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Stmk. Landesregierung beschloss Tarifmodell für mobile Pflege
by soj.at
In der Regierungssitzung vom 16. Februar 2023 beschloss die Steiermärkische Landesregierung Maßnahmen zur Förderung und Valorisierung für mobile Dienste, betreutes Wohnen und Tageszentren. Zudem wurde die Fortsetzung der Kooperation zur österreichischen Hochaltrigenstudie und die Neuauflage der „Bezirkspflegekarten für mobile Dienste” vereinbart. Zentraler Punkt in dem Paket: ab 1. Juli 2023 wird ein Steirisches Tarifmodell eingeführt, damit mobile Dienste für alle Steirerinnen und Steirer leistbar sind. Bei den gesetzten Maßnahmen wird der Teuerungswelle Rechnung getragen und die Tarife für Kundinnen und Kunden beim Betreuten Wohnen, den Tageszentren und der Hauskrankenpflege (HKP) nicht erhöht. Ziel ist es die kalte Progression zu stoppen, die Teuerung hintanzuhalten und gleichzeitig das bestehende Angebot zu er- weitern. Bei der Hauskrankenpflege wurden die Tarife sogar vergünstigt. Maßnahmen, unter anderem: Steiermark-Tarifmodell für mobile Pflege- und Betreuungsdienste ab 1. Juli 2023. Mit dem Selbstständigen Antrag aller Parteien
(EZ/OZ: 404/7) „Weiterentwicklung der Pflege und Betreuung in der Steiermark” unter der Prämisse
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„mobil vor stationär” wurde unter anderem die Einführung eines Klientinnen- und Klientenbeitragsmodells, das die Sicherung des Lebensbedarfs für zu Hause betreute Personen gewährt, gefordert. Dieser Antrag wurde einstimmig am 17.05.2022 im Landtag beschlossen. Zusätzlich zum Tarifmodell für Kundinnen und Kunden wird ab 1. Juli 2023 unter Bedachtnahme des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes geregelt, dass der Kundin/dem Kunden nach Abzug des KundenInnenbeitrages und nach