundstücksvertiefungen, welche durch § 364b ABGB geregelt werden. Verboten sind danach Vertiefungen des eigenen Grundstücks auf eine Weise, durch die dem Nachbargrund die Stütze entzogen wird, zum Beispiel durch Abgraben eines Hangs an der Grundgrenze. Eine Abgrabung kann nur erfolgen, wenn durch eine genügende anderweitige Befestigung Vorsorge getroffen wird.
Bei unzulässigen Grundstücksvertiefungen können die beeinträchtigten Nachbarn mit Unterlassungsklage gegen den Grundstückseigentümer vorgehen und die Wiederherstellung bzw. Instandhaltung der erforderlichen Stütze fordern.
Schulgasse 1, 8160 Weiz Tel. 03172/6280 www.pechar-leitner.at