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SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

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SOS OIL

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.1. Produktidentifikator Handelsname/Bezeichnung: SOS OIL

Andere Bezeichnungen:

FIBER: 56-1341, 56-1709

CORRUGATED MEMBRANES AND CARTRIDGES: 56-1769, 56-1354, 56-1766

UFI:

1Q93-SNWR-680E-CW4G

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Relevante identifizierte Verwendungen: Lebenszyklusstadium [LCS]

PW: Breite Verwendung durch gewerbliche Anwender Produktkategorien [PC]

PC 28: Parfüme, Duftstoffe

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/Alleinvertreter/nachgeschalteter Anwender/Händler):

Vaportek Europe Logistic Sarl

6 Route du Grand Lancy

1211 Genève 26

Switzerland

Telefon: +41 22 342 2145

E-Mail: vaportek@gmail.com

E-Mail (fachkundige Person): vaportek@gmail.com

1.4. Notrufnummer

24h: Informationszentrale gegen Vergiftungen Bonn +49 (0) 228 19240

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Skin Irrit. 2)

Sensibilisierung der Atemwege/Haut (Skin Sens. 1)

Schwere Augenschädigung/-reizung (Eye Irrit. 2)

Gewässergefährdend (Aquatic Chronic 3)

Gefahrenhinweise

H315: Verursacht Hautreizungen.

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Einstufungsverfahren

Berechnungsmethode.

Berechnungsmethode.

Berechnungsmethode.

Berechnungsmethode.

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2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenpiktogramme: GHS07 Ausrufezeichen

Signalwort: Achtung

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:

Allylheptanoat; Benzylbenzoat; 2-Methyl-1-phenylpropan-2-ol; ?-Methylzimtaldehyd

Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Gefahrenhinweise für Umweltgefahren

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise Prävention

P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Sicherheitshinweise Reaktion

P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.

Sicherheitshinweise Entsorgung

P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen.

* 2.3. Sonstige Gefahren

Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen:

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome: Das Produkt enthält einen Stoff mit endokrinen Eigenschaften.

Benzyl salicylate 118-58-1 204-262-9

Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt: Das Produkt enthält einen Stoff mit endokrinen Eigenschaften.

Benzyl salicylate 118-58-1 204-262-9

Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Andere schädliche Wirkungen:

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1. Stoffe

Keine Daten verfügbar

3.2. Gemische

Keine Daten verfügbar

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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Angaben:

Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).

Verunglückten aus der Gefahrenzone entfernen. Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen.

Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.

Nach Einatmen:

Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.

Bei Hautkontakt:

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Nach Augenkontakt:

Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Speiseöl spülen und Arzt konsultieren.

Nach Verschlucken:

Ein Verschlucken des Gemisches/Produktes ist kaum möglich.

Mund ausspülen.

Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt).

Selbstschutz des Ersthelfers: Persönliche Schutzausrüstung verwenden.

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Verursacht Hautreizungen. Allergische Reaktionen Schwere Augenschädigung/-reizung Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Geeignete Löschmittel: alkoholbeständiger Schaum Löschpulver Kohlendioxid (CO2) Wassersprühstrahl Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Brennbar

Gefährliche Verbrennungsprodukte: Gase/Dämpfe, reizend

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.

5.4. Zusätzliche Hinweise Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Personen in Sicherheit bringen.

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Schutzausrüstung:

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

6.1.2. Einsatzkräfte

Persönliche Schutzausrüstung:

Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Für Rückhaltung:

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.

Für Reinigung:

Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Lösemittel/Verdünnungen

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

6.5. Zusätzliche Hinweise

Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen

Hinweise zum sicheren Umgang: Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).

Brandschutzmaßnahmen:

Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.

Hinweise zur allgemeinen Industriehygiene

Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Kontakt mit Augen und Haut ist zu vermeiden.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen:

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Lagerklasse (TRGS 510, Deutschland): 11 – Brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten Lagerklassen zuzuordnen sind

7.3. Spezifische Endanwendungen

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

Keine Daten verfügbar

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Keine Daten verfügbar

8.2.2. Persönliche Schutzausrüstung

Augen-/Gesichtsschutz:

Gestellbrille mit Seitenschutz DIN EN 166

Hautschutz:

Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen EN ISO 374

Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk),

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Bei beabsichtigter Wiederverwendung Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren.

Durchbruchszeiten und Quelleigenschaften des Materials sind zu berücksichtigen. Durchbruchszeit: min

Atemschutz:

Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.

Atemschutz ist erforderlich bei: Handhabung größerer Mengen,

8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen

Aggregatzustand: Flüssig

Farbe: gelb

Geruchsschwelle: nicht bestimmt Sicherheitsrelevante Basisdaten

Geruch: fruchtig

nicht bestimmt

Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen nicht bestimmt

Dampfdruck nicht bestimmt

Dampfdichte nicht bestimmt

Dichte 1,0412

Relative Dichte nicht bestimmt Schüttdichte nicht bestimmt Wasserlöslichkeit Nicht mischbar

Verteilungskoeffizient n-Octanol/ Wasser nicht bestimmt

Viskosität, dynamisch nicht bestimmt

Viskosität, kinematisch nicht bestimmt

9.2. Sonstige Angaben

fester, inerter Faserblock getränkt mit einem flüssigen Gemisch zur Geruchsneutralisation. Die aufgeführten Eigenschaften beziehen sich auf die Flüssigkeit.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität

Dieses Material wird unter normalen Verwendungsbedingungen als nicht reaktiv angesehen.

10.2. Chemische Stabilität

Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil.

10.5. Unverträgliche Materialien

SOS OIL gemäß

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

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de / DE GeSi.de
Verordnung (EG)
(REACH)
Parameter Wert ① Methode ② Bemerkung pH-Wert nicht anwendbar Schmelzpunkt nicht bestimmt Gefrierpunkt
Flammpunkt
Verdampfungsgeschwindigkeit
Zündtemperatur
nicht bestimmt Siedebeginn und Siedebereich > 148 – < 149 °C Zersetzungstemperatur nicht bestimmt
> 93 °C
nicht bestimmt

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10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von reizenden Gasen und Dämpfen führen.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Zimtaldehyd CAS-Nr.: 104-55-2 EG-Nr.: 203-213-9

LD50 oral: >2.000 mg/kg

LD50 dermal: >2.000 mg/kg

Benzylbenzoat CAS-Nr.: 120-51-4 EG-Nr.: 204-402-9

LD50 oral: =2.000 mg/kg

2-Methyl-1-phenylpropan-2-ol CAS-Nr.: 100-86-7 EG-Nr.: 202-896-0

LD50 oral: 1.280 mg/kg

Akute orale Toxizität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Akute dermale Toxizität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Akute inhalative Toxizität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Verursacht Hautreizungen.

Schwere Augenschädigung/-reizung: Verursacht schwere Augenreizung.

Sensibilisierung von Atemwegen oder Haut: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Keimzellmutagenität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Karzinogenität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Reproduktionstoxizität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Aspirationsgefahr:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Zusätzliche Angaben:

Keine Daten verfügbar

11.2. Angaben über sonstige Gefahren

Endokrinschädliche Eigenschaften:

Das Produkt enthält einen Stoff mit endokrinen Eigenschaften.

Benzyl salicylate 118-58-1 204-262-9

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität

Zimtaldehyd CAS-Nr.: 104-55-2

LC50: 3,9 mg/L 4 d (Fisch)

Benzylbenzoat CAS-Nr.: 120-51-4

LC50: 2,32 mg/L 4 d (Fisch)

EG-Nr.: 203-213-9

EG-Nr.: 204-402-9

2-Benzylidenheptanal CAS-Nr.: 122-40-7 EG-Nr.: 204-541-5

LC50: 0,91 mg/L 4 d (Fisch)

gemäß Verordnung (EG) Nr. 2020/878 (REACH) de / DE GeSi.de

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2,6,10-Trimethylundec-9-enal CAS-Nr.: 141-13-9 EG-Nr.: 205-460-8

LC50: 0,67 mg/L 4 d

Benzylsalicylat CAS-Nr.: 118-58-1 EG-Nr.: 204-262-9

LC50: 1,03 mg/L 4 d (Fisch)

Aquatische Toxizität:

Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Zusätzliche ökotoxikologische Informationen:

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

?-Methylzimtaldehyd CAS-Nr.: 101-39-3 EG-Nr.: 202-938-8

Biologischer Abbau: Ja, schnell

Zimtaldehyd CAS-Nr.: 104-55-2 EG-Nr.: 203-213-9

Biologischer Abbau: Ja, schnell

Benzylbenzoat CAS-Nr.: 120-51-4 EG-Nr.: 204-402-9

Biologischer Abbau: Ja, schnell

2-Methyl-1-phenylpropan-2-ol CAS-Nr.: 100-86-7 EG-Nr.: 202-896-0

Biologischer Abbau: Ja, schnell

1,3,4,6,7,8-Hexahydro-4,6,6,7,8,8-hexamethylindeno[5,6-c]pyran CAS-Nr.: 1222-05-5 EG-Nr.: 214-946-9

Biologischer Abbau: Ja, langsam

2-Benzylidenheptanal CAS-Nr.: 122-40-7 EG-Nr.: 204-541-5

Biologischer Abbau: Ja, schnell

Linalool: 3,7-Dimethyl- 1,6-octadien-3-ol; DL-Linalool CAS-Nr.: 78-70-6 EG-Nr.: 201-134-4

Biologischer Abbau: Ja, schnell

4-(2,6,6-Trimethylcyclohex-2-en-1-yl)-but-3-en-2-on CAS-Nr.: 127-41-3 EG-Nr.: 204-841-6

Biologischer Abbau: Ja, schnell

Isocyclocitral CAS-Nr.: 1335-66-6 EG-Nr.: 215-638-7

Biologischer Abbau: Ja, schnell

2,6,10-Trimethylundec-9-enal CAS-Nr.: 141-13-9 EG-Nr.: 205-460-8

Biologischer Abbau: Ja, schnell

?-Hexylzimtaldehyd CAS-Nr.: 101-86-0 EG-Nr.: 202-983-3

Biologischer Abbau: Ja, schnell

Benzylsalicylat CAS-Nr.: 118-58-1 EG-Nr.: 204-262-9

Biologischer Abbau: Ja, schnell

Biologischer Abbau:

Ein Teil der Komponenten ist biologisch abbaubar.

Zusätzliche Angaben:

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

12.3. Bioakkumulationspotenzial Akkumulation / Bewertung:

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

12.4. Mobilität im Boden

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

?-Methylzimtaldehyd CAS-Nr.: 101-39-3 EG-Nr.: 202-938-8

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

Verordnung (EG) Nr. 2020/878 (REACH) de / DE GeSi.de
gemäß

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Zimtaldehyd CAS-Nr.: 104-55-2 EG-Nr.: 203-213-9

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

Eugenol CAS-Nr.: 97-53-0 EG-Nr.: 202-589-1

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:

Benzylbenzoat CAS-Nr.: 120-51-4 EG-Nr.: 204-402-9

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

2-Methyl-1-phenylpropan-2-ol CAS-Nr.: 100-86-7 EG-Nr.: 202-896-0

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

1,3,4,6,7,8-Hexahydro-4,6,6,7,8,8-hexamethylindeno[5,6-c]pyran CAS-Nr.: 1222-05-5 EG-Nr.: 214-946-9

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

2-Benzylidenheptanal CAS-Nr.: 122-40-7 EG-Nr.: 204-541-5

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

Linalool: 3,7-Dimethyl- 1,6-octadien-3-ol; DL-Linalool CAS-Nr.: 78-70-6 EG-Nr.: 201-134-4

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

Nelkenblätteröl CAS-Nr.: 8000-34-8 EG-Nr.: 616-772-2

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

4-(2,6,6-Trimethylcyclohex-2-en-1-yl)-but-3-en-2-on CAS-Nr.: 127-41-3 EG-Nr.: 204-841-6

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

Isocyclocitral CAS-Nr.: 1335-66-6 EG-Nr.: 215-638-7

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

Allylheptanoat CAS-Nr.: 142-19-8 EG-Nr.: 205-527-1

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:

2,6,10-Trimethylundec-9-enal CAS-Nr.: 141-13-9 EG-Nr.: 205-460-8

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

?-Hexylzimtaldehyd CAS-Nr.: 101-86-0 EG-Nr.: 202-983-3

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

Benzylsalicylat CAS-Nr.: 118-58-1 EG-Nr.: 204-262-9

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften

Das Produkt enthält einen Stoff mit endokrinen Eigenschaften.

Benzyl salicylate 118-58-1 204-262-9

12.7. Andere schädliche Wirkungen

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen.

Verordnung
Nr. 2020/878
de / DE GeSi.de
gemäß
(EG)
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13.1.1. Entsorgung des Produkts/der Verpackung

Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV

Abfallschlüssel Produkt

16 03 05 * organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

*: Die Entsorgung ist nachweispflichtig.

Abfallbehandlungslösungen

Sachgerechte Entsorgung / Produkt:

Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen.

Sachgerechte Entsorgung / Verpackung:

Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.

Vollständig entleerte Blöcke, Scheiben und Membranen können wiederverwertet werden.

13.2. Zusätzliche Angaben

* = "S" Gewerbliche Sonderabfälle sind in der Schweiz einem Entsorgungsunternehmen zu übergeben.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Landtransport (ADR/RID) Binnenschiffstransport (ADN)

14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Seeschiffstransport (IMDG)

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.3. Transportgefahrenklassen

14.4. Verpackungsgruppe

14.5. Umweltgefahren

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Zusätzliche Angaben: fester, inerter Faserblock getränkt mit einem flüssigen Gemisch zur Geruchsneutralisation.

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

15.1.1. EU-Vorschriften

Sonstige EU-Vorschriften:

Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen [SevesoIII-Richtlinie]: Dieses Produkt ist keiner Gefahrenkategorie zugeordnet.

15.1.2. Nationale Vorschriften

Nationale Vorschriften

Störfallverordnung (12. BImschV) für im Produkt enthaltene Stoffe: Dieses Produkt ist keiner Gefahrenkategorie zugeordnet. Wassergefährdungsklasse

WGK:

3 - stark wassergefährdend

gemäß Verordnung (EG) Nr. 2020/878 (REACH)

de / DE GeSi.de
relevant nicht
nicht
nicht relevant
nicht
relevant
relevant
relevant nicht
nicht relevant nicht relevant
nicht
relevant
nicht
nicht
nicht relevant
nicht relevant
relevant
relevant
relevant nicht
nicht
nicht relevant
nicht
relevant
relevant
[DE]

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Quelle: Selbsteinstufung gemäß AwSV (Gemisch, Rechenregel).

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

16.1. Änderungshinweise

2.3. Sonstige Gefahren

16.2. Abkürzungen und Akronyme

ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen

ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

CAS Chemical Abstracts Service

CLP Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

DIN Deutsches Institut für Normung / Deutsche Industrienorm

DNEL abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration

EN Europäische Norm

EWC Europäischer Abfallartenkatalog

ICAO International Civil Aviation Organization

IMDG Gefahrgut im internationalen Seetransport

IMO International Maritime Organization

LC50 Letale (Tödliche) Konzentration 50%

LD50 Letale (Tödliche) Dosis 50%

NFPA Nationale Brandschutzbehörde

PBT persistent und bioakkumlierbar und giftig

PC Produktkategorie

PNEC Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration

REACH Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien

RID Gefahrgutvorschriften für den Transport mit der Eisenbahn

TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe

UN United Nations

VOC Flüchtige organische Verbindungen

16.3. Wichtige Literaturangaben und Datenquellen

REACH Dissemination Portal

https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/registered-substances

16.4. Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Skin Irrit. 2)

Sensibilisierung der Atemwege/Haut (Skin Sens. 1)

Schwere Augenschädigung/-reizung (Eye Irrit. 2)

Gewässergefährdend (Aquatic Chronic 3)

Gefahrenhinweise

Einstufungsverfahren

H315: Verursacht Hautreizungen. Berechnungsmethode.

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Berechnungsmethode.

Berechnungsmethode.

Berechnungsmethode.

16.5. Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

Gefahrenhinweise

H301 Giftig bei Verschlucken.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H311 Giftig bei Hautkontakt.

gemäß Verordnung (EG) Nr. 2020/878
de / DE GeSi.de
(REACH)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Bearbeitungsdatum: 19.12.2022

Druckdatum: 16.03.2023

Version: 2

Seite 11/11

Gefahrenhinweise

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H331 Giftig bei Einatmen.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

16.6. Schulungshinweise

Keine Daten verfügbar

16.7. Zusätzliche Hinweise

Keine Daten verfügbar

* Daten gegenüber der Vorversion geändert.

SOS OIL gemäß Verordnung (EG)

de / DE GeSi.de
Nr. 2020/878 (REACH)

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