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Spatenstich für zweisprachigen Bildungscampus Pannonia
by soj.at
Mit dem Spatenstich fiel kürzlich der Startschuss zum Bau des Bildungscampus Pannonia, eines gemeinsamen Projekts der Gemeinden Schachendorf, Schandorf und Markt Neuhodis. Die zweisprachige Bildungseinrichtung – Deutsch und Kroatisch –wird Kinderkrippe, Kindergarten und Volksschule an einem Campus vereinen und Bildung und Betreuung für Kinder von null bis zehn Jahren der Partnergemeinden bieten. Der Bildungscampus sei ein Vorzeigeprojekt, betonte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil bei der Projektpräsentation im Anschluss des Spatenstiches: „Es ist nicht selbstverständlich, dass drei Gemeinden über Parteigrenzen hinweg eine gemeinsame Bildungs- und Betreuungseinrichtung errichten. Das Land war in die Gespräche von Anfang an eingebunden und unterstützt das Projekt.
Wichtig ist es, beste Rahmenbedingen für die Bildung und Betreuung unserer Kinder zu schaffen. Zugleich ist der mehrsprachige Bildungscampus Pannonia auch ein Bekenntnis zu unseren Volksgrup- pen. Wenn unsere Kinder gut aufgehoben sind und gut betreut und gut gebildet werden, dann sind wir zufrieden“, so der Landeshauptmann. Die Landesholding Burgenland unterstützt die Partnergemein- den bei der Finanzierung des Projektes, bei Vertragsverhandlungen und Ausschreibungen.
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Das Projekt umfasst einen viergruppigen Kindergarten, bestehend aus zwei Kinderkrippe-Gruppen und zwei Kindergarten-Gruppen sowie einer fünfklassigen Volksschule mit angeschlossener Ganztagesbetreuung.

Der Bildungscampus wird in Hybridbauweise nach modernsten ökologischen Standards errichtet. Der benötigte Strom wird mittels Photovoltaik-Anlage teils selbst erzeugt. Errichtet wird der Campus in Dürnbach, einem Ortsteil von Schachendorf, auf einer Grundfläche von rund 2.160 Quadratmetern. Die Gesamtkosten des Projekts betragen sechs Millionen Euro, die Bauarbeiten werden ausschließlich durch regionale Firmen erbracht. Fertigstellung und Eröffnung sind für Herbst 2024 geplant.


Privatkonkurs - Ausweg aus der Schuldenfalle
Der enorme Anstieg bei Mieten, Lebensmittel und Energiekosten führt nunmehr auch zur Explosion von Privatkonkursen. Dieser stellt oft nur mehr die letzte Möglichkeit der Entschuldung dar. Die wohl schnellste Möglichkeit der Entschuldung bietet der Sanierungsplan. Hier muss jedoch eine Mindestquote von 20% der Schulden in maximal fünf Jahren zurückbezahlt sein. Der Vorteil liegt ganz klar darin, dass keine Zustimmung der Gläubiger erforderlich ist. Eine andere Variante stellt der Zahlungsplan dar. Hier muss den Gläubigern ein Mindestquote, welche dem voraussichtlichen pfändbaren Einkommen der nächsten drei Jahre entspricht angeboten werden. Eine Teilzahlung dieser Quote ist sodann für die Dauer von maximal sieben Jahren möglich. Die Zustimmung der Gläubiger ist jedoch erforderlich. Nach Zahlung der Quote tritt sodann Restschuldbefreiung ein. Wird jedoch der Zahlungsplan nicht angenommen, so wird das Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Hier kann ein Tilgungsplan für drei Jahre oder ein Abschöpfungsplan für fünf Jahre vorgelegt werden und ist keine Zustimmung der Gläubiger notwendig. Eine Mindestquote ist nicht erforderlich und der Schuldner hat eine schuldenfreie Zukunft erreicht. Zu beachten ist jedoch, dass bei neuerlichen finanziellen Schwierigkeiten Sperrfristen gelten, sodass ein weiterer Zahlungsplan erst zehn Jahre bzw. ein weiteres Abschöpfungsverfahren erst 20 Jahre nach Eröffnung des letzten Privatkonkurses möglich sind. Stellt das Exekutionsgericht aufgrund von zahlreichen Anträgen die offenkundige Zahlungsunfähigkeit fest, so ist dringender Handlungsbedarf gegeben!
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