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Samstag, 12. Oktober 2024

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Samstag, 12. Oktober 2024, 41. Woche, 40. Jahrgang, Auflage: 59.105 Exemplare

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WORMS: Umweltverbände sprechen sich gegen den Bau der Krankenhaustangente aus

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NABU klagt gegen Planfeststellungsbeschluss

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In Anbetracht des Zustandes bereits bestehender Straßen und des städtischen Schuldenhaushaltes kritisieren NABU und BUND den etwaigen Millionenbau zum Lückenschluss im Äußeren Ring.

BUND steht hinter NABU Der BUND unterstützt die Klage des NABU voll und ganz. „Im Planfeststellungsbeschluss werden schwerwiegende Einwendungen der Umweltverbände und der betroffenen Anwohner einfach beiseite gewischt,

mentalen Kreiseln und Lärmschutzwänden das Landschaftsbild und bedroht gefährdete Tierarten.

Feldhamster entlang der Trasse „Der Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt beispielsweise nicht in ausreichendem Maße den Nachweis von Feldhamsterbauten entlang der Trasse. Wenn schon das Gewerbegebiet Hoher Stein nach Bewertung durch den Stadtrat am Feldhamster scheitern musste, dann erst recht die verlängerte Krankenhaustangente wegen der sehr viel höheren Dichte an artengeschützten Tieren wie Feldhamster, Fledermäuse und verschiedene Vogelarten“, schlussfolgert Bösl.

Unklare Haltung im Stadtrat „Die Verantwortlichen in der Stadt Worms sollten sich endlich von ihrer antiquierten Verkehrsplanung aus dem Betonzeitalter verabschieden und die freiwerdende Mittel in eine zukunftsfähige Mobilitätspolitik investieren“, fordert Leukam. Bösl bemängelt die unklare Haltung der Politik: „Im Stadtrat hat man durchblicken lassen, den Ring eigentlich nicht bauen zu wollen. Doch die Mehrheit ziert sich, diesen Willen durch eine klare Entscheidung zu dokumentieren. Das ist ein falsches Signal und auch deswegen springen wir mit der Klage ein, um Klarheit zu schaffen.“

PLAKATAKTION: GRÜNE und Helferkreis Asyl sehen friedliches Miteinander durch Rechtsextremismus gefährdet

BOBENHEIM-ROXHEIM: Bürgerinitiative bereitet vorsorglich Unterschriftenliste für Bürgerbegehren vor

Eine reale Gefahr – aber nicht strafbewehrt

Neuer Anlauf für Neubaugebiet südlich des Globus-Marktes

Von Robert Lehr › Bereits in der Nacht zum 24. September wurden zwei Orte des solidarischen Miteinanders in Worms zur Zielscheibe einer Propagandaaktion durch Rechtsextremisten, so eine gemeinsame Pressemitteilung der Wormser GRÜNEN und des Helferkreis Asyl Worms e.V. vom Dienstag. Danach hätten bislang unbekannte Anhänger der Kleinstpartei „Der III. Weg“ die „Funzel“ in der Güterhallenstraße und die Geschäftsstelle von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Worms in der Koehlstraße, wo der Helferkreis Asyl derzeit Beratungsangebote unterhält, großflächig mit u.a. queerfeindlichem Propagandamaterial beklebt. „Der III. Weg“ sei laut der Pressemittei-

Vor drei Jahren entschied der Gemeinderat, die Bürger Bobenheim-Roxheims selbst darüber bestimmen zu lassen, ob südlich des Globus-Marktes ein Neubaugebiet ausgewiesen werden soll. Zur Verwunderung mancher

lung „im Bereich des gewaltorientierten organisierten Rechtsextremismus zu verorten“. Auch sei der Vorfall bei der örtlichen Polizei am Folgetag unmittelbar zur Anzeige gebracht worden.

„Kein Verstoß gegen geltendes Recht“ „Die Anzeige wurde über unsere Onlinewache erstattet und liegt uns jetzt vor“, bestätigt Anne Dexheimer als Sprecherin der Polizeidirektion Worms auf Nachfrage des NK. „Allerdings ist die Kleinstpartei der ,III. Weg’ nicht verboten“, so Dexheimer, zum anderen seien auch die Inhalte der Plakate und Aufkleber „nicht strafbewehrt“. Bitte lesen Sie weiter auf Seite 2

Kommunalpolitiker entschieden sich die Bürger laut Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lebenswertes Bobenheim-Roxheim mehrheitlich gegen das Bauvorhaben. Der Vorsprung der Baugegner lag bei 8,4 Prozent.

Letzten Monat ist die dreijährige Bindefrist des Bürgerentscheids gegen ein Baugebiet südlich des Globus-Marktes abgelaufen. Foto: M.A. Pfeifer

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ohne neueste Erkenntnisse zu berücksichtigen“, sagt Michael Leukam, Vorsitzender des BUND Worms. „Eine Stadt mit einer katastrophalen Haushaltslage, die nicht einmal in der Lage ist, die notwendigsten Reparaturen bestehender Straßen zu finanzieren, bereitet sich auf den Bau eines 20 Millionen teureren Straßenteilstücks vor. Das ist völlig widersinnig“, kritisiert Leukam. Die Krankenhaustangente zerschneidet nach Ansicht der Umweltverbände einmalige Lebensräume, beeinträchtigt den Naherholungsraum Pfrimmaue, führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, mindert den Wert der anliegenden Immobilien, blockiert die Frischluftzufuhr in die Innenstadt, zerstört mit seinen monu-

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spielweise Fledermausvorkommen sind aber sieben bzw. zwölf Jahre alt. Außerdem weisen die Untersuchungen erhebliche methodische Mängel auf“, sagt Bösl. Einen weiteren Klagepunkt sieht Bösl darin, dass im Planfeststellungsverfahren die neuesten Ergebnisse des Klimakonzeptes Innenentwicklung und die Auswirkungen auf die dort ermittelten Kaltluftströmungen nicht berücksichtigt werden.

ALLES muss RAUS!!

BI contra CDU-Mann Nachdem der Bürgerentscheid von September 2021 für den Gemeinderat rechtlich nur drei Jahre bindend ist, hat CDU-Ortsverbandsvorsitzende Georg Zwilling nach Angaben der Bürgerinitiative (BI) bereits angekündigt, er wolle nun so schnell wie möglich wieder in Planung gehen. Die Bürger wolle er nicht mitentscheiden lassen. Diese Aussage ruft die BI auf den Plan. „Die Ausweisung von Neubaugebieten gehört zu den deutlichsten und unumkehrbaren Eingriffen in das Leben einer Gemeinde“, sagt Manfred Alban Pfeifer von der BI.

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Die beiden Umweltverbände NABU Worms-Wonnegau und BUND Worms sprechen sich entschieden gegen den Bau des Äußerer Ringes/K2 (verlängerte Krankenhaustangente) aus. Aus diesem Grund hat der NABU fristgerecht Klage eingereicht: „Unsere Klage fußt darauf, dass im Planfeststellungsverfahren der Artenschutz und die Auswirkungen auf das Stadtklima nicht ausreichend berücksichtigt werden“, erläutert Matthias Bösl, Vorsitzender des NABU WormsWonnegau. Bösl bemängelt, dass Untersuchungen zu geschützten Arten zu alt und methodisch mangelhaft sind. „Die gültige Rechtsprechung sieht vor, dass Artenuntersuchungen nicht älter als drei bis fünf Jahre sein dürfen. Die Untersuchungen zu bei-

Foto: Pixabay

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