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Corona Q&A
Autor*innen: Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft
Allgemeine Informationen zum Lehrbetrieb [Stand 27.04.2020]
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Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
Seit 13.03.2020 gibt es keine Präsenzlehre und es sollte – soweit möglich – mittlerweile bereits auf digitale Hilfsmittel umgestiegen worden sein. Die Informationen hierzu erhältst du jeweils von der Lehrveranstaltungsleitung. Grundsätzlich sollten alle Lehrveranstaltungen (auch Exkursionen und Laborübungen) online abgehalten werden. In Ausnahmefällen ist für Übungen seit Anfang Juni eine Abhaltung auf der BOKU mit Sicherheitsbestimmungen möglich. Prüfungen können ab 15.06. ebenfalls unter Sicherheitsbestimmungen wieder auf der BOKU durchgeführt werden.
Per Verordnung des Bundesministers ist die gesamte vorlesungsfreie Zeit von Juli - September aufgehoben. Ob die BOKU allerdings trotzdem am bis dahin gültigen Beschluss festhält, den August vorlesungsfrei zu halten, ist noch unklar. Der Studiendekan hat eine bis 30.09.2020 befristete Verordnung erlassen, die alternative Formen der Leistungserbringung ermöglichen soll.
Die Verordnung enthält Informationen zur Leistungserbringung in Lehrveranstaltungen, zu Pflichtpraktika, kommissionellen Wiederholungsprüfungen, StEOP, Einreichung von Masterarbeiten/Dissertationen und verpflichtenden Auslandsaufenthalten im Rahmen von internationalen Studienprogrammen
Für Vorlesungen (VO) müssen weiterhin mindestens drei Prüfungstermine angeboten werden. Alternativ zu einer Prüfung können nach Verordnung des Studiendekans auch Teilleistungen bzw. schriftliche Arbeiten für die Beurteilung herangezogen werden.
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (VU, UE, SE, EX etc.) sollen derart umgestellt werden, dass sie ohne physische Anwesenheit abzuschließen sind. Ausnahmen gibt es für sicherheitsrelevante Lehrveranstaltungen.
Von Änderungen an den Modalitäten von euren Lehrveranstaltungen solltet ihr per E-Mail und über BOKUonline erfahren – ihr könnt auch die Social Media Kanäle der ÖH BOKU abonnieren, um immer up-todate zu sein
Prüfungen
Ich habe meine Studieneingangsund Orientierungsphase noch nicht abgeschlossen, kann ich trotzdem Prüfungen absolvieren?
Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können bis zum 30.09.2020 weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von maximal 36 ECTS-Punkten aus dem ersten und zweiten Semester absolviert werden.
Im Sommersemester sind bis jetzt Lehrveranstaltungen und Prüfungen ausgefallen. Was passiert mit diesen?
Durch die Verordnung wurde die lehrveranstaltungsfreie Zeit aufgehoben, das heißt, Lehrveranstaltungen und Prüfungen können auch im Juli, August und September stattfinden. Im Sommersemester müssen weiterhin mindestens 3 Prüfungstermine angeboten werden. Ab dem 15.06.2020 können Prüfungen wieder in Präsenz durchgeführt werden.
Studienabschließende Prüfungen?
Studienabschließende Prüfungen (Defensio, Rigorosum) werden nur noch per Videokonferenz abgehalten. Sprich dich mit deinen Prüfer*innen ab, um die Abwicklung zu klären (es gibt dazu bereits Empfehlungen des Studiendekans). Sollte die Prüfung (z.B. wegen schlechter Internetverbindung) abbrechen, so darf sie nicht beurteilt werden! Solltest du der Durchführung per Videokonferenz nicht zustimmen, kannst du dich ohne Angabe von Gründen über die Studienservices abmelden.
Mein Internet fällt während der Prüfung aus, was passiert jetzt?
Der*die Prüfer*in kann die Prüfung je nach Dauer der Unterbrechung abbrechen oder fortsetzen. Bei einem Prüfungsabbruch aus technischen Gründen verlierst du keinen Prüfungsantritt.
Kann ich elektronisch Einsicht in meine Prüfung nehmen?
Ja, über die Prüfung ist ein Prüfungsprotokoll anzufertigen und den Studierenden auf Verlangen elektronisch zu schicken bzw. anderweitig zu gewährleisten, dass eine Einsichtnahme auf elektronischem Weg möglich ist (eine Online-Einsicht ist jedoch nur für Online-Prüfungen). Ausgenommen sind hier MultipleChoice-Prüfungen.
Organisatorisches
Ich habe vergessen, meinen ÖH – und Studienbeitrag bis 30.4. einzuzahlen, kann ich das noch erledigen?
Ja, die Nachfrist für die Zulassung des Studiums und die Meldung zur Fortsetzung des Studiums wurde durch die Verordnung bis zum 30.06.2020 verlängert.
Wie lange bleibt mein ÖH-Versicherungsschutz aufrecht?
Der Versicherungsschutz der ÖH-Versicherung ist bei einer gültigen Inskription im Wintersemester 2019/20 noch für das Sommersemester 2020 bis zum Ende der Nachfrist am 30.6.2020 gegeben.
Mein Studienplan läuft im Sommersemester 2020 aus, was kann ich tun?
Curricula, die im Sommersemester 2020 auslaufen, werden bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 verlängert. Für später auslaufende Studienpläne gibt es in der Verordnung keine Regelung, jedoch kann die Uni/Ph hier eine Regelung finden.
Förderungen und Fonds
Ich beziehe Studienbeihilfe oder Selbsterhalter*innenstipendium, werde aber durch die Corona-Krise nicht so viele ECTS absolvieren können, wie geplant. Bekomme ich trotzdem weiterhin Studienbeihilfe?
Im Sommersemester 2020 führt eine überwiegende Behinderung am Studium (durch die Corona-Krise) nicht zur Einstellung der Studienbeihilfe. Das heißt, auch wenn du nicht so viele Lehrveranstaltungen machen kannst, wie geplant, bekommst du trotzdem weiterhin Studienbeihilfe, die Förderungsdauer verlängert sich automatisch um ein Semester. Den Leistungsnachweis musst du ebenfalls erst ein Semester später erbringen.
Mein gesamtes Studium verzögert sich durch die Folgen der Corona-Krise. Wird das in der Studienbeihilfe bzw. dem Selbsterhalter*innenstipendium berücksichtigt?
Das Sommersemester 2020 bleibt bei der maximalen Anspruchsdauer unberücksichtigt. Das heißt, dass es nicht in die Berechnung der maximalen Anspruchsdauer (Mindeststudienzeit + 1 Toleranzsemester) eingerechnet wird.
Durch die Corona-Krise konnte ich nicht innerhalb der Altersgrenzen für Studienbeihilfe bzw. Selbsterhalter*innenstipendium ein Studium aufnehmen. Habe ich trotzdem Anspruch darauf?
Ja, wenn du wegen der Corona-Krise das Studium nicht rechtzeitig aufnehmen konntest, wird die Altersgrenze um 6 Monate erhöht.
Ich erhalte das Studienabschluss-Stipendium der Stipendienstelle. Kann ich die Förderdauer verlängern lassen?
Ja, du kannst die Verlängerung deines Stipendiums um maximal 6 Monate beantragen. Dies ist nur möglich, wenn du nachweisen kannst, dass es aufgrund der Pandemie zu Verzögerungen in deinem Studium gekommen ist.
Ich beziehe Familienbeihilfe/ Weiterbildungsgeld/ Waisenpension/ habe Unterhaltsansprüche/ bin studentisch selbstversichert/ bin bei meinen Eltern mitversichert. Bezieht sich die Verordnung und das „neutrale Semester“ auch darauf?
Nein. Die C-StudFV ist nur auf die Studienförderungen nach StudFG (z.B. auch das Selbsterhalter*innenstipendium, Mobilitätsstipendium, Studienabschluss-Stipendium) anwendbar. In den anderen Bereichen sind nur teilweise bereits Rechtsgrundlagen erlassen worden, die die Studienverzögerungen in der Covid-19-Krise berücksichtigen. Lass dich bei Unsicherheiten im Referat für Sozialpolitik beraten:
sozial@oehboku.at
Gibt es Fonds, die mich unterstützen, da ich aufgrund der Corona Krise in einer finanziellen Notlage bin?
Ja, es gibt einerseits den Corona Härtefonds der ÖH Bundesvertretung, sowie den Corona Härtefonds der ÖH Boku. Mehr Informationen dazu findest du auf Seite 8.
Psychologische Beratung
Ausnahmesituationen wie diese können für viele Personen besondere psychische Belastungen bedeuten, etwa für Menschen, die die soziale Isolation besonders stark spüren. Es gibt eine Vielzahl an Anlaufstellen, bei denen du schnell und unkompliziert Hilfe findest, wenn dir gerade alles zu viel wird und du dringend jemanden zum Reden brauchst. Wenn du das Gefühl hast, dass du Hilfe benötigst, zögere bitte nicht und nimm zu einer der angegebenen Stellen Kontakt auf!
Psychologische Studierendenberatung:
Tel.: + 43 664 / 88342164 Mail: psychologische.studentenberatung@univie.ac.at
Telefonseelsorge:
Tel.: 142 rund um die Uhr
Rat auf Draht (für Kinder, Jugendliche und Bezugspersonen):
Tel.: 147 rund um die Uhr
Corona – Sorgenhotline Wien: Reden hilft.
Tel.: 01 400053000 Von Montag bis Sonntag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr
FAQ ÖH BOKU: https://t1p.de/75or
FAQ ÖH BV:
https://www.oeh.ac.at/faq/studieren-waehrend-corona
Verordnung Studiendekan:
https://short.boku.ac.at/informationen-zu-pruefungen/ abweichende-formen-der-leistungsfeststellung