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Die neuen regionalen Kursprogramme und ein eigenes Online-Programm der Burgenländischen Volkshochschulen sind erschienen.
by soj.at
Rund 800 Kurse - Von Bewegungskursen über Vorträge zu gesellschaftlichen Themen oder Angebote zum Zweiten Bildungsweg bis hin zu Sprach- und ITKursen.
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Jetzt Kurs buchen | Mit den Burgenländischen Volkshochschulen zu mehr Bildung.
Abschluss nachholen
Im Rahmen des Zweiten Bildungsweges gibt es die Möglichkeit, fehlende Kenntnisse in Lesen, Schreiben und Rechnen sowie verschiedene Bildungsabschlüsse, vom Pflichtschulabschluss über den Lehrabschluss bis hin zur Matura, nachzuholen. Lassen Sie sich beraten!
Infos unter T: 02682 / 61 363 | M: info@vhs-burgenland.at
Mag.Michaela Künzel-Painsipp
Notar Spezial
Die Schenkung (und die Vererbung) von Geldvermögen, wie Bargeld, Kontoguthaben, Sparbüchern, Bausparverträgen, Wertpapieren usw., ist steuerfrei möglich, da die Erbschafts-und Schenkungssteuer bereits mit Wirkung zum 31.07.2008 aufgehoben wurde.
Geldschenkungen
Dennoch müssen gewisse Schenkungen zwingend dem Finanzamt gemeldet werden. Es handelt sich dabei um eine reine Meldepflicht, es wird keine Steuerpflicht ausgelöst. Die Verletzung der Meldepflicht löst jedoch recht hohe Strafen aus. Im Angehörigenkreis betrifft dies Schenkungen über 50.000 Euro innerhalb eines Jahres und außerhalb des Angehörigenkreises werden Schenkungen über 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren erfasst. Ihr Notar/Ihre Notarin kann ermitteln, ob eine Schenkung gemeldet werden muss und diese Schenkungsmeldung beim Finanzamt für Sie erledigen. Soll ein beschenktes Kind durch die Schenkung in seinem Pflichtteil gänzlich abgegolten werden, so rate ich, gleichzeitig mit der Schenkung einen entsprechenden Pflichtteilsverzichtsvertrag abzuschließen, um künftige Pflichtteilsansprüche und damit verbundene Erbstreitigkeiten zu verhindern. Dieser Pflichtteilsverzichtsvertrag muss zu seiner Gültigkeit in Form eines Notariatsaktes errichtet werden.