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Erfolgreiches Geschäftsjahr 2022 der Raiffeisenbank Region Feldbach

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Ungeachtet der wirtschaftlichen Herausforderungen von Krieg, hohen Gas- und Energiepreisen sowie einer hohen Inflation blickt die Raiffeisenbank Region Feldbach im Jahr 2022 auf eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung zurück.

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auch Vst. Andreas Wiedner: „Die Werte für die unsere Raiffeisenbank steht, sind: Sicherheit, Nachhaltigkeit und Beständigkeit. Wir feiern 2024 unser 125-jähriges Bestandsjubiläum.“

In der Region – für die Region Stolz sind die Verantwortlichen der Raiffeisenbank Region Feldbach auch auf das Engagement der 77 bestens ausgebildeten MitarbeiterInnen der Region, welche in den Bankstellen Feldbach, Gnas, Markt Hartmannsdorf, Bad Gleichenberg und Mühldorf den mehr als 24.000 KundInnen sowohl vor Ort als auch mit innovativen digitalen Möglichkeiten zur Seite gestanden sind. Neu im Team sind 7 Damen aus der Region, wobei durch die nachhaltige Erfolgsgeschichte der Raiffeisenbank ein weiterer Mitarbeiterbedarf besteht.

WIR bewegt mehr

Die Raiffeisenbank Region Feldbach lud am 25. Mai zur Generalversammlung ins Zentrum Feldbach. Aufsichtsratsvorsitzender

Heinrich Janisch begrüßte zahlreiche Ehrengäste, darunter den aus Feldbach stammenden Verbandsdirektor des Raiffeisenverbandes

Steiermark, Mag. Peter Weisl, Julia Berger BA, MSc, von der Raiffeisenlandesbank Stmk AG, StR Sonja Skalnik als Vertreterin der Stadtgemeinde Feldbach sowie den Bürgermeister Gerhard Meixner aus Gnas und Gemeinderat Ing. Christof Krispel aus Markt Hartmannsdorf.

Zinssatzerhöhungen als maßgebliche Herausforderung

Wirtschaftlich bedeutend waren für viele Kunden im vergangenen Jahr die erheblichen Zinserhöhun- gen der EZB, welche unter anderem durch eine sehr hohe Inflation ausgelöst wurden. „Nach historisch tiefen Zinsen freuen sich Kunden mit Einlagen über die Zinssatzsteigerungen, was für unsere Finanzierungskunden einen Mehraufwand für die Investitionen bedeutet“, so Vst.-Dir. Manfred Schiffer. Zahlreichen Privatkunden und regionalen Betrieben stand man somit mit umfassenden Beratungen und individuell angepassten Finanzierungslösungen zur Seite.

Erfolgreiches Geschäftsjahr 2022

Trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen konnte der Vorstand erfreuliche Geschäftszahlen für das Jahr 2022 präsentieren. Die Bilanzsumme von 657,8 Mio. EUR, die Steigerung der Finanzierungsleistung auf einen Höchst- stand von 525,3 Mio. Euro und das verwaltete Kundengeschäftsvolumen von 1,23 Mrd. Euro spiegeln das gute Geschäftsergebnis wider.

„Nach einem bewegten Jahr blicken wir auf eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung in allen Bereichen zurück.“ so Vst.-Dir. Alois Lafer. Durch das erwirtschaftete solide Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit konnten die Eigenmittel weiter ausgebaut werden.

„Wir haben somit auch für künftige Anforderungen ein sehr gutes Fundament um auch nachhaltig unabhängig zu bleiben.“, betonte Vst.Dir. Alois Lafer. Mit einer Eigenmittelquote von 23,2% liegt die Raiffeisenbank Region Feldbach deutlich über den gesetzlichen Erfordernissen, was die Voraussetzung für den Erhalt der Eigenständigkeit bedeutet. Dies unterstreicht

Heinrich Janisch ist überzeugt, als starkes WIR gemeinsam die Zukunft zu gestalten: „Mit der guten Eigenkapitalausstattung, der fachlichen Kompetenz unserer Mitarbeiter und der Kundennähe werden wir auch in Zukunft ein solider Wirtschaftspartner in unserer Region sein.“

Das Gesetz unterscheidet eigenhändig oder fremdhändig (zB per Computer) errichtete Testamente und knüpft unterschiedliche Formvoraussetzungen an die verschiedenen Formen. Eine fremdhändige letztwillige Verfügung ist formungültig, wenn sich der Verfügungstext und die Unterschriften des Erblassers bzw der Testamentszeugen auf verschiedenen Blättern befinden, die nicht durch äußere oder innere Urkundeneinheit miteinander verbunden sind.

TESTAMENT AUF DREI SEITEN – UNGÜLTIG?

Zu dieser Urkundeneinheit gibt es bereits zahlreiche Rechtsprechung und hat der Oberste Gerichtshof unter anderem ausgesprochen, dass es für eine Urkundeneinheit und damit für die Gültigkeit der Verfügung nicht ausreicht, wenn mehrere Blätter durch eine Heftklammer verbunden sind. Jüngst hat der OGH mit Urteil vom 21.02.2023 Folgendes klargestellt: Wenn die fremdhändige letztwillige Verfügung - wie üblich - nicht handschriftlich verfasst ist, kann die innere Urkundeneinheit nur durch einen Vermerk des Testators auf dem weiteren Blatt hergestellt werden, der inhaltlich auf die Verfügung Bezug nimmt. Die bloße Textfortsetzung auf der nächsten Seite genügt nicht, egal ob der unterbrochene und fortgesetzte Text standardisiert oder individuell formuliert ist. Sollten die Anforderungen an die Formvorschriften in einem Testament nicht erfüllt werden, so ist das Testament ungültig.Damit beim Verfassen Ihres letzten Willens nichts schief geht und dieser auch durchgesetzt werden kann, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Mag. Martin Baumgartner ist Experte im Erbrecht und seine Kanzlei unterstützt Sie gerne kompetent bei der Prüfung, Erstellung oder Anfechtung letztwilliger Verfügungen.

RA MAG. MARTIN BAUMGARTNER vormals Notarsubstitut

Fabriksgasse 3, 8280 Fürstenfeld, AUT Sprechstelle in 8330 Feldbach, Leitersdorf 204

T +43 (0) 3382 / 52 944

F +43 (0) 3382 /52 944 -14

E office@ra-baumgartner.at

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