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SOS OIL
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator Handelsname/Bezeichnung: SOS OIL
Andere Bezeichnungen:
FIBER: 56-1341, 56-1709
CORRUGATED MEMBRANES AND CARTRIDGES: 56-1769, 56-1354, 56-1766
UFI:
1Q93-SNWR-680E-CW4G
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen: Lebenszyklusstadium [LCS]
PW: Breite Verwendung durch gewerbliche Anwender Produktkategorien [PC]
PC 28: Parfüme, Duftstoffe
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/Alleinvertreter/nachgeschalteter Anwender/Händler):
Vaportek Europe Logistic Sarl
6 Route du Grand Lancy
1211 Genève 26
Switzerland
Telefon: +41 22 342 2145
E-Mail: vaportek@gmail.com
E-Mail (fachkundige Person): vaportek@gmail.com
1.4. Notrufnummer
24h: Informationszentrale gegen Vergiftungen Bonn +49 (0) 228 19240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Skin Irrit. 2)
Sensibilisierung der Atemwege/Haut (Skin Sens. 1)
Schwere Augenschädigung/-reizung (Eye Irrit. 2)
Gewässergefährdend (Aquatic Chronic 3)
Gefahrenhinweise
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Einstufungsverfahren
Berechnungsmethode.
Berechnungsmethode.
Berechnungsmethode.
Berechnungsmethode.
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2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme: GHS07 Ausrufezeichen
Signalwort: Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Allylheptanoat; Benzylbenzoat; 2-Methyl-1-phenylpropan-2-ol; ?-Methylzimtaldehyd
Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Gefahrenhinweise für Umweltgefahren
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise Prävention
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Sicherheitshinweise Reaktion
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Sicherheitshinweise Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen.
* 2.3. Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome: Das Produkt enthält einen Stoff mit endokrinen Eigenschaften.
Benzyl salicylate 118-58-1 204-262-9
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt: Das Produkt enthält einen Stoff mit endokrinen Eigenschaften.
Benzyl salicylate 118-58-1 204-262-9
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Andere schädliche Wirkungen:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Keine Daten verfügbar
3.2. Gemische
Keine Daten verfügbar
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben:
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Verunglückten aus der Gefahrenzone entfernen. Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen.
Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Bei Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Speiseöl spülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Ein Verschlucken des Gemisches/Produktes ist kaum möglich.
Mund ausspülen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt).
Selbstschutz des Ersthelfers: Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Verursacht Hautreizungen. Allergische Reaktionen Schwere Augenschädigung/-reizung Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel: alkoholbeständiger Schaum Löschpulver Kohlendioxid (CO2) Wassersprühstrahl Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Brennbar
Gefährliche Verbrennungsprodukte: Gase/Dämpfe, reizend
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
5.4. Zusätzliche Hinweise Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Personen in Sicherheit bringen.
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Schutzausrüstung:
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
6.1.2. Einsatzkräfte
Persönliche Schutzausrüstung:
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für Rückhaltung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Für Reinigung:
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Lösemittel/Verdünnungen
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.5. Zusätzliche Hinweise
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen
Hinweise zum sicheren Umgang: Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
Brandschutzmaßnahmen:
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Hinweise zur allgemeinen Industriehygiene
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Kontakt mit Augen und Haut ist zu vermeiden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Lagerklasse (TRGS 510, Deutschland): 11 – Brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten Lagerklassen zuzuordnen sind
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Keine Daten verfügbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Keine Daten verfügbar
8.2.2. Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz:
Gestellbrille mit Seitenschutz DIN EN 166
Hautschutz:
Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen EN ISO 374
Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk),
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Bei beabsichtigter Wiederverwendung Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren.
Durchbruchszeiten und Quelleigenschaften des Materials sind zu berücksichtigen. Durchbruchszeit: min
Atemschutz:
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Atemschutz ist erforderlich bei: Handhabung größerer Mengen,
8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand: Flüssig
Farbe: gelb
Geruchsschwelle: nicht bestimmt Sicherheitsrelevante Basisdaten
Geruch: fruchtig
nicht bestimmt
Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen nicht bestimmt
Dampfdruck nicht bestimmt
Dampfdichte nicht bestimmt
Dichte 1,0412
Relative Dichte nicht bestimmt Schüttdichte nicht bestimmt Wasserlöslichkeit Nicht mischbar
Verteilungskoeffizient n-Octanol/ Wasser nicht bestimmt
Viskosität, dynamisch nicht bestimmt
Viskosität, kinematisch nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
fester, inerter Faserblock getränkt mit einem flüssigen Gemisch zur Geruchsneutralisation. Die aufgeführten Eigenschaften beziehen sich auf die Flüssigkeit.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Dieses Material wird unter normalen Verwendungsbedingungen als nicht reaktiv angesehen.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil.
10.5. Unverträgliche Materialien
SOS OIL gemäß
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von reizenden Gasen und Dämpfen führen.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Zimtaldehyd CAS-Nr.: 104-55-2 EG-Nr.: 203-213-9
LD50 oral: >2.000 mg/kg
LD50 dermal: >2.000 mg/kg
Benzylbenzoat CAS-Nr.: 120-51-4 EG-Nr.: 204-402-9
LD50 oral: =2.000 mg/kg
2-Methyl-1-phenylpropan-2-ol CAS-Nr.: 100-86-7 EG-Nr.: 202-896-0
LD50 oral: 1.280 mg/kg
Akute orale Toxizität:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Akute dermale Toxizität:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Akute inhalative Toxizität:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung von Atemwegen oder Haut: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Keimzellmutagenität:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Zusätzliche Angaben:
Keine Daten verfügbar
11.2. Angaben über sonstige Gefahren
Endokrinschädliche Eigenschaften:
Das Produkt enthält einen Stoff mit endokrinen Eigenschaften.
Benzyl salicylate 118-58-1 204-262-9
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Zimtaldehyd CAS-Nr.: 104-55-2
LC50: 3,9 mg/L 4 d (Fisch)
Benzylbenzoat CAS-Nr.: 120-51-4
LC50: 2,32 mg/L 4 d (Fisch)
EG-Nr.: 203-213-9
EG-Nr.: 204-402-9
2-Benzylidenheptanal CAS-Nr.: 122-40-7 EG-Nr.: 204-541-5
LC50: 0,91 mg/L 4 d (Fisch)
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2,6,10-Trimethylundec-9-enal CAS-Nr.: 141-13-9 EG-Nr.: 205-460-8
LC50: 0,67 mg/L 4 d
Benzylsalicylat CAS-Nr.: 118-58-1 EG-Nr.: 204-262-9
LC50: 1,03 mg/L 4 d (Fisch)
Aquatische Toxizität:
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Zusätzliche ökotoxikologische Informationen:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
?-Methylzimtaldehyd CAS-Nr.: 101-39-3 EG-Nr.: 202-938-8
Biologischer Abbau: Ja, schnell
Zimtaldehyd CAS-Nr.: 104-55-2 EG-Nr.: 203-213-9
Biologischer Abbau: Ja, schnell
Benzylbenzoat CAS-Nr.: 120-51-4 EG-Nr.: 204-402-9
Biologischer Abbau: Ja, schnell
2-Methyl-1-phenylpropan-2-ol CAS-Nr.: 100-86-7 EG-Nr.: 202-896-0
Biologischer Abbau: Ja, schnell
1,3,4,6,7,8-Hexahydro-4,6,6,7,8,8-hexamethylindeno[5,6-c]pyran CAS-Nr.: 1222-05-5 EG-Nr.: 214-946-9
Biologischer Abbau: Ja, langsam
2-Benzylidenheptanal CAS-Nr.: 122-40-7 EG-Nr.: 204-541-5
Biologischer Abbau: Ja, schnell
Linalool: 3,7-Dimethyl- 1,6-octadien-3-ol; DL-Linalool CAS-Nr.: 78-70-6 EG-Nr.: 201-134-4
Biologischer Abbau: Ja, schnell
4-(2,6,6-Trimethylcyclohex-2-en-1-yl)-but-3-en-2-on CAS-Nr.: 127-41-3 EG-Nr.: 204-841-6
Biologischer Abbau: Ja, schnell
Isocyclocitral CAS-Nr.: 1335-66-6 EG-Nr.: 215-638-7
Biologischer Abbau: Ja, schnell
2,6,10-Trimethylundec-9-enal CAS-Nr.: 141-13-9 EG-Nr.: 205-460-8
Biologischer Abbau: Ja, schnell
?-Hexylzimtaldehyd CAS-Nr.: 101-86-0 EG-Nr.: 202-983-3
Biologischer Abbau: Ja, schnell
Benzylsalicylat CAS-Nr.: 118-58-1 EG-Nr.: 204-262-9
Biologischer Abbau: Ja, schnell
Biologischer Abbau:
Ein Teil der Komponenten ist biologisch abbaubar.
Zusätzliche Angaben:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial Akkumulation / Bewertung:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4. Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
?-Methylzimtaldehyd CAS-Nr.: 101-39-3 EG-Nr.: 202-938-8
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
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Zimtaldehyd CAS-Nr.: 104-55-2 EG-Nr.: 203-213-9
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
Eugenol CAS-Nr.: 97-53-0 EG-Nr.: 202-589-1
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Benzylbenzoat CAS-Nr.: 120-51-4 EG-Nr.: 204-402-9
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
2-Methyl-1-phenylpropan-2-ol CAS-Nr.: 100-86-7 EG-Nr.: 202-896-0
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
1,3,4,6,7,8-Hexahydro-4,6,6,7,8,8-hexamethylindeno[5,6-c]pyran CAS-Nr.: 1222-05-5 EG-Nr.: 214-946-9
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
2-Benzylidenheptanal CAS-Nr.: 122-40-7 EG-Nr.: 204-541-5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
Linalool: 3,7-Dimethyl- 1,6-octadien-3-ol; DL-Linalool CAS-Nr.: 78-70-6 EG-Nr.: 201-134-4
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
Nelkenblätteröl CAS-Nr.: 8000-34-8 EG-Nr.: 616-772-2
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
4-(2,6,6-Trimethylcyclohex-2-en-1-yl)-but-3-en-2-on CAS-Nr.: 127-41-3 EG-Nr.: 204-841-6
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
Isocyclocitral CAS-Nr.: 1335-66-6 EG-Nr.: 215-638-7
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
Allylheptanoat CAS-Nr.: 142-19-8 EG-Nr.: 205-527-1
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
2,6,10-Trimethylundec-9-enal CAS-Nr.: 141-13-9 EG-Nr.: 205-460-8
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
?-Hexylzimtaldehyd CAS-Nr.: 101-86-0 EG-Nr.: 202-983-3
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
Benzylsalicylat CAS-Nr.: 118-58-1 EG-Nr.: 204-262-9
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften
Das Produkt enthält einen Stoff mit endokrinen Eigenschaften.
Benzyl salicylate 118-58-1 204-262-9
12.7. Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen.
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13.1.1. Entsorgung des Produkts/der Verpackung
Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV
Abfallschlüssel Produkt
16 03 05 * organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
*: Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Abfallbehandlungslösungen
Sachgerechte Entsorgung / Produkt:
Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen.
Sachgerechte Entsorgung / Verpackung:
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Vollständig entleerte Blöcke, Scheiben und Membranen können wiederverwertet werden.
13.2. Zusätzliche Angaben
* = "S" Gewerbliche Sonderabfälle sind in der Schweiz einem Entsorgungsunternehmen zu übergeben.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID) Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Zusätzliche Angaben: fester, inerter Faserblock getränkt mit einem flüssigen Gemisch zur Geruchsneutralisation.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1. EU-Vorschriften
Sonstige EU-Vorschriften:
Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen [SevesoIII-Richtlinie]: Dieses Produkt ist keiner Gefahrenkategorie zugeordnet.
15.1.2. Nationale Vorschriften
Nationale Vorschriften
Störfallverordnung (12. BImschV) für im Produkt enthaltene Stoffe: Dieses Produkt ist keiner Gefahrenkategorie zugeordnet. Wassergefährdungsklasse
WGK:
3 - stark wassergefährdend
gemäß Verordnung (EG) Nr. 2020/878 (REACH)
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Quelle: Selbsteinstufung gemäß AwSV (Gemisch, Rechenregel).
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.1. Änderungshinweise
2.3. Sonstige Gefahren
16.2. Abkürzungen und Akronyme
ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
CAS Chemical Abstracts Service
CLP Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
DIN Deutsches Institut für Normung / Deutsche Industrienorm
DNEL abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration
EN Europäische Norm
EWC Europäischer Abfallartenkatalog
ICAO International Civil Aviation Organization
IMDG Gefahrgut im internationalen Seetransport
IMO International Maritime Organization
LC50 Letale (Tödliche) Konzentration 50%
LD50 Letale (Tödliche) Dosis 50%
NFPA Nationale Brandschutzbehörde
PBT persistent und bioakkumlierbar und giftig
PC Produktkategorie
PNEC Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
REACH Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien
RID Gefahrgutvorschriften für den Transport mit der Eisenbahn
TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe
UN United Nations
VOC Flüchtige organische Verbindungen
16.3. Wichtige Literaturangaben und Datenquellen
REACH Dissemination Portal
https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/registered-substances
16.4. Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Skin Irrit. 2)
Sensibilisierung der Atemwege/Haut (Skin Sens. 1)
Schwere Augenschädigung/-reizung (Eye Irrit. 2)
Gewässergefährdend (Aquatic Chronic 3)
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren
H315: Verursacht Hautreizungen. Berechnungsmethode.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Berechnungsmethode.
Berechnungsmethode.
Berechnungsmethode.
16.5. Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
Gefahrenhinweise
H301 Giftig bei Verschlucken.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H311 Giftig bei Hautkontakt.
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Bearbeitungsdatum: 19.12.2022
Druckdatum: 16.03.2023
Version: 2
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Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H331 Giftig bei Einatmen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
16.6. Schulungshinweise
Keine Daten verfügbar
16.7. Zusätzliche Hinweise
Keine Daten verfügbar
* Daten gegenüber der Vorversion geändert.
SOS OIL gemäß Verordnung (EG)