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Sicher durch den Verordnungsdschungel

Welche Arzneimittel sind grundsätzlich verordnungsfähig? Wie viele Heilmittel dürfen pro Rezept verordnet werden? Welche Budgetgrenzen sind zu beachten? Diese Fragen stellen sich niedergelassene Ärzte immer wieder, denn die Gefahr ist groß, in die „Regress-Falle“ zu tappen. Damit Sie sicher durch den Verordnungsdschungel kommen, informieren wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.

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Impfstoff MMRV Die Firma Glaxo teilt mit, dass der Impfstoff Priorix Tetra® (Masern, Mumps, Röteln und Varizellen) in Einer- und Zehner-Gebinden aufgrund einer Produktionsumstellung ab Mitte Mai vermutlich ausverkauft sein wird. Die neuen Chargen werden zum Ende des dritten Quartals erwartet. Die anderen Impfstoffe der Firma Glaxo sind hiervon nicht betroffe.

Antihypertensiva in fixer Kombination bei Hypertonus Eine gute Begründung für die Überlegenheit gegenüber Monowirkstoffen steht weiterhin aus. In der Zeitschrift Arzneiverordnung in der Praxis ist in der vorab veröffentlichten Onlineversion vom 9. Mai 2022 von M. Zieschang (FA für Innere Medizin und Nephrologie in Darmstadt und Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft) auf die Problematik der fixen Kombinationen von Antihypertensiva eingegangen worden. Für die oftmals ins Feld geführte schnellere Blutdrucksenkung durch den Einsatz kombinierter Antihypertensiva gibt es keinen durch Studien belegten signifikanten Vorteil. Die Überlegenheit der Kombination von antihyptensiven Wirkstoffen bei einer Hypertonie Grad II – IV bleibt dabei unstrittig.

Die Leitlinie des NICE (National Institut for Health and Care Excellence UK) von 2019 beschreibt keine ausreichende Evidenz für den Einsatz von kombinierten Blutdrucksenkern. Harte klinische Endpunkte für die Bevorzugung von Kombinationen konnten nicht belegt werden.

Der Autor schlägt vor, erst dann zu Kombinationen zu greifen, wenn die Tablettenlast vom Patienten als zu groß empfunden wird, und empfiehlt, die Adhärenz mit den Mitteln der ärztlichen Therapiekontrolle und Therapiebegleitung zu steigern.

Derzeit lassen sich, so der Autor, bis auf wenige Ausnahmen, keine guten Begründungen für den breiten Einsatz der „Polypillen“ finden und die meisten Studien seien aufgrund ihres Designs (retrospektiv, keine Randomisierung) mit nur schwacher Evidenz ausgestattet. In Schleswig-Holstein gilt für 2022 eine Zielvereinbarung, die besagt, dass maximal fünf Prozent der Kombipräparate teurer als 0,74 Euro sein dürfen (Anteil der Tagestherapiekosten). Hersteller von Kombinationspräparaten haben zum Teil ihre Kosten unter diese Schwelle gesenkt.

QUELLE: WWW.AKDAE.DE, AVP VORAB ONLINE 09.05.2022 STEPHAN REUSS, KVSH THOMAS FROHBERG, KVSH

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