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Sauberkeit hat ihren Preis

STRASSENREINIGUNG Neue Gebührensatzung beschlossen

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Brandenburgs Städte verpflichtet, ihre Gebühren alle zwei Jahre neu zu kalkulieren und gegebenenfalls anzupassen. Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb eine neue Gebührensatzung für die kommunale Straßenreinigung beschlossen, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Die befürchtete Gebührenerhöhung blieb aus, stattdessen wird die Straßenreinigung sogar etwas günstiger.

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Für so ziemlich alles muss zurzeit tiefer in die Taschen gegriffen werden. Da ist es für Oranienburgs Grundstücksbesitzer eine gute Nachricht, dass zumindest die Sauberkeit ihrer Straßen nicht teurer wird. Tatsächlich konnten die Gebühren für die städtische Straßenreinigung nach der jüngsten Kalkulation sogar leicht reduziert werden. Die neue Gebührensatzung bezieht sich auf alle Straßen, die der Stadthof regelmäßig reinigt. Darunter fallen Straßen mit einem höheren Verkehrsaufkommen, wie Hauptstraßen und Straßen, die in Wohngebiete führen. Anders verhält es sich für Straßen, die überwiegend von den Anliegern genutzt werden. Hier müssen die Anwohner selbst für Sauberkeit und Ordnung sorgen. Dementsprechend fallen natürlich auch keine Gebühren an. Für die Reinigung der Gehwege sind die Anwohner übrigens immer selbst verantwortlich. In der Winterzeit gehört auch dazu, diese von Schnee und Eis zu befreien.

In welchen Straßen Grundstückseigentümer auch die Fahrbahn sauber halten müssen, ist in der Straßenreinigungssatzung festgelegt. Auch hier gibt es nun einige Änderungen. In der Neckarstraße, der Altenburger Straße und im Schmachtenhagener Bäkeweg müssen Anwohner nun grundsätzlich selbst zum Kehrbesen greifen. Das Gleiche gilt für die Robert-Koch-Straße zwischen Saarland- und Moselstraße, die Luisenstraße zwischen Kanalstraße und Schloßpark, den Wensickendorfer Teichweg von der Wandlitzer Chaussee bis zum Stolzenhagener Weg und den neuen Geh- und Radweg entlang der Germendorfer Dorfstraße. Die von der Stadt gereinigten Straßen werden zwei Reinigungsklassen zugeordnet. Während Straßen der Reinigungsklasse 1 wöchentlich vom Stadthof gesäubert werden, erfolgt die Reinigung in Straßen der Reinigungsklasse 2 nur alle 14 Tage und dementsprechend günstiger. Bislang zahlten Anwohner von Straßen der Reinigungsklasse 1 in den Monaten März bis November 3,22 Euro pro Meter für die Reinigung ihrer Straße. Nach der neuen Gebührenordnung fallen hier nur noch 3,20 Euro pro Meter an. Für Anwohner von Straßen der Reinigungsklasse 2 beträgt die neue Gebühr jetzt 1,60 Euro statt 1,61 Euro pro Meter. Für die Durchführung des Winterdienstes fallen keine Gebühren an.

Die vollständige neue Gebührensatzung für die kommunale Straßenreinigung und die geänderte Straßenreinigungssatzung samt Straßenverzeichnis finden Sie im Amtsblatt der Stadt Oranienburg, Nr. 08/2022, einsehbar auf der Website der Stadt unter www.oranienburg.de/