musikschule )) DIREKT 4.2016

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Berufswunsch Superstar: Castingshows JeKi Hamburg: ein Exportschlager Instrumentalpädagogik im Jahr 2030

musikschule )) DIREKT Wie die EZB bei der Abschaffung musikalischer Bildung hilft Seit Beginn der Wirtschaftskrise hat die Europäische Zentralbank (EZB) zum wiederholten Mal den Leitzins gesenkt – bei der jüngsten Senkung so stark, dass er sich mittlerweile im Negativbereich befindet. Banken, die ihr Geld bei der EZB parken, müssen nun dafür „Strafe“ zahlen. Infolgedessen bekommen auch Anleger, die ihr Geld bei Banken gewinnbringend anlegen möchten, keine Zinsen. Doch was hat das mit Musikpädagogik zu tun? In Deutschland tummeln sich, nachdem sich der Staat mehr und mehr von der Finanzierung von Bildung und Forschung verabschiedet, immer mehr private Stiftungen auf diesen Spielfeldern. Die Stiftungsgründer verbinden in vielen Fällen die Möglichkeit, sich als wohltätige Mäzene darzustellen, die der Gesellschaft etwas Gutes tun (meist Kindern und Jugendlichen und gern unter dem Stichwort der „Chancengerechtigkeit“), mit einer für sie lukrativen Steuerersparnis durch die Stiftungsgründung. Private Stifter statt demokratisch gewählter Entscheidungsträger bestimmen zunehmend, wer, was, wie, wie lange und wo gefördert wird. Knapp 23 000 Stiftungen gibt es zurzeit in Deutschland, davon im Bereich Musik 563, an die sich finanziell notleidende Institutionen, Pädagogen und Künstler wenden und um Unterstützung von Vorhaben buhlen können. Universitäten und Musikhochschulen wären ohne Drittmittel aus Stiftungen zumindest im Bereich der Forschung überhaupt nicht mehr arbeitsfähig. Viele Stiftungen finanzieren sich primär aus den Erträgen, die sie aus ihrem Stiftungskapital erwirtschaften. Auch viele Unternehmen, die bisher als Sponsoren musikalischer Projekte tätig waren, stehen zurzeit wirtschaftlich nicht besonders gut da. Schon jetzt sind erste Auswirkungen der EZB-Politik zu spüren: Das finanzielle Stiftungsengagement bei der Unterstützung von Projekten wird mancherorts bereits eingeschränkt, wodurch natürlich auch Arbeitsmöglichkeiten für Musikpädagogen wegfallen. Würden musikalische Bildung und musikpädagogische Forschung in dem Umfang staatlich finanziert, in dem sie ihren Aufträgen auch nachkommen können, könnte der Staat in wirtschaftlich schlechten Zeiten antizyklisch gegensteuern. So aber ist absehbar, dass durch die politisch verordnete Armut des Staates zusammen mit der Wirtschaft auch musikalische Bildung und musikpädagogische Forschung in weiten Teilen einbrechen werden. Anja Bossen

Geplante Absenkung des Künstlersozialabgabesatzes Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) begrüßt die geplante Absenkung des Künstlersozialabgabesatzes: „Angesichts der prekären Einkommenslage vieler freier Künstlerinnen und Künstler war dieser Schritt überfällig“, so Gerald Mertens, Geschäftsführer der DOV. Zum 1. Januar 2017 soll die Abgabe von 5,2 auf 4,8 Prozent sinken. Das entlastet Künstler und beitragspflichtige Unternehmen. Die DOV vertritt auch die Interessen freier Musiker und Lehrbeauftragter an Musikhochschulen. „Unter den freien Künstlern sind auch viele Musiker. Allein durch die zunehmende Digitalisierung sind Teile ihres Einkommens aus der Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten bislang ersatzlos weggebrochen. Unter diesen Umständen ist ihre soziale Absicherung wichtiger denn je.“

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