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18+ Nur für Erwachsene
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SCHWEIZ WILL CANNABIS LEGALISIEREN
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Text: Markus Berger
GESUNDHEIT UND JUGENDSCHUTZ: HANF FÜR DEN FREIZEITKONSUM
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Die Schweizer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat am 13. Februar im Rahmen einer Sitzung beschlossen, das noch zu etablierende Cannabisgesetz zur Regulierung des Cannabismarktes zu verabschieden und damit in das Vernehmlassungsverfahren zu übergeben. Grundlage hierfür ist die am 25. September 2020 von Hans Siegenthaler (Partei Die Mitte) eingereichte Parlamentarische Initiative 20.473 «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz». Somit soll Erwachsenen «ein strikt geregelter Zugang zu Cannabis ermöglicht werden», wie es in der Pressemitteilung des Schweizer Parlaments heißt. Um mit dem Gesetz nicht den Gebrauch von Hanfprodukten zu forcieren, sollen diese «nicht gewinnorientiert verkauft und mit einer Lenkungsabgabe belegt werden». Diese Abgabe soll sowohl vom THC-Gehalt der Produkte als auch von der Konsumform abhängig gemacht werden. So sieht es die entsprechende Vorlage der Gesundheitskommission vor. Ein Gesetzesentwurf für ein Bundesgesetz über Cannabisprodukte wurde von der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen angenommen, es gab zwei Enthaltungen. Sollte das Gesetz in Kraft treten, wovon angesichts der derzeitigen Lage auszugehen ist, dürfen volljährige Personen, die in der Schweiz leben, künftig Cannabis anbauen, kaufen, besit-
zen und konsumieren. Dabei sind die Regeln des Passivrauchschutzes umzusetzen. Die Abgabe und der Verkauf von Cannabis an Minderjährige werden verboten sein. Erwachsene dürfen maximal drei weibliche Pflanzen in der Blütephase anbauen. Es werden bislang noch nicht festgelegte Höchstmengen für den Besitz im öffentlichen und privaten Raum gelten. Auch die gewerbliche Produktion sowie Im- und Export von Cannabisblüten sollen unter strengen Auflagen legalisiert werden. Dabei müssen Cannabisprodukte neutral, ohne Markenelemente, mit Warnhinweisen und Beipackzettel versehen sowie kindersicher abgepackt werden. Die Veräußerung von Marihuana und Co. soll dem Staat vorbehalten sein. «Die Kantone vergeben die Konzessionen für den Detailhandel, der Bund kann die Konzession für den Online-Handel erteilen. Das Angebot muss auch nicht rauchbare Produkte und solche mit tiefem THC-Gehalt enthalten, um einen risikoärmeren Konsum zu ermöglichen». Dabei soll die gesamte Lieferkette mit einem digitalen Nachverfolgungssystem überwacht werden. Werbung für Cannabisprodukte, also für Blüten, Harz, Extrakte, wie auch für Stecklinge und Samen sowie Anbau- und Konsumzubehör wird strengstens verboten sein. Wird das Gesetz Realität, sollen die Kantone «in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis eine wichtige Rolle im Vollzug
wahrnehmen und weiterhin bei der Aufklärung, Beratung und Prävention besonders auf die Jugendlichen fokussieren. Sie haben die Produktqualität und den Verkauf zu kontrollieren. Zudem haben sie Testkäufe durchzuführen». Personen, die weiterhin auf wie auch immer geartete Weise den Schwarzmarkt bedienen, sollen nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im Vergleich zu heute deutlich härter belangt werden. Außerdem wird, anders als in Deutschland geregelt, die absolute Nulltoleranz in Bezug auf den Straßenverkehr bestehen bleiben. Cannabiskonsum soll als Ausschlusskriterium gelten – zu Deutsch: Wer Hanf eingenommen hat, darf nicht hinters Steuer. Ein detaillierter Bericht zum Gesetzesentwurf muss nun während des Sommers von der Kommission geprüft werden. Die Interessenvertretung der Schweizer Cannabis-Branche IG Hanf hat angekündigt, die Gesetzesvorlage im Detail zu analysieren und im Rahmen der Vernehmlassung eine umfassende Stellungnahme einzureichen. Quelle und weitere Infos: www.parlament.ch; ighanf.ch Text: Markus Berger
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