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Sicher durch den Verordnungsdschungel

Welche Arzneimittel sind grundsätzlich verordnungsfähig? Wie viele Heilmittel dürfen pro Rezept verordnet werden? Welche Budgetgrenzen sind zu beachten? Diese Fragen stellen sich niedergelassene Ärzte immer wieder, denn die Gefahr ist groß, in die „Regress-Falle“ zu tappen. Damit Sie sicher durch den Verordnungsdschungel kommen, informieren wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.

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Heilmittelverordnung – Nagelkorrekturspange bei Unguis Incarnatus L60.0 Zum 1. Juli 2022 ist die Verordnung der Nagelkorrekturspange bei eingewachsenen Zehennägeln in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen worden. Es handelt sich um die Diagnosegruppen UI 1 (bei Stadium 1) sowie UI 2 bei Stadium 2 oder 3. Die Herstellung der Korrekturspange ist im Leistungsinhalt enthalten, sodass keine gesonderte Verordnung erforderlich ist. Eine Anpassung der Verordnungssoftware sollte zum 3. Quartal erfolgt sein.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel Manuelle Lymphdrainage Bei der Verordnung von manueller Lymphdrainage ist darauf zu achten, dass es je nach vorliegendem Beschwerdebild unterschiedliche Behandlungszeiten (30, 45 bzw. 60 Minuten) gibt. 30 Minuten gelten, wenn nur ein Köperteil betroffen ist (z. B. ein Arm), 45 Minuten bei zwei Körperteilen und 60 Minuten nur bei schwergradigen Lymphödemen zur Behandlung von zwei Körperteilen, oder mit Komplikationen durch Strahlenschäden auch bei nur einem Körperteil. Die Aussage, dass bei Mamma-CA immer 45 Minuten verordnet werden können, trifft somit nur zu, wenn zwei Körperteile betroffen sind.

THOMAS FROHBERG, KVSH

Ihre Ansprechpartner im Bereich Arzneimittel, Heilmittel und Impfstoffe

Telefon

E-Mail Thomas Frohberg 04551 883 304 thomas.frohberg@kvsh.de Ihre Ansprechpartner im Bereich Arzneimittel, Heilmittel, Impfstoffe und Hilfsmittel Ellen Roy 04551 883 931 ellen.roy@kvsh.de Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein 04551 883 353 heidi.dabelstein@kvsh.de

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