

Fundationsstiftung Pfaffenhofen a. d. Ilm
Stadtratssitzung am 13.02.2025 l Öffentlicher Teil


HAUSHALTSSATZUNG
der Hl. Geist- und Gritsch‘schen Fundationsstiftung Pfaffenhofen a. d. Ilm für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat Pfaffenhofen a. d. Ilm für die Hl. Geist- und Gritsch‘sche Fundationsstiftung Pfaffenhofen a. d. Ilm folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.277.700 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.481.150 € ab.

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§ 2
Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7.660.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Pfaffenhofen a. d. Ilm,
Hl. Geist- und Gritsch’sche Fundationsstifung
Thomas Herker
Erster Bürgermeister

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Rücklagen und Schulden
Voraussichtliche Veränderungen bei der Allg. Rücklage im Haushaltsjahr 2025:
Voraussichtliche Entwicklung bei den Schulden im Haushaltsjahr 2025:
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Investitionsprogramm
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Stellenplan
für geringfügig Beschäftigte der Hl. Geist- und Gritsch´sche Fundationsstiftung
über das Haushaltsjahr 2025
genehmigt mit Stadtratsbeschluss Nr. Vom 13.02.2025


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Erlass der städtischen Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm
a) Der Stadtrat beschließt den Haushaltsplan der Hl. Geist- und Gritsch’schen Fundationsstiftung 2025 als Satzung in der vorgelegten Form.
b) Der Stadtrat beschließt den Finanzplan 2024 – 2028 mit zugrundeliegendem Investitionsprogramm, wie im Haushaltsplan 2025 dargestellt.
c) Der Stadtrat stimmt dem Stellenplan in der im Haushaltsplan vorgelegten Fassung zu.

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