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from Nordlicht 4/2021
by Jakob Wilder
Welche Arzneimittel sind grundsätzlich verordnungsfähig? Wie viele Heilmittel dürfen pro Rezept verordnet werden? Welche Budgetgrenzen sind zu beachten? Diese Fragen stellen sich niedergelassene Ärzte immer wieder, denn die Gefahr ist groß, in die „Regress-Falle“ zu tappen. Damit Sie sicher durch den Verordnungsdschungel kommen, informieren wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.
Sicher durch den Verordnungsdschungel
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Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) auf Muster 16 Digitale Gesundheitsanwendungen können zulasten der Krankenkassen auf dem Muster 16 sowohl durch Vertragsärzte als auch durch psychologische Psychotherapeuten verordnet werden. Die KVSH hat die bezugsberechtigten Personen dem Paul AlbrechtsVerlag gemeldet. Dort kann das Muster 16 angefordert werden. Für den Fall, dass ein psychologischer Psychotherapeut keine BSNR erhalten hat, kann alternativ auf dem Muster 16 die PseudoBSNR 999999999 (9x9) angegeben werden. Die Liste der verordnungsfähigen DIGA finden Sie im Internet beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter www.bfarm.de Sachkosten für Portsysteme Der Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat angekündigt, dass alle Krankenkassen zukünftig für Portsysteme maximal Kosten in Höhe von 349 Euro erstatten werden. Da nach unseren Informationen unterschiedliche Port-systeme zum Einsatz gelangen und der willkürlich als wirtschaftlich angenommene Betrag von 349 Euro nicht für alle Systeme gelten kann, prüft die KVSH diesen Sachverhalt und wird gegebenenfalls dagegen vorgehen.
THOMAS FROHBERG, KVSH
Ihre Ansprechpartner im Bereich Arzneimittel, Heilmittel und Impfstoffe
Telefon E-Mail
Thomas Frohberg 04551 883 304
thomas.frohberg@kvsh.de Stephan Reuß 04551 883 351 stephan.reuss@kvsh.de Ihre Ansprechpartner im Bereich Arzneimittel, Heilmittel, Impfstoffe und Hilfsmittel Ellen Roy 04551 883 931 ellen.roy@kvsh.de Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein 04551 883 353 heidi.dabelstein@kvsh.de
Sie fragen
wir antworten INFO-TEAM
Auf dieser Seite gehen wir auf Fragen ein, die dem Info-Team der KVSH gestellt werden. Die Antworten sollen helfen, Ihren Praxisalltag besser zu bewältigen.
INFO-TEAM
Tel. 04551 883 883 Montag bis Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr info-team@kvsh.de
Muss die Fallkennung 90410P für die Kennzeichnung von Patienten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 bei jedem Besuch zugesetzt werden?
Da es sich hierbei um eine Fallkennung handelt, muss diese GOP nur einmal im Behandlungsfall eingetragen werden.
Die GOP 90410P wird unabhängig vom Alter bei Patienten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 angesetzt, bei denen Haus- oder Heimbesuche durchgeführt werden.
Welche GOP setzen wir als hausärztliche Praxis für einen Hausarztvermittlungsfall, bei Terminvermittlung an einen Facharzt innerhalb von vier Tagen an?
Bei einem Hausarztvermittlungsfall kann die Hausarztpraxis die GOP 03008 EBM abrechnen.
In der Psychotherapie gibt es bei der Kurzzeittherapie (KZT) den Zuschlag GOP 35591 EBM und folgende. Wann darf der Zuschlag angesetzt werden?
Der Zuschlag ist sowohl für Gebührenordnungspositionen der Kurzzeittherapie KZT 1 als auch der KZT 2 berechnungsfähig – insgesamt aber höchstens zehn Mal im Krankheitsfall. Dies gilt bei Einzel- und Gruppenbehandlungen. Der Zuschlag wird auch auf Einzeltherapien per Videosprechstunde gezahlt. Auch nach einer Akutbehandlung ist es möglich, für bis zu zehn durchgeführte Sitzungen einer KZT den Zuschlag zu erhalten. Dies gilt auch in Fällen, in denen die ersten zehn Sitzungen teilweise oder komplett einer KZT 2 entsprechen. Für die Akutbehandlung gibt es die Zuschläge nicht.
Gibt es eine Abrechnungsmöglichkeit, wenn ein Praxismitarbeiter (ohne Ausbildung zur nichtärztlichen Praxisassistentin) im Auftrage des Arztes einen Patienten aufsucht?
Ja, hier kann die GOP 38100 EBM (einschl. Wegekosten) abgerechnet werden. Sucht der Praxismitarbeiter in derselben sozialen Gemeinschaft einen weiteren Patienten im zeitlichen Zusammenhang auf, so kann darüber hinaus die GOP 38105 EBM abgerechnet werden.
Wann muss eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ausgestellt werden, um einen lückenlosen Nachweis zu gewährleisten?
Für einen lückenlosen Nachweis ist es ausreichend, wenn der Patient bei Fortbestehen einer Arbeitsunfähigkeit sich spätestens an dem Werktag bei seinem Arzt vorstellt, der auf den letzten Tag der aktuellen AU-Bescheinigung folgt. Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.