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FAQ zur AV-Wahl 2022

AV-WAHL 2022 FAQ zur Wahl der Abgeordnetenversammlung

31. August bis 14. September 2022

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WANN UND WIE KANN ICH WÄHLEN? Sie können bis zum 14. September 2022 per Briefwahl wählen (Eingang der Wahlzettel). Bis zu diesem Tag müssen Ihre Wahlunterlagen in der KVSH eingetroffen sein. Alle dazu nötigen Wahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlausweis) haben Sie mit der Post erhalten. Auf Ihrem Stimmzettel haben Sie dann so viele Stimmen zur Verfügung, wie Abgeordnete in Ihrem Wahlkreis zu wählen sind. Die Zahl der Abgeordneten richtet sich nach der Zahl der ärztlichen Mitglieder der KVSH in dem jeweiligen Kreis.

Beispiel: Kiel stellte bei der letzten Wahl zur Abgeordnetenversammlung 2016 fünf Abgeordnete. Wähler aus Kiel hatten also bis zu fünf Stimmen zur Verfügung, die sie entweder gebündelt einem Kandidaten geben oder auf mehrere Bewerber verteilen konnten. Der Kreis Dithmarschen stellte einen Abgeordneten. Daher hatten die Wähler in diesem Fall eine Stimme.

Es können auch mehrere Kandidaten als ein gemeinsamer Wahlvorschlag kandidieren. Auch in diesem Fall gilt weiterhin: Sie können Ihre Stimmen auf mehrere Kandidaten verteilen – unabhängig davon, ob diese Einzelbewerber oder Teil des gemeinsamen Wahlvorschlags sind – oder alle Stimmen einem einzigen Kandidaten geben. Bei der Stimmauszählung gilt: Da die Stimmen für die Kandidaten eines gemeinsamen Wahlvorschlages zunächst als Block addiert werden, kann es dazu kommen, dass Ärzte, die auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag kandidieren, gewählt werden, obwohl sie weniger Stimmen als ein Einzelbewerber erhalten haben.

Die Stimmen werden am 15. September 2022 ausgezählt. Das Wahlergebnis wird danach auf www.av-wahl.de, www.kvsh.de und im Oktober-Nordlicht veröffentlicht. WARUM IST ES WICHTIG, DASS ICH MICH AN DER WAHL ZUR ABGEORDNETENVERSAMMLUNG BETEILIGE? Selbstverwaltung lebt vom Mitmachen und Mitgestalten und nur eine funktionierende Selbstverwaltung kann das politische Gewicht der niedergelassenen Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten stärken. Ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter gestalten die Politik der KVSH sechs Jahre lang mit und bestimmen als Abgeordnete die Dinge, die Ihren Praxisalltag unmittelbar beeinflussen, wie etwa den Honorarverteilungsmaßstab, den KVSH-Verwaltungshaushalt und wichtige Rechtsgrundlagen, wie die Notdienstsatzung und das Sicherstellungsstatut. Außerdem wählen die Abgeordneten die personelle Spitze der Selbstverwaltung, wie z. B. den Vorsitzenden der Abgeordnetenversammlung und den Vorstand der KVSH sowie wichtige Ausschüsse.

WAS IST DER HÄUFIGSTE FEHLER, DER BEI DER ABGABE DER WAHLUNTERLAGEN GEMACHT WIRD? Es wird sehr häufig vergessen, nicht nur den Stimmzettelumschlag in den vorfrankierten Briefwahlumschlag zu stecken, sondern auch den Wahlausweis beizulegen. Denken Sie also unbedingt daran, denn ansonsten ist Ihre Stimmabgabe ungültig.

Ansonsten gilt: Ungültig sind die Stimmzettel, ƒ die nicht amtlich hergestellt sind, ƒ die den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen, ƒ die mit unzulässigen Angaben versehen sind sowie ƒ auf denen mehr Stimmen vergeben wurden, als Abgeordnete zu wählen sind.

NACH WELCHEM WAHLSYSTEM WIRD GEWÄHLT? Die den einzelnen Wahlvorschlägen zustehenden Sitze werden nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt ermittelt. Innerhalb der Wahlvorschläge werden die Sitze auf die Bewerber in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen verteilt. Bei gleicher Höchstzahl oder Stimmenzahl entscheidet das Los. Das gilt auch für die Festlegung der Anzahl der Abgeordneten pro Wahlkreis.

D’Hondt-Verfahren erklärt auf Wikipedia unter https://de.wikipedia.org/wiki/D%E2%80%99HondtVerfahren

WEN KANN ICH ANSPRECHEN, FALLS ICH FRAGEN ZUR WAHL HABE?

Geschäftsstelle des Wahlleiters in der KVSH Daniel Jacoby Tel. 04551 883 259 E-Mail: daniel.jacoby@kvsh.de Nicole Geue Tel. 04551 883 303 E-Mail: nicole.geue@kvsh.de

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