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Vier A

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3.3 Sonderlagen

3.3 Sonderlagen

hinterlegt. Das „T“ allein zur Kennzeichnung reicht nicht aus, da es eine hohe Verwechslungsgefahr birgt, denn in der polizeilichen Gefahrenabwehr steht das „T“ für „Täter“. Auch die roten Karten können, wie oben beschrieben, mit entsprechenden Klebebuchstaben vorbereitet werden.

Der kontaminierte Patient wird mit einem schwarzen „K“ auf der entsprechenden Farbkarte gekennzeichnet. Eine Vorbereitung der Karten ist hier nicht möglich. Bei einer Kontamination muss die entsprechende Karte mit einem schwarzen, wasserfesten Stift beschriftet werden. Während der Vorsichtung sollten die Farbkarten sichtbar und möglichst längs gefaltet in die jeweiligen Patientenanhängetasche gesteckt werden. Dies kennzeichnet den Patienten als durch nicht-ärztliches Personal vorgesichtet.

Die Sichtung wird durch einen Arzt durchgeführt. Er bestätigt das durch das nicht-ärztliche Rettungsdienstpersonal getroffene Vorsichtungsergebnis oder korrigiert dieses entsprechend. Kenntlich gemacht wird die ärztliche Sichtung mit der jeweiligen farbigen Sichtungskarte, welche nun so entfaltet und eingesteckt wird, dass man die Karte durch das Deckblatt der Patientenanhängetasche erkennen kann. Sie wird also komplett eingesteckt. Somit ist für jeden erkennbar, dass dieser Patient durch einen Arzt gesichtet wurde.

Tab. 3 ˘ Kennzeichnung von Kontamination Kategorie Einordnung Konsequenz Bemerkungen

K kontaminiert erhöhte Schutzmaßnahmen erforderlich bzw. Dekontamination auf entsprechende Farbkarte zu schreiben 43

54

5.5 Kennzeichnung der Patienten

Wichtig bei einer MANV-Lage ist die schnelle und einfache Kennzeichnung der Betroffenen entsprechend ihrer Behandlungspriorität. Da diese Verfahren länderspezifisch geregelt werden, nutzen verschiedene Bundesländer andere Arten der Kenntlichmachung.

Im Saarland verwendet man zum Beispiel Armbänder (Abb. 14). Diese werden, wenn möglich, am rechten Handgelenk angebracht. Die Erfassung der Patienten erfolgt mittels Strichliste. Detaillierte Daten werden zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt. Selbstverständlich werden im Rahmen der Vorsichtung die lebensrettenden Maßnahmen durchgeführt.

In Nordrhein-Westfalen wird flächendeckend die einheitliche Patientenanhängekarte/-tasche (PAK/PAT) eingesetzt (Abb. 15). Sie besteht aus den folgenden Komponen-

Abb. 14 ˘ Armbänder zur Kennzeichnung der Patienten

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