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Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume

Bäume unter Schutz

ERSATZPFLANZUNGEN für gefällte Bäume – ein Interview mit Franziska Hoffmann

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Stört ein Baum auf dem eigenen Grundstück, darf er nicht einfach so gefällt werden. Bevor zur Säge gegriffen wird, muss dafür ein Antrag bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Wird dieser genehmigt, ist zum Ausgleich eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Seit Juli kontrolliert Franziska Hoffmann, Mitarbeiterin im Tiefbauamt, vor Ort, ob das auch eingehalten wird. Im Interview berichtet sie, wie die „Hausbesuche“ laufen, warum Bäume gefällt werden sollen und was bei einer Ersatzpflanzung zu beachten ist.

 Frau Hoffmann, warum kann ich

einen Baum, der in meinem Garten steht, nicht einfach fällen, wenn er mich stört? Es ist doch mein Baum.

 Bäume sind unverzichtbar für unser Ökosystem, wir brauchen sie mehr denn je. Sie liefern uns Menschen den Sauerstoff, den wir zum Leben brauchen. Zudem binden sie das in unserer Luft enthaltene, schädliche Kohlendioxid und helfen so, unsere Luft sauber zu machen. Deshalb gelten Bäume auch als die „Grüne Lunge“ der Städte. Wenn jeder einfach so einen unliebsamen Baum fällen dürfte, würden uns diese schmerzlich fehlen. Allein in diesem Jahr haben private Grundstückseigentümer bereits für 535 Bäume einen Antrag auf Fällung gestellt. Seit 2011 haben die Oranienburgerinnen und Oranienburger für fast 7500 Bäume eine Fällung beantragt. Jetzt stelle man sich vor, wie es in unserer Stadt aussehen würde, wenn all diese Bäume einfach ersatzlos abgeholzt worden wären.

 Was sind denn die häufigsten Gründe

dafür, einen Baum fällen zu wollen?

 Die Gründe sind vielfältig. Manchmal sind die Bäume in einem schlechten Zustand, morsch, sie drohen umzukippen. In anderen Fällen sind die Bäume über die Jahre schlicht zu groß geworden, nehmen Licht weg, verursachen zu viel Laub oder stehen direkt vor dem Schlafzimmerfenster. In den meisten Fällen sollen die Bäume aber gefällt werden, um Platz für den Bau eines Hauses zu schaffen. Bei letzterem wollen wir natürlich nicht im Wege stehen.

 Was muss man tun, um seinen Baum

entfernen zu dürfen?

 Einen Antrag stellen. Diesen prüfen wir dann entsprechend der Baumschutzsat-

Ein Rotdorn wächst heran: Alles richtig gemacht, so sieht eine korrekte Ersatzpflanzung für einen gefällten Baum aus.

zung. Eine Genehmigung erfolgt, wenn der Baum irreparable Schäden hat, dem Hausbau im Weg steht oder in sonstigen, besonderen Einzelfällen. Für einen gefällten Baum muss dann in der Regel eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden. Dabei hängt die Anzahl der erforderlichen Ersatzpflanzungen von Stammumfang und Zustand des gefällten Baumes ab. Erfolgen sollten sie idealerweise auf dem eigenen Grundstück, nachzuweisen sind sie nach spätestens zwei Jahren, zum Beispiel durch Fotos oder Rechnungskopie. Von den 535 Bäumen, zu denen im laufenden Jahr ein Antrag auf Fällung in der Stadtverwaltung eingegangen ist, durften 273 auch gefällt werden. Dafür mussten insgesamt 360 Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.

 Und wenn ich keinen Platz habe, um

eine Ersatzpflanzung vorzunehmen?

 Die Ersatzpflanzung kann auch auf einem anderen Oranienburger Grundstück, zum Beispiel bei Nachbarn oder Bekannten erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 300 Euro pro Baum zu leisten. In diesem Fall übernimmt die Stadtverwaltung das Pflanzen und die Pflege eines neuen Baumes im Stadtgebiet. Die Höhe der Ausgleichszahlung ist dabei sehr kulant bemessen, insgesamt betragen die Kosten für Baum, Pflanzung und Entwicklungspflege rund 1800 Euro.

 Seit Juli kontrollieren Sie, ob die Leute

sich an die Auflagen halten und die Ersatzpflanzungen auch ordnungsgemäß vornehmen. Wie läuft das genau?

 Die Termine werden vorher vereinbart, niemand muss Sorge vor unangemeldetem Besuch haben. Die bisherige Bilanz könnte besser sein: Geschätzte sechzig Prozent haben sich an die Auflagen gehalten und eine korrekte Ersatzpflanzung vorgenommen. Die übrigen sind oft peinlich berührt, wenn sie keinen neuen Baum vorweisen können und haben eine gute Ausrede parat. Manche sagen, er sei eingegangen, andere erklären es schlicht vergessen zu haben. Aber es hilft nichts, die Ersatzpflanzung muss her. Nachgepflanzte Bäume dürfen übrigens überhaupt nicht mehr gefällt werden.

 Wie reagieren die Oranienburger bis-

her auf ihren Besuch?

 Die meisten sind aufgeschlossen und kooperativ. Insbesondere die Jüngeren sind für das Thema sensibilisiert. Früher wurde viel häufiger gefragt, warum denn bitte ein gefällter Baum nachgepflanzt werden muss. Heute wird das kaum noch in Frage gestellt. Die meisten haben verstanden, warum Bäume so wichtig für uns sind.

 Worauf muss ich bei einer Ersatzpflan-

zung achten?

 Wichtig ist, dass standortgerechte Laubbäume gewählt werden. Dafür stellen wir eine Liste mit geeigneten Baumarten zur Verfügung. Besonders beliebt sind Rot- und Weißdorn, Kugelahorn oder Zierkirsche und Zierapfel. Wer eine Ersatzpflanzung vornehmen muss, ist verantwortlich für das Einpflanzen und die dauerhafte Pflege. Der Baum muss so gehegt werden, dass er eine echte Chance hat hochzuwachsen und zu gedeihen. 

Wo erfahre ich mehr?

Darf man Bäume auf seinem Privatgrundstück einfach fällen? Was ist, wenn Bäume dem Hausbau im Wege stehen? Oder wenn sie so groß geworden sind, dass sie einem die Sonne nehmen? Antworten liefert die Baumschutzsatzung der Stadt Oranienburg:  www.oranienburg.de/satzungen

Stadt Oranienburg, Tiefbauamt  Franziska Hoffmann @ hoffmann@oranienburg.de hjhh  (03301) 600 6344